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Logistik & Mobilität

Gestalten Sie Ihre Region fahrradfreundlich und machen Sie Lieferverkehr, Transport und weitere Logistik klimafit für die Zukunft. Sichern Sie sich finanzielle Unterstützung über die Nationale Klimaschutzinitiative für:

  • Verbesserung des fließenden Radverkehrs und dessen Infrastruktur

    Über die Kommunalrichtlinie werden folgende Gegenstände mit 50 Prozent (65 Prozent für finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren) gefördert:

    Antragsberechtigt sind insbesondere Kommunen, kommunale Unternehmen, Schulen und Hochschulen. Alle Antragsberechtigten finden sich unter Nummer 5.1 der Kommunalrichtlinie.

  • Fahrradabstellanlagen und –parkhäuser

    Über die Kommunalrichtlinie werden folgende Gegenstände gefördert:

    Antragsberechtigt sind insbesondere Kommunen, kommunale Unternehmen, Schulen und Hochschulen. Alle Antragsberechtigten finden sich unter Nummer 5.1 der Kommunalrichtlinie.

  • Mobilitätsstationen

    Über die Kommunalrichtlinie werden Mobilitätsstationen, die verschiedene Verkehrsmittel des Umweltverbundes miteinander verknüpfen, mit 50 Prozent (65 Prozent für finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren) gefördert.

    Antragsberechtigt sind insbesondere Kommunen sowie kommunale Unternehmen. Alle Antragsberechtigten finden sich unter Nummer 5.1 der Kommunalrichtlinie.

  • Fokuskonzept Mobilität

    Über die Kommunalrichtlinie wird die Erstellung von Fokuskonzepten durch fachkundige externe Dienstleistende mit 60 Prozent (80 Prozent für finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren) gefördert.

    Dieses bezieht sich auf eines der folgenden Themen:

    • Mobilität
    • Abfallwirtschaft

    Antragsberechtigt sind insbesondere Kommunen, kommunale Unternehmen sowie Unternehmen mit kommunalem Entsorgungsauftrag. Alle Antragsberechtigten finden sich unter Nummer 5.1 der Kommunalrichtlinie.

  • Regionale Modellvorhaben

    Über den Förderaufruf „Klimaschutz durch Radverkehr“ werden investive regionale Maßnahmen mit Modellcharakter

    • zur klimafreundlichen und radverkehrsgerechten Umgestaltung des Straßenraumes,
    • zur Errichtung notwendiger und zusätzlicher Radverkehrsinfrastruktur sowie
    • zur Etablierung lokaler Radverkehrsdienstleistungen

    mit 75 Prozent (90 Prozent für finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren) gefördert.

    Antragsberechtigt sind alle juristischen Personen des öffentlichen und des privaten Rechts.

    Projektskizzen können im Zeitraum vom

    01. März bis 30. April sowie vom 01. September bis 31. Oktober 2022, 2023 und 2024 eingereicht werden.

  • E-Lastenfahrräder und E-Lastenradanhänger

    Über die E-Lastenfahrrad-Richtlinie werden E-Lastenfahrräder sowie E-Lastenfahrradanhänger gefördert, die:

    • serienmäßig und fabrikneu sind,
    • eine Nutzlast von mindestens 120kg aufweisen und
    • Transportmöglichkeiten aufweisen, die unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sind und mehr Volumen aufnehmen können als ein herkömmliches Fahrrad.

    Gefördert werden 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 2.500 Euro pro E-Lastenfahrrad oder Lastenfahrradanhänger mit E-Antrieb.

    Antragsberechtigt sind private und kommunale Unternehmen, Kommunen sowie Kitas, Schulen, Jugendwerkstätten, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Hochschulen, Religionsgemeinschaften, Vereine, kulturelle Einrichtungen und Werkstätten für Menschen mit Behinderung.

  • Mikro-Depots

    Über die Mikro-Depot-Richtlinie wird die Einrichtung von beispielsweise Containerlösungen, Abstellräumen oder der Einbau von Regalsystemen gefördert, die eine emissionsfreie Auslieferung von Waren auf der „letzten Meile“ ermöglichen. „Letzte Meile“ meint den finalen Transport von Sendungen zum Bestimmungsort. Ziel ist eine klimafreundliche Gestaltung der Lieferverkehre.

    Gefördert werden bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, die Mindestzuwendung beträgt 20.000 Euro.

    Wie Mikro-Depots sinnvoll eingesetzt werden können, zeigt das Berliner Projekt KoMoDo.

    Antragsberechtigt sind private Unternehmen und Unternehmen mit kommunaler Beteiligung, die den Betrieb eines Mikro-Depots zum Zwecke der eigenen Auslieferung von Waren beabsichtigen oder Dritten geeignete Flächen für die Nutzung als Mikro-Depot zur Verfügung stellen.

    Projektskizzen können im Zeitraum vom

    01. März bis 31. Mai 2022 eingereicht werden.