Direkt zum Inhalt
17. Juli 2026

Sondervermögen des Bundes: Kommunalen Klimaschutz flexibler finanzieren

Kommunen können die Mittel des Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaneutralität künftig bei Fördermaßnahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative als Eigenmittel einsetzen. Möglich macht das eine Gesetzesänderung.

Foto eines Städtepanoramas mit vielen Grünflächen
Kommunalen Klimaschutz flexibler finanzieren mit Bundesmitteln des Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaneutralität.
© Sina Ettmer | Shutterstock

Der Deutsche Bundestag hat am 26. Juni 2026 eine Änderung des Gesetzes zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz – LuKIFG) beschlossen. Demnach können die Mittel des Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaneutralität bei Bundesförderprogrammen als Eigenmittel verwendet werden. 

Das gilt auch für die Kommunalrichtlinie (KRL) im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI). Damit können Kommunen, die Mittel aus dem Sondervermögen erhalten, diese bei der Antragstellung als eigene Haushaltsmittel (siehe Punkt 7.5 der KRL) einbringen. Durch die Möglichkeit zur Kumulierung der Mittel erhalten Kommunen mehr Flexibilität für die Finanzierung von Klimaschutzprojekten vor Ort.

Aus dem Sondervermögen sind insgesamt 100 Milliarden Euro für Länder und Kommunen vorgesehen. Diese Mittel gehen zunächst an die Länder, die dann Einzelheiten für ihre Kommunen regeln. 

Weiterführende Informationen
Richtlinie zur Bundesförderung kommunaler Klimaschutz (Kommunalrichtlinie)

pdf | 608.87 KB

Technischer Annex der Kommunalrichtlinie: inhaltliche und technische Mindestanforderungen

pdf | 318.30 KB