Beleuchtung
Senken Sie Energieverbrauch und THG-Emissionen: Die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) fördert die energieeffiziente Sanierung der Beleuchtung im Innen- und Außenbereich – auch an Fahrradwegen in Kombination mit weiteren Maßnahmen.
Nutzen Sie die attraktiven Zuschüsse der NKI, um Ihre Beleuchtungsanlagen energieeffizient zu modernisieren. So senken Sie Ihre Betriebskosten und leisten gleichzeitig einen wertvollen Beitrag zum Klimaschutz. Hier erfahren Sie mehr über die verschiedenen Fördermöglichkeiten:
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Außen- und Straßenbeleuchtung
Modernisieren Sie Ihre Außen- und Straßenbeleuchtungsanlagen mit hocheffizienter Beleuchtungstechnik, die zonenweise sowie zeit- oder präsenzabhängig gesteuert wird. Die Kommunalrichtlinie fördert die Umrüstung mit Zuschüssen von 25 Prozent, für finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren sogar mit 40 Prozent.
Antragsberechtigt sind beispielsweise Kommunen, kommunale Unternehmen, Vereine und Bildungseinrichtungen. Alle Antragsberechtigten finden Sie unter Nummer 5.1 der Kommunalrichtlinie.
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Innen- und Hallenbeleuchtung
Rüsten Sie Ihre Innen- und Hallenbeleuchtungsanlagen auf moderne, energieeffiziente Systeme mit bedarfsgerechter Steuerung und Regelung um. Die Kommunalrichtlinie unterstützt diese Maßnahmen mit 25 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Für finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren ist eine Förderquote von 40 Prozent möglich.
Antragsberechtigt sind beispielsweise Kommunen, kommunale Unternehmen, Vereine und Bildungseinrichtungen. Alle Antragsberechtigten finden Sie unter Nummer 5.1 der Kommunalrichtlinie.
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Beleuchtung für Fahrradwege
Verbessern Sie die Bedingungen für den fließenden Radverkehr durch eine Vielzahl förderfähiger Maßnahmen. Profitieren Sie über die Kommunalrichtlinie von Fördermitteln für moderne, regelbare Beleuchtungssysteme auf Fahrradwegen mit Förderquoten von 50 Prozent. Für finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren liegt die Förderquote bei 65 Prozent.
Antragsberechtigt sind beispielsweise Kommunen, kommunale Unternehmen, Vereine und Bildungseinrichtungen. Alle Antragsberechtigten finden Sie unter Nummer 5.1 der Kommunalrichtlinie.