Beleuchtung & Technik
Lassen Sie sich Energieeffizienz fördern. Zum Beispiel durch folgende Gegenstände:
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Außen- und Straßenbeleuchtung
Über die Kommunalrichtlinie wird bei der Sanierung von Außen- und Straßenbeleuchtungsanlagen der Einbau hocheffizienter Beleuchtungstechnik, die zeit- oder präsenzabhängig geregelt bzw. adaptiv geregelt ist mit Quoten von 20 bis 40 Prozent (40 bis 55 Prozent für finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren) gefördert.
Antragsberechtigt sind u.a. Kommunen, kommunale Unternehmen, Sportvereine, Schulen, Hochschulen. Wer außerdem antragsberechtigt ist, entnehmen Sie der Kommunalrichtlinie.
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Innen- und Hallenbeleuchtung
Über die Kommunalrichtlinie wird der Einbau hocheffizienter Beleuchtung in Verbindung mit einer nutzungsgerechten Steuer- und Regelungstechnik bei der Sanierung von Innen- und Hallenbeleuchtungsanlagen mit 25 Prozent (40 Prozent für finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren) gefördert.
Antragsberechtigt sind u.a. Kommunen, kommunale Unternehmen, Schulen, Hochschulen und Vereine. Wer außerdem antragsberechtigt ist, entnehmen Sie der Kommunalrichtlinie.
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Ampeln
Über die Kommunalrichtlinie wird die Sanierung von Lichtsignalanlagen mit 20 Prozent (35 Prozent für finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren) gefördert.
Antragsberechtigt sind u.a. Kommunen und kommunale Unternehmen. Wer außerdem antragsberechtigt ist, entnehmen Sie der Kommunalrichtlinie.
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Rechenzentren
Über die Kommunalrichtlinie werden Optimierungsmaßnahmen, die die Energie- und Ressourceneffizienz eines Rechenzentrums deutlich erhöhen mit 40 Prozent (55 Prozent für finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren) gefördert.
Antragsberechtigt sind Kommunen, kommunale Unternehmen, Schulen und Hochschulen. Wer außerdem antragsberechtigt ist, entnehmen Sie der Kommunalrichtlinie.
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Austausch von Elektrogeräten
Über die Kommunalrichtlinie wird der Austausch ineffizienter Elektrogeräte gegen Elektrogeräte der höchsten am Markt erhältlichen Effizienzklasse mit 40 Prozent (55 Prozent für finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus den Braunkohlerevieren) gefördert
Antragsberechtigt sind Kommunen, kommunale Unternehmen, Kitas, Schulen, Hochschulen und öffentlich-rechtliche sowie gemeinnützige Träger des Sozialwesens. Wer außerdem antragsberechtigt ist, entnehmen Sie der Kommunalrichtlinie.
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