Kommunalrichtlinie: Von Antrag bis Bewilligung in fünf Monaten
Eine deutlich verkürzte Bearbeitungsdauer für Förderanträge und neue Beratungsservices für Antragsteller optimieren das Angebot der Kommunalrichtlinie.
Die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) hat weitere Meilensteine in ihrem Optimierungsprozess der Kommunalrichtlinie erreicht: eine verringerte Bearbeitungsdauer von fünf Monaten für Neuanträge und vertiefte individuelle Beratung während des Antragsprozesses. Damit richtet die NKI ihr Angebot noch stärker an den Bedürfnissen von Kommunen und kommunalen Akteuren aus. Eine Schlüsselrolle hat dabei die Projektträgerin Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH, die die Kommunalrichtlinie für die NKI administriert.
Die Neuerungen im Detail
- Feste Beraterinnen und Berater: Kommunen und kommunale Akteure, die einen Förderantrag über die Kommunalrichtlinie stellen wollen, werden von den Beraterinnen und Beratern der ZUG durch den gesamten Antragsprozess begleitet – von ersten Fragen bis zum fertigen Antrag. Neu ist, dass Antragsteller auf Wunsch während des gesamten Prozesses feste Ansprechpersonen bei der ZUG bekommen, die bei allen Fragen verlässlich weiterhelfen – auch nach Einreichung des Antrags. Außerdem gehen die Beraterinnen und Berater den Förderantrag gemeinsam mit den Antragstellern auf Wunsch vor Einreichung Schritt für Schritt durch. Das schafft Sicherheit für die Antragsteller, denn formale Fehler können so vermieden werden.
- Kürzere Bearbeitungsdauer: Ist der Antrag auf Fördergelder dann gestellt, wird er innerhalb von fünf Monaten bewilligt, wenn er alle formalen Kriterien erfüllt. So können antragstellende Kommunen und kommunale Akteure ihre Projekte zügig starten und haben mehr Planungssicherheit. In Einzelfällen kann die Bearbeitung von Anträgen länger dauern, zum Beispiel, wenn der Antragsteller noch andere Fördermittel (Drittmittel) beantragt hat oder bei beihilferechtlichen Fragen.
Weniger Betriebskosten, mehr Lebensqualität
Kommunen und kommunale Akteure können mit Fördergeldern der Kommunalrichtlinie Klimaschutzmaßnahmen umsetzen und so Betriebskosten einsparen. Energieeffizient sanierte Pumpen in Schwimmbädern beispielsweise verbrauchen bis zu 50 Prozent weniger Strom. Das führt zu finanziellen Entlastungen im Gemeindehaushalt oder der Vereinskasse. Außerdem steigern die geförderten Maßnahmen die Lebensqualität für die Menschen vor Ort – etwa durch mehr Infrastruktur für Radfahrende, bessere Luftqualität und mehr regionale Wertschöpfung. Seit 2008 unterstützt das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) kommunale Klimaschutzprojekte über die Kommunalrichtlinie der NKI.
Das Beratungsangebot der Projektträgerin Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
pdf | 608.87 KB