Direkt zum Inhalt

Login

Teilen Sie Ihr Wissen, diskutieren Sie aktuelle Themen und lassen Sie sich von anderen zu neuen Vorhaben inspirieren. Melden Sie sich jetzt für die Klimaschutz-Community an. Wir freuen uns auf Sie!

Sie haben sich bereits in der Vergangenheit registriert und können sich nun nicht mehr einloggen? Aus technischen Gründen ist es notwendig, sich über die Funktion “Passwort vergessen?” ein neues Passwort anzufordern. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Anweisungen zum Zurücksetzen Ihres Passworts werden an die E-Mail-Adresse gesendet, die Sie in Ihrem Benutzerkonto hinterlegt haben.

Beleuchtung

Lassen Sie sich Energieeffizienzmaßnahmen im Bereich Beleuchtung fördern – innen, außen und für Ampeln. Das sorgt für sinkende Energiekosten und Treibhausgasemissionen. Über die Nationale Klimaschutzinitiative erhalten Sie finanzielle Unterstützung für:

  • Außen- und Straßenbeleuchtung

    Über die Kommunalrichtlinie wird bei der Sanierung von Außen- und Straßenbeleuchtungsanlagen der Einbau hocheffizienter Beleuchtungstechnik, die zeit- oder präsenzabhängig geregelt bzw. adaptiv geregelt ist mit Quoten von 25 bis 40 Prozent (40 bis 55 Prozent für finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren) gefördert.

    Antragsberechtigt sind insbesondere Kommunen, kommunale Unternehmen, Sportvereine, Schulen, Hochschulen. Alle Antragsberechtigten finden sich unter Nummer 5.1 der Kommunalrichtlinie.

  • Innen- und Hallenbeleuchtung

    Über die Kommunalrichtlinie wird der Einbau hocheffizienter Beleuchtung in Verbindung mit einer nutzungsgerechten Steuer- und Regelungstechnik bei der Sanierung von Innen- und Hallenbeleuchtungsanlagen mit 25 Prozent (40 Prozent für finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren) gefördert.

    Antragsberechtigt sind insbesondere Kommunen, kommunale Unternehmen, Schulen, Hochschulen und Vereine. Alle Antragsberechtigten finden sich unter Nummer 5.1 der Kommunalrichtlinie.

  • Ampeln

    Über die Kommunalrichtlinie wird die Sanierung von Lichtsignalanlagen mit 20 Prozent (35 Prozent für finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren) gefördert.

    Antragsberechtigt sind insbesondere Kommunen und kommunale Unternehmen. Alle Antragsberechtigten finden sich unter Nummer 5.1 der Kommunalrichtlinie.