Anpfiff für den Klimaschutz: Sportstätten modernisieren – mit Förderung der NKI
Flutlicht, Hallenbeleuchtung oder Fahrradstellplätze: Wer seine Sportstätte klimafreundlich modernisieren möchte, kann dafür Zuschüsse über die Nationale Klimaschutzinitiative erhalten. Antragsberechtigt sind Kommunen, Vereine und kommunale Betriebe.
Bessere Trainingsbedingungen, deutlich weniger Kosten
Training bis in die Abendstunden – und das bei deutlich geringerem Energieverbrauch: Für die Fußballmannschaften des SV Eiche Reichenbrand e. V. aus Chemnitz ist das seit diesem Jahr Realität. Der Verein hat mit Unterstützung der NKI seine Außenbeleuchtung energetisch modernisiert und auf LED-Technik umgestellt.
Das Ergebnis: bessere Lichtverhältnisse auf Natur- und Kunstrasenplatz, deutlich geringerer Stromverbrauch und eine spürbare Entlastung für die Vereinskasse. Die Investition in die neue Anlage lohnt sich auch langfristig: Die durchschnittliche Amortisationszeit einer LED-Außenbeleuchtung liegt bei rund zehneinhalb Jahren.
Viele Maßnahmen sind förderfähig
Über die Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) können Sportvereine und Kommunen zahlreiche Klimaschutzmaßnahmen in Sportstätten umsetzen – und damit dauerhaft ihre Betriebskosten senken. Gefördert wird unter anderem die energieeffiziente Sanierung von Außen-, Hallen- und Innenbeleuchtung einschließlich moderner Beleuchtungstechnik für Flutlichtanlagen. Dafür erhalten Antragstellende Zuschüsse von 25 Prozent, finanzschwache Kommunen bis zu 40 Prozent. Antragstellende aus Braunkohlerevieren sind finanzschwachen Kommunen gleichgestellt.
Und Klimaschutz auf dem Sportgelände geht noch weiter: Auch neue Fahrradabstellanlagen können bezuschusst werden. So wird der klimafreundliche Weg zum Training oder Spiel attraktiver – für Vereinsmitglieder ebenso wie für Zuschauerinnen und Zuschauer. Die Förderquote liegt hier bei 40 Prozent, finanzschwache Kommunen erhalten bis zu 65 Prozent Förderung.
Strategisch aufstellen mit der richtigen Beratung
Neben investiven Maßnahmen unterstützt die NKI Vereine und Kommunen auch dabei, sich strategisch im Klimaschutz aufzustellen. Gefördert werden beispielsweise Einstiegs- und Orientierungsberatungen durch externe Dienstleister. Ziel ist es, die wichtigsten Handlungsfelder zu identifizieren und erste Maßnahmen direkt anzustoßen.
Darüber hinaus sind Fokusberatungen möglich, die sich gezielt mit einzelnen Themenfeldern beschäftigen, etwa mit dem Energieverbrauch vor Ort. Die Förderquoten liegen bei bis zu 70 Prozent, finanzschwache Kommunen erhalten bis zu 90 Prozent Förderung.
Bereits tausende Projekte umgesetzt
Mehr als 2.300 Klimaschutzprojekte zur Modernisierung von Beleuchtung auf Sportplätzen wurden bereits mit Fördermitteln der NKI umgesetzt. Gemeinsam sparen die Vorhaben jährlich rund 30 Millionen Kilowattstunden Strom ein. Das entspricht vermiedenen Treibhausgasemissionen in der Größenordnung von rund 40.000 Hin- und Rückfahrten zwischen Dortmund und München mit dem Auto.
Seit dem Jahr 2008 unterstützt das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) kommunale Klimaschutzprojekte über die Kommunalrichtlinie der NKI. Für Maßnahmen in Sportstätten sind neben Vereinen auch Kommunen sowie Betriebe mit mindestens 25 Prozent kommunaler Beteiligung antragsberechtigt, sofern sie eine Sportstätte besitzen, pachten oder mieten.