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Liebe Leserinnen und Leser,
sind Sie bereit für gute Neuigkeiten?
Ab sofort werden Neuanträge im Rahmen der Kommunalrichtlinie innerhalb von fünf Monaten bewilligt. Damit Sie gut durch den Antragsprozess kommen, bietet die Projektträgerin Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH, die die Kommunalrichtlinie für das Bundesweltministerium administriert, neue, noch individuellere Beratungsservices an.
Die Kommunalrichtlinie: Das ist neu
- Kürzere Bearbeitungsdauer: Erfüllt Ihr Antrag alle formalen Kriterien, wird er von der ZUG innerhalb von fünf Monaten bewilligt! Für Sie bedeutet das mehr Tempo beim Start Ihrer Projekte und mehr Planungssicherheit. In Einzelfällen kann es länger dauern, zum Beispiel, wenn Sie noch andere Fördermittel (Drittmittel) beantragen oder bei beihilferechtlichen Fragen.
- Feste Beraterinnen und Berater: Auf Wunsch stehen Ihnen während des kompletten Antragsprozesses feste Ansprechpersonen bei der ZUG zur Seite – von ersten Fragen bis zum fertigen Antrag und darüber hinaus. Gemeinsam gehen die Beraterinnen und Berater der ZUG Ihren Förderantrag vor Einreichung Schritt für Schritt mit Ihnen durch, denn so lassen sich formale Fehler vermeiden. Das schafft Sicherheit für Sie als Antragsteller.
Unser Angebot an Sie: Online-Sprechstunden zur Kommunalrichtlinie
In den kommenden Wochen stellen wir Ihnen zusammen mit den Beraterinnen und Beratern der ZUG die verschiedenen Fördermöglichkeiten der Kommunalrichtlinie vor. In unseren 90-minütigen Online-Sprechstunden bekommen Sie von uns alles an die Hand, was Sie für einen erfolgreichen Antrag brauchen. Neben Tipps zur richtigen Vorbereitung geben wir Ihnen Hilfestellungen für die Vorhabenbeschreibung und Hinweise zum Ausfüllen der Antragsunterlagen.
Die nächsten Termine:
- Donnerstag, 12. Februar 2026: Klimafreundliche Abfallbewirtschaftung.
- Donnerstag, 19. Februar 2026: Radabstellanlagen in Bahnhofsnähe (Bike+Ride-Offensive)
- Montag, 2. März 2026: Klimafreundliche Abwasserbewirtschaftung
Weitere Termine finden Sie unter www.klimaschutz.de/veranstaltungen.
Und wie geht’s jetzt weiter?
Kontaktieren Sie die Kolleginnen und Kollegen der ZUG, die Ihnen bei allen Fragen zur Antragstellung über die Kommunalrichtlinie verlässlich weiterhelfen. Sie erreichen Sie an der Beratungshotline unter 030 72618-0880 oder per E-Mail an nki-kommunalrichtlinie@z-u-g.org.
Sie haben allgemeine Fragen rund um die Fördermöglichkeiten der Kommunalrichtlinie? Dann rufen Sie uns an unter 030 39001-170 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an agentur@klimaschutz.de. Alle Infos zur Kommunalrichtlinie finden Sie auch unter www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie. Das gesamte Angebot der Agentur finden Sie unter www.klimaschutz.de/agentur.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg für Ihre Antragstellung!
Herzliche Grüße
Ihr Redaktionsteam der Agentur für kommunalen Klimaschutz
Deutsches Institut für Urbanistik gGmbH (Difu)
Agentur für kommunalen Klimaschutz
Geschäftsführung: Prof. Dr. Jochen Monstadt, Luise Adrian
In Köln: Gereonstraße 18-32, 50670 Köln
In Berlin: Zimmerstr. 13-15, 10969 Berlin
Tel.: 030/39001-170
E-Mail: agentur@klimaschutz.de
Web: www.klimaschutz.de/agentur
Web: www.difu.de
Sitz: Berlin Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg
Registernummer: HRB 114959 B
Gesellschafter: Verein für Kommunalwissenschaften e.V.
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