Raumluft-, Klima- & Kühlanlagen
Energie sparen und die Umwelt schonen durch effiziente Kühl- und Raumluftsysteme. Die passenden Fördergegenstände gibt´s hier:
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Raumlufttechnische Anlagen
Über die Kommunalrichtlinie werden
- Raumlufttechnische Geräte mit Wärmerückgewinnung sowie
- Zu- und Abluftsysteme bestehend aus einem Luftleitungsnetz einschließlich deren Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
mit 25 Prozent (40 Prozent für finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren) gefördert.
Antragsberechtigt sind u.a. Kommunen, kommunale Unternehmen, Kitas, Schulen, Hochschulen, Religionsgemeinschaften und Vereine. Wer außerdem antragsberechtigt ist, entnehmen Sie der Kommunalrichtlinie.
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Stationäre Kälte- und Klimaanlagen
Über die „Kälte-Klima-Richtlinie“ werden stationäre Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen, die mit nicht-halogenierten Kältemitteln betrieben werden, gefördert.
Antragsberechtigt sind Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, Zweckverbände und Eigenbetriebe, Hochschulen und Schulen, Krankenhäuser sowie kirchliche Einrichtungen.
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Fahrzeug-Klimaanlagen in Bussen und Schienenfahrzeugen
Über die „Kälte-Klima-Richtlinie“ wird die Neuanschaffung von Klimaanlagen in Bussen und Schienenfahrzeugen gefördert, wenn diese mit nicht-halogenierten Kältemitteln betrieben werden.
Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften, Verkehrsverbünde sowie öffentliche und private Verkehrsunternehmen, die als Genehmigungsinhaber oder in deren Auftrag Beförderungsleistungen im ÖPNV erbringen, oder Firmen, die Fahrzeuge für Leasing bereitstellen.
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