Steuerungsinstrument für mehr Klimaschutz: Tempo 30
Die novellierte Straßenverkehrsordnung (StVO) eröffnet Kommunen zusätzliche Möglichkeiten, Tempo 30 auch ohne Nachweis einer besonderen Gefahrenlage anzuordnen. Eine neue Ausarbeitung der Agentur für kommunalen Klimaschutz und des Instituts für Energie- und Umweltforschung (ifeu) liefert rechtliche Grundlagen für das Tempo 30 sowie ein Fallbeispiel für die Umsetzung vor Ort.