Sondervermögen des Bundes: Kommunalen Klimaschutz flexibler finanzieren
Kommunen können die Mittel des Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaneutralität künftig bei Fördermaßnahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative als Eigenmittel einsetzen. Möglich macht das eine Gesetzesänderung.
Der Deutsche Bundestag hat am 26. Juni 2026 eine Änderung des Gesetzes zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz – LuKIFG) beschlossen. Demnach können die Mittel des Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaneutralität bei Bundesförderprogrammen als Eigenmittel verwendet werden.
Das gilt auch für die Kommunalrichtlinie (KRL) im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI). Damit können Kommunen, die Mittel aus dem Sondervermögen erhalten, diese bei der Antragstellung als eigene Haushaltsmittel (siehe Punkt 7.5 der KRL) einbringen. Durch die Möglichkeit zur Kumulierung der Mittel erhalten Kommunen mehr Flexibilität für die Finanzierung von Klimaschutzprojekten vor Ort.
Aus dem Sondervermögen sind insgesamt 100 Milliarden Euro für Länder und Kommunen vorgesehen. Diese Mittel gehen zunächst an die Länder, die dann Einzelheiten für ihre Kommunen regeln.