BAFA erlässt 500. Förderbescheid für klimafreundliche Kälte- und Klimatechnik
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat den 500. Zuwendungsbescheid im Rahmen der aktuellen Kälte-Klima-Richtlinie erteilt. Die Förderung hilft dabei, Energie zu sparen und Emissionen aus fluorierten Treibhausgasen zu senken.
Ein weiterer Meilenstein für mehr Klimaschutz in der Kälte- und Klimatechnik: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat den 500. Zuwendungsbescheid im Rahmen der aktuellen Kälte-Klima-Richtlinie erlassen. Die Richtlinie gilt seit dem 1. März 2024 und unterstützt Investitionen in energieeffiziente Anlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln.
Die Förderung richtet sich an alle, die ihre Kälte- und Klimatechnik zukunftsfähig aufstellen wollen. Unterstützt werden neue Anlagen und der Austausch bestehender Technik. Auch die Einbindung erneuerbarer Energien gehört dazu. Darüber hinaus fördert die Richtlinie stationäre Wärmepumpen, die Abwärme nutzbar machen.
Nicht-halogenierten Kältemitteln kommt dabei eine zentrale Rolle zu. Sie kommen ohne Fluor und Chlor aus, belasten das Klima deutlich weniger und zählen nicht zu den PFAS, den sogenannten Ewigkeits-Chemikalien. Zum Einsatz kommen zum Beispiel CO₂, Ammoniak, Propan oder Isobutan.
Von der Förderung profitieren Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, Zweckverbände und Eigenbetriebe, Hochschulen, Schulen, Krankenhäuser sowie kirchliche Einrichtungen. Sie können sich die Förderung noch bis zum 31. Dezember 2026 sichern. Weitere Informationen zur Antragstellung und zu den Förderbedingungen stehen auf der Website des BAFA bereit.