Kommunalrichtlinie: Bundes- und Landesförderung clever kombinieren
Viele Bundesländer bieten Förderprogramme, die sich mit der Kommunalrichtlinie der Nationa-len Klimaschutzinitiative (NKI) kombinieren lassen. Eine aktualisierte Übersicht zeigt, welche Möglichkeiten es gibt.
Fehlende Eigenmittel müssen kein Hindernis für kommunale Klimaschutzmaßnahmen sein. In vielen Bundesländern gibt es Förderprogramme, die sich mit der Kommunalrichtlinie des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) im Rahmen der NKI kombinieren lassen. Die Agentur für kommunalen Klimaschutz hat diese Möglichkeiten in einer aktualisierten Übersicht zusammengestellt.
Die Tabelle listet für jedes Bundesland, welche Förderprogramme der Bundesländer prinzipiell mit der Kommunalrichtlinie kumulierbar sind. Die Förderbereiche reichen von Mobilität und Beleuchtung über Abwasser bis zu Beratung und Klimaschutzmanagement. Die Übersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, da sich Länderprogramme regelmäßig ändern.
Wer Landes- und Bundesmittel kombinieren möchte, sollte frühzeitig Kontakt mit dem Projektträger Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH sowie den zuständigen Ansprechpersonen im jeweiligen Bundesland aufnehmen. Fragen zur Förderung beantwortet die Agentur für kommunalen Klimaschutz (Agentur), die im Auftrag des BMUKN tätig ist.