Kommunalrichtlinie: Förderzusage für Cottbus in weniger als zwei Monaten
Die verkürzten Bearbeitungszeiten in der Kommunalrichtlinie kommen in den Kommunen an. Schnellere Bewilligungen schaffen Planungssicherheit und erleichtern die Umsetzung von Klimaschutzprojekten. Die Stadt Cottbus/Chóśebuz profitiert bereits davon.
Seit Februar 2026 werden Förderanträge im Rahmen der Kommunalrichtlinie (KRL) in der Regel innerhalb von fünf Monaten bewilligt. Teilweise erfolgt die Bewilligung sogar deutlich früher. Ein Beispiel ist die Stadt Cottbus/Chóśebuz: Weniger als zwei Monate nach der Antragstellung erhielt sie den Zuwendungsbescheid für die Modernisierung ihrer Straßenbeleuchtung.
Die schnelle Bewilligung verschaffte der Stadt frühzeitig Planungssicherheit. Derzeit bereitet sie die europaweite Ausschreibung für die Umsetzung des Projekts vor.
„Den Fördermittelantrag zur Sanierung der Straßenbeleuchtung haben wir am 31. Januar 2026 gestellt. Bereits am 20. März – und damit innerhalb von zwei Monaten – erhielten wir den Zuwendungsbescheid. Die sehr zügige Bewilligung unserer Maßnahme hat uns positiv überrascht“, sagt Antje Puschmann, Sachbearbeiterin Straßenbeleuchtung der Stadt Cottbus/Chóśebuz.
Mit dem Vorhaben sollen mehr als 8.000 Straßenleuchten auf energieeffiziente LED-Technik umgerüstet werden. Dadurch soll der Stromverbrauch um 68 Prozent sinken. Gleichzeitig erwartet die Stadt geringere Energiekosten und einen reduzierten Instandhaltungsaufwand.
Im Vergleich zur bisherigen Beleuchtung vermeiden die LED-Leuchten über ihre geplante Lebensdauer von 20 Jahren voraussichtlich rund 13.147 Tonnen Treibhausgasemissionen. Darüber hinaus verbessern sie die Ausleuchtung des öffentlichen Raums und tragen dazu bei, Lichtverschmutzung zu verringern.
Die Modernisierung der Straßenbeleuchtung ist eine von zahlreichen Klimaschutzmaßnahmen, die im Rahmen der KRL gefördert werden. Mit den verkürzten Bearbeitungszeiten können Kommunen ihre Vorhaben schneller auf den Weg bringen und zügiger in die Umsetzung starten.
Seit 2008 unterstützt das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) kommunale Klimaschutzprojekte über die KRL der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI).