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Förderprogramm für Hybridbusse

In vielen Programmen zu umweltfreundlicher Mobilität wird auf die Notwendigkeit hingewiesen, dass der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) attraktiver werden muss. Die Umsetzung gestaltet sich in die Praxis oft schwierig. Eine Möglichkeit hier Abhilfe zu schaffen, sind Linienbusse mit teil-elektrifiziertem Antrieb, die zu einer Verringerung von CO2-Luftschadstoff- und Lärmemissionen führen.

Programminformationen
Programmlaufzeit

01. Jan. 2015 bis 31. Dez. 2017

Einreichungsfristen

01. Jan. 2015 bis 31. Dez. 2017

Seit 2009 unterstützt das Bundesumweltministerium Verkehrsbetriebe bei der Einführung von Hybridbussen in den alltäglichen Linienbeitrieb. Bis 2011 wurden im Rahmen des Konjunkturprogramms II zwölf Verkehrsbetriebe bei der Integration von 50 dieser effizienten Fahrzeuge in ihre Flotten unterstützt. Seit 2012 führt das Bundesumweltministerium im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative die Förderung weiter. Bis Ende 2014 nahmen sechs Verkehrsunternehmen so weitere 58 Hybridbusse in Betrieb. Der Einsatz der Fahrzeuge sparte bereits rund 500 Tonnen CO2 ein.

Um an diese erfolgreiche Bilanz anzuknüpfen, wird das Bundesumweltministerium die Förderung aus der Nationalen Klimaschutzinitiative bis 2017 fortführen. Neben den Hybridbussen, deren Effizienz allein auf der Bremsenergierückgewinnung beruht, stehen auch Fahrzeuge mit Nachlademöglichkeit, so genannte Plug-In-Hybridbusse, im Fokus der Förderung. Das Bundesministerium trägt somit einer Weiterentwicklung der Hybridtechnologie in diesem Fahrzeugsegment Rechnung. Die Tatsache, dass nahezu jeder Hersteller über ein Hybridbus- oder Plug-In-Hybridbus-Modell verfügt und zunehmend Erfahrungen über den Einsatz vorliegen, unterstützt diese Weiterentwicklung noch.

 

  • Wer wird gefördert?
  • Was wird gefördert?

    Höhere Effizienz, geringere Umweltbelastung

    Die Hybridtechnologie hat den Vorteil, dass sie gerade im Stop-and-Go-Betrieb des Nahverkehrs ein wesentlicher Anteil der Bremsenergie zurück gewinnt und über den Energiespeicher für den Betrieb des Elektromotors bereitgestellt. So kommt es zu einer wesentlichen Reduzierung des Kraftstoffverbrauchs durch den Dieselmotor, der insgesamt weniger zum Einsatz kommt und zudem öfter im optimalen Drehzahlbereich arbeiten kann. Das schlägt sich nicht nur in einer Reduzierung des Ressourcenverbrauchs und der Klimagasemissionen der Busse nieder. In den zuletzt geförderten Vorhaben wurden in der Regel über 20 Prozent Kraftstoffeinsparung erzielt. Die Möglichkeit, den Energiespeicher auch zwischendurch nachzuladen, sollen zukünftig bis zu 80 Prozent weniger Kraftstoff verbrauchen, als es bei einem Dieselbus der Fall wäre.

    Die Möglichkeit, den Energiespeicher auch zwischendurch nachzuladen, sollen zukünftig bis zu 80 Prozent weniger Kraftstoff verbrauchen, als es bei einem Dieselbus der Fall wäre. Also: weniger laute Anfahrgeräusche und keine stinkenden Abgaswolken von Linienbusen beim Anfahren. Und dabei ist die Hybridisierung der Linienbusse der erste Schritt zur Erschließung alternativer Antriebspfade für den ÖPNV der Zukunft. Letztlich kann am Ende der Entwicklung eine Bustechnologie stehen, die komplette Strecken rein elektrisch bedient und die ihren Speicher nur an wenigen Haltestellen auflädt.

    Begleitprogramm zeigte hohe Zuverlässigkeit im Alltagsbetrieb

    Eine wissenschaftliche Begleitung der Förderung von Hybridbussen findet seit Beginn der Projekte statt. Ein Prüfprogramm untersucht so die Effizienzverbesserung, die Abgasemissionen, die technologische Zuverlässigkeit und nicht zuletzt die Wirtschaftlichkeit des Hybridbuseinsatzes in den geförderten Verkehrsbetrieben auf wissenschaftliche Weise. Die Ergebnisse zeigten bereits 2011, dass das Förderprogramm die in der Förderrichtlinie geforderten Kriterien bezüglich Effizienz, Emissionen und Lärm von allen geförderten Herstellermodellen auf dem Rollenprüfstand erfüllen konnte. Die aktuellen Ergebnisse zeigen  Effizienzverbesserungen von bis zu 27 Prozent. Weiterhin erreichen die Fahrzeuge mit einer durchschnittlichen Verfügbarkeit des Hybridantriebs über 90 Prozent. Damit können Verkehrsbetriebe die Busse mit der gleichen Zuverlässigkeit im Linienverkehr eingesetzten wie konventionelle Dieselbusse.

    Im Zuge der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zeigte sich zudem, dass bei der technischen Inbetriebnahme der Hybridbusse in den Verkehrsbetrieben kein signifikanter Mehraufwand gegenüber der Inbetriebnahme konventioneller Busse entstand. Und auch in der Öffentlichkeit stoßen die Fahrzeuge und ihre Betreiber auf überaus positive Resonanz. Mit der Beschaffung verbundene PR-Maßnahmen der Betreiber, wie z.B. besondere Internetauftritte, Stadtfeste, Kinderpatenschaften oder Presseartikel, steigerten die Wahrnehmung des umweltfreundlichen Verkehrsträgers über den vorhandenen Fahrgastkreis hinaus. Der damit verbundene Marketingeffekt und die Erschließung neuer Fahrgäste sind für viele Verkehrsbetriebe genauso wichtig wie die Umweltvorteile der Technologie.

    Dennoch besteht eine erhebliche Lücke zur Wirtschaftlichkeit, da die Zusatzkosten für die Busbeschaffung zum Teil hoch sind und die Treibstoffeinsparung diese Zusatzkosten bei Weitem noch nicht kompensiert. Es ist deswegen für eine weitere Etablierung der Hybridtechnologie im Linienbusbereich notwendig, dass die Zusatzkosten der Busse deutlich sinken. Dazu müssen die Hersteller billiger anbieten  und Effizienzpotenziale noch besser erschließen.  Eine degressiv ausgelegte Markteinführungsförderung sollte diese Entwicklung stützen. Hierzu soll das neue Förderprogramm mit gegenüber den vorangegangenen Vorhaben reduzierten Fördersätzen beitragen.

  • Wie wird gefördert?

    Die neuen Anforderungen für die Förderung

    Die vorangegangene Förderung setzte pro Vorhaben eine Beschaffung von mindestens drei Hybridfahrzeuge und deren Integrierung in den Linienverkehr voraus. Diese Mindestflottengröße bleibt erhalten. Das Bundesumweltministerium behält die  anspruchsvollen Umweltanforderungen an die Hybridbusmodelle bei beziehungsweise passt diese an die gesetzlichen Rahmenbedingungen (EURO VI) an. Demnach sollen die Hybrid-Fahrzeuge eine Verbesserung beim Kraftstoffverbrauch um 20 Prozent gegenüber vergleichbaren konventionellen Dieselbussen erreichen, die Plug-In-Hybridbusse mindestens 35 Prozent.

    Außerdem müssen Verkehrsbetriebe anspruchsvolle Standards bei Luftschadstoff- und Lärmemissionen einhalten und zusätzlich der Einsatz eines geschlossenen Partikelfilters nachweisen. Des Weiteren bevorzugt das Bundesumweltministerium Anträge für Fahrzeuge mit einer umweltfreundlichen CO2-Klimatechnik. Es senkt zudem die maximal förderfähigen Beträge für Hybridbusse im Vergleich zum letzten Programm, um Mitnahmeeffekte zu vermeiden und um eine Perspektive zur Wirtschaftlichkeit zu erschließen. Es besteht weiterhin eine bevorzugte Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Die Antragsbearbeitung und Projektbetreuung erfolgt durch den vom Bundesumweltministerium beauftragten Projektträger VDI/VDE-IT.

  • Das Antragsverfahren

    Kontakt

    VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
    Steinplatz 1
    10623 Berlin
    Telefon: +49 (0) 30 310078-0
    Telefax: +49 (0) 30 310078-141
    E-Mail: vdivde-it@vdivde-it.de
    https://vdivde-it.de