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Kommunalrichtline (bis 2018)

Klimaschutzprojekte in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen

 Mit der so genannten Kommunalrichtlinie werden Anreize geschaffen, die in den Kommunen liegenden Potenziale zur Senkung von Treibhausgasemissionen besser zu erschließen – und folglich einen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele zu leisten. So wurden von 2008 bis 2017 mehr als 12.000 Klimaschutzprojekte in über 3.500 Kommunen gefördert.

Programminformationen
Programmlaufzeit

01. Juli 2016 bis 31. Dez. 2018

Einreichungsfristen

01. Juli 2016 bis 31. Dez. 2018

Der Deutsche Bundestag hat mit der Novelle des Bundes-Klimaschutzgesetzes die Klimaschutzziele angehoben: Bis 2045 soll in Deutschland Treibhausgasneutralität hergestellt werden. Bis 2030 sollen die Treibhausgasemissionen in Deutschland nun um mindestens 65 Prozent und bis 2040 um mindestens 88 Prozent gegenüber dem Niveau von 1990 reduziert werden.

Weiterführende Links & Downloads
Kommunalrichtlinie vom 22. Juni 2016

pdf | 931.63 KB