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12. Apr. 2019

Bundesumweltministerium aktualisiert Förderrechner

Förderung für Klimaschutzmaßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen jetzt wieder online berechnen

Im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) fördert das Bundesumweltministerium die Neuerrichtung und Sanierung von Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln, die Errichtung von Kälte- und Wärmespeichern sowie Fahrzeug-Klimaanlagen mit CO2 als Kältemittel in Bussen und Bahnen. Seit dem 1. Januar 2019 gilt eine neue Förderrichtlinie. Mit welchen Förderbeträgen Antragsteller rechnen können, kann mit dem aktualisierten Online-Förderrechner jetzt wieder schnell ermittelt werden.

Der Rechner ist klar und einfach aufgebaut. Nach nur wenigen Schritten werden die möglichen Zuschüsse differenziert angezeigt. Bei stationären Anlagen werden die Zuschüsse für folgende Anlagenbestandteile getrennt ermittelt: für den Kälteerzeuger, für zugehörige Komponenten und Systeme (wie beispielsweise Tiefkühlstufen, Luft- und Rückkühler, Kühlmöbel für Supermarkt-Kälteanlagen oder Leitungen für Kühlsolekreisläufe) sowie für die Errichtung eines Wärme- oder Kältespeichers. Darüber hinaus werden auch Planungspauschalen, erhöhte Förderquoten beim Einsatz von Freikühlern oder ein Kombinationsbonus bei der Nutzung regenerativer Energien (Strom und Wärme) berücksichtigt. Um die Höhe des Zuschusses zu berechnen sind vor allem die geplante Anlagenart und deren Leistung – oder Speicherkapazität - anzugeben. Und auch nicht förderfähige Varianten werden vom Rechner erkannt.

Die Ergebnisse sind unverbindlich, stellen aber dennoch eine wertvolle Planungshilfe für die Finanzierung von Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen dar.

Der Zuschuss soll Anlagenbetreibern einen Anreiz bieten, in möglichst energieeffiziente Anlagen zu investieren, die mit nicht-halogenierten Kältemitteln betrieben werden, auch wenn die Kosten dafür höher sind als die Kosten für eine Standardanlage. Die geförderten Anlagen verbrauchen erheblich weniger Energie und verursachen deutlich geringere Emissionen an Treibhausgasen aufgrund des Wegfalls von halogenierten Kältemitteln (sog. F-Gasen) und durch die niedrigeren Emissionen von Kohlenstoffdioxid (CO2) aus der Stromerzeugung.

Unternehmen, Kommunen und gemeinnützige sowie kirchliche Organisationen finden den Förderrechner unter www.klimaschutz.de/förderrechner und weitere Informationen zum Förderprogramm auf www.klimaschutz.de/kälte-klima-richtlinie oder auf www.bafa.de in der Rubrik Energie/ Energieeffizienz/ Kälte- und Klimaanlagen.