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01. Sep 2026

Kommunalrichtlinie: Fördersummen künftig gedeckelt

Ab dem 15. September 2026 gelten Obergrenzen für förderfähige Gesamtausgaben. Grund ist die vom Bundeskabinett beschlossene Finanzplanung für den Klima- und Transformationsfonds (KTF), aus dem die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) finanziert wird.

Eine Person bedient einen Laptop und hält in der anderen Hand ein Blatt Papier.
Ab dem 15. September 2026 gelten in der Kommunalrichtlinie Obergrenzen für förderfähige Gesamtausgaben.
© PP/peopleimages.com – stock.adobe.com

Die Fördersumme von Projekten, die über die Kommunalrichtlinie (KRL) umgesetzt werden sollen, wird künftig gedeckelt.

Die Deckelung bezieht sich auf die förderfähigen Gesamtausgaben und gilt für alle Anträge, die ab dem 15. September 2026 gestellt werden.

Im Einzelnen:

  • Strategische Vorhaben (Punkt 4.1 der KRL) werden auf zwei Millionen Euro gedeckelt.
  • Investive Vorhaben (Punkt 4.2 der KRL) werden auf 20 Millionen Euro gedeckelt.

Förderanträge können weiterhin gestellt werden.

Hintergrund: Finanzplanung für den KTF

Die Maßnahme erfolgt vor dem Hintergrund der vom Bundeskabinett am 15. Juli 2026 beschlossenen Finanzplanung für den KTF, die unter anderem Kürzungen bei der NKI vorsieht. Die Deckelung dient dazu, die Breitenwirkung der Förderung zu erhalten, indem viele Projekte zum Zuge kommen.

Welche Mittel der NKI im kommenden Jahr tatsächlich zur Verfügung stehen werden, steht noch nicht fest, weil das Haushaltsaufstellungsverfahren noch läuft. Die endgültige Entscheidung des Bundestags über den Haushalt für das Jahr 2027 wird im November 2026 erwartet.

Über relevante Entwicklungen, die das Förderangebot der NKI betreffen, wird fortlaufend auf der Website der NKI informiert.

Kontakt bei Fragen

Fragen zur Antragstellung für die Kommunalrichtlinie beantwortet die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH telefonisch unter der Rufnummer 030 72618-0880 oder per E-Mail