Kommunalrichtlinie: Förderanträge jetzt komplett digital
Ab dem 1. Juni 2026 entfällt die Einreichung per Post. Kommunen und kommunale Akteure profitieren von schnelleren und einfacheren Abläufen.
Die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) treibt die Digitalisierung ihrer Prozesse in der Kommunalrichtlinie weiter voran: Förderanträge können ab dem 1. Juni 2026 ausschließlich über das Förderportal easy-Online eingereicht werden. Die Antragstellung per Post entfällt damit vollständig. Für Antragstellende wird das Verfahren einfacher, schneller und komfortabler.
So funktioniert die digitale Antragseinreichung
Förderanträge können künftig entweder per E-Mail-Bestätigung (in easy-online TAN-Verfahren) oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur rechtssicher online eingereicht werden. Ist die antragstellende Person nicht unterschriftsberechtigt, kann dies über entsprechende Vollmachten geregelt werden.
Auch bei bewilligten Projekten wird das Verfahren digitaler: Dokumente wie Belege und Fotos zur Dokumentation des Projekts reichen Fördernehmer künftig nur noch digital ein. Die Projektträgerin Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH, die die Kommunalrichtlinie für die NKI administriert, versendet Bescheide ebenfalls ausschließlich online. Das spart Zeit und Ressourcen – auf beiden Seiten.
Individuelle Beratung im Antragsprozess
Kommunen und kommunale Akteure profitieren während des gesamten Antragsprozesses von einer individuellen Beratung: Feste Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der ZUG begleiten sie persönlich und gehen den Förderantrag vor der Einreichung gemeinsam mit den Antragstellenden auf Wunsch Schritt für Schritt durch. So lassen sich formale Fehler vermeiden und offene Fragen frühzeitig klären.
Neuanträge werden innerhalb von fünf Monaten bewilligt. Nur in Einzelfällen kann die Bearbeitung länger dauern.
Warum sich die Kommunalrichtlinie lohnt
Seit 2008 unterstützt das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) kommunale Klimaschutzprojekte über die Kommunalrichtlinie der NKI. Mit den Fördermitteln können Kommunen und kommunale Akteure Klimaschutzmaßnahmen umsetzen, dauerhaft Betriebskosten senken, die Lebensqualität für die Menschen vor Ort verbessern und die regionale Wertschöpfung stärken.