Direkt zum Inhalt

Kälte-Klima-Richtlinie

Förderung von energieeffizienten Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln in stationären Anwendungen

Mit der Richtlinie werden Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln in stationären Anwendungen, einschließlich Komponenten und Speicher, gefördert.

Kälte-Klima-Richtlinie
© nikamata – iStock
Programminformationen
Programmlaufzeit

01. März 2024 bis 31. Dez. 2026

Einreichungsfristen

01. März 2024 bis 31. Dez. 2026

Über die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) erhalten Sie finanzielle Unterstützung für Klimaschutzmaßnahmen an stationären Kälte- und Klimaanlagen. Gefördert werden hoch energieeffiziente Kälteerzeuger mit nicht-halogenierten Kältemitteln – einschließlich deren Komponenten. Sie können außerdem Zuschüsse für die Umrüstung kleiner Kompressionskälteanlagen beantragen, die in der Folge weniger Strom verbrauchen („Effizienz-Umrüstung von Kleinanlagen“).

Indem Anlagenbetreiber nicht-halogenierte Kältemittel einsetzen, reduzieren sie die direkten Treibhausgasemissionen. Zudem verbrauchen Anlagen erheblich weniger Energie, wenn hocheffiziente Komponenten und Systeme zum Einsatz kommen. So sinken für die Anlagenbetreiber auch die Betriebskosten.

Der Förderrechner

Sie möchten Ihre Kälte- und Klimaanlagen modernisieren? Berechnen Sie jetzt einfach und schnell Ihre mögliche Förderung - mit unserem praktischen Förderrechner.

Lassen Sie sich beraten!

  • Beratung zu den Fördermöglichkeiten der NKI und weiteren Förderprogrammen für kommunalen Klimaschutz
  • Spezialisierung auf Energieeffizienz für Unternehmen und Kommunen
Ihr Ansprechpartner
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Links & Downloads
Förderrichtlinie zur Förderung von Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln in stationären Anwendungen

pdf | 582.35 KB