Einsatz energieeffizienter Aggregate (Einzelkomponenten) in der Trinkwasserversorgung
Nachfolgend finden Sie umfassende Informationen: Lesen Sie alles Wissenswerte zum Inhalt der Förderung und den Voraussetzungen - viele Fragen zur Antragstellung werden direkt beantwortet:
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Was wird gefördert?
Gefördert werden Energieeffizienzmaßnahmen in der Trinkwasserversorgung, das heißt die Sanierung von Pumpen- beziehungsweise Ventilatorsystemen, die Nachrüstung von Motoren und die hydraulische Betriebsoptimierung.
Warum es sich für Sie lohnt:
- Durch den Einbau energieeffizienter Aggregate sparen Sie Strom und damit Betriebskosten – und senken gleichzeitig die Treibhausgasemissionen.
- Die Energieersparnis ermöglicht es Ihnen, den Wasserpreis für Ihre Kundschaft/die Verbraucher und Verbraucherinnen – trotz steigender Kosten – relativ konstant zu halten, sodass auch sie profitieren.
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Wer wird gefördert?
Gefördert werden beispielsweise
- Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse
- sowie kommunale Betriebe mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung sowie Zweckverbände mit kommunaler Beteiligung.
Alle Antragsberechtigten finden sich unter Nummer 5.1 der Kommunalrichtlinie.
Außerdem sind Unternehmen antragsberechtigt, die das Projekt als Contractoren für eine Kommune oder einen kommunalen Zusammenschluss umsetzen. Weitere Details hierzu finden sich unter Nummer 5.3 der Kommunalrichtlinie.
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Förderquoten
- Der Zuschuss beträgt 30 % der förderfähigen Gesamtausgaben.
- Finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlegebieten (gemäß § 2 Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen vom 8. August 2020) können 45 % der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss erhalten.
- Als finanzschwach gelten Kommunen, die nachweislich an einem landesrechtlichen Hilfs- oder Haushaltssicherungsprogramm teilnehmen oder denen die Finanzschwäche durch die Kommunalaufsicht bescheinigt wird.
- Antragstellende aus Braunkohlerevieren müssen keinen gesonderten Nachweis erbringen, um von der erhöhten Förderquote zu profitieren. Hier genügt die Zuordnung über Ihre Postleitzahl. Bitte beachten Sie, dass Sie die erhöhte Förderquote explizit im easy-Online-Formular (siehe „Antragsverfahren und Antragstellung“) beantragen müssen.
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Antragsverfahren und Antragstellung
Förderanträge können Sie das ganze Jahr über stellen.
Bitte füllen Sie dazu folgende Unterlagen aus (siehe Links & Downloads):
- das Berechnungsformular,
- einen easy-Online-Antrag 4.2.8a) Energieeffiziente Aggregate (Einzelkomponenten) in der Trinkwasserversorgung.
Reichen Sie den Antrag einschließlich des Berechnungsformulars (als Excel-Datei) über easy-Online ein. Wenn Sie über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen, ist Ihre Antragstellung damit abgeschlossen.
Sofern Sie nicht über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen, drucken Sie bitte alle Unterlagen nach dem Absenden aus, lassen sie durch die bevollmächtigten Personen unterzeichnen und senden sie innerhalb von zwei Wochen postalisch an:
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
Stresemannstraße 69
10963 BerlinFür den von Ihnen beantragten Förderschwerpunkt gelten die im Technischen Annex (siehe Links & Downloads) festgelegten Anforderungen und Voraussetzungen - bitte beachten Sie diese bei der Antragstellung.
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Antworten auf häufig gestellte Fragen
Wird auch der Austausch von Motoren gefördert?
Ja. Solange der neue Motor mit Frequenzumrichter ausgetauscht wird und eine Energieeinsparung im Vergleich zum alten Motor besteht, ist dieser Austausch über die Kommunalrichtlinie förderfähig.Ist der Einbau energieeffizienter Aggregate in Neubauten förderfähig?
Nein. Der Einbau energieeffizienter Aggregate in Neubauten ist nicht förderfähig.
Kommen Sie mit uns ins Gespräch über
- spezifische Fachfragen zu den Förderschwerpunkten
- zuwendungsfähige Ausgaben für Ihr Förderprojekt
- das Ausfüllen von Formularen und online-Tools
- Fristen, Termine oder unerwartete Herausforderungen im laufenden Projekt
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH