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29. Feb. 2024

Förderung für energieeffiziente Kälte- und Klimaanlagen

Ab dem 1. März 2024 wird die Förderung energieeffizienter Kälte- und Klimaanlagen fortgesetzt. Die überarbeitete Kälte-Klima-Richtlinie bringt neue Möglichkeiten in Bezug auf Fördergegenstände und Förderhöhe.

Kälte-Klima-Richtlinie
Kälte-Klima-Richtlinie
© iStock/nikamata

Die Förderung von hoch energieeffizienten Kälte- und Klimaanlagen im Rahmen der Kälte-Klima-Richtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) wird fortgesetzt. Ab dem 1. März 2024 ist eine Antragstellung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wieder möglich.

Novelle der Kälte-Klima-Richtlinie

Die Richtlinie wurde novelliert. Für energieeffiziente Kälte- und Klimaanlagen steigt die Förderhöhe, und es wird die „Effizienz-Umrüstung von Kleinanlagen“ als neuer Fördergegenstand aufgenommen. Erstmalswerden bestehende kleine Kälteerzeuger gefördert. Dabei handelt es sich um Kompressionskälteanlagen, die für Normal- und Tiefkühlung verwendet werden. Eine Förderung ist möglich, wenn diese Anlagen auf den Betrieb mit nicht-halogenierten Kältemitteln umgerüstet werden. Zusätzlich müssen sie mit einer druckgesteuerten Drehzahlregelung für den Verflüssigerventilator ausgestattet werden. Förderfähig sind Anlagen mit mindestens einem halben und höchstens zehn Kilogramm Kohlenwasserstoff-Kältemittel.

Bis zu 40 Prozent Energieeinsparungen

Im Rahmen der Kälte-Klima-Richtlinie wurden bisher insgesamt rund 5.200 hoch energieeffiziente Kälte- und Klimaanlagen mit fast 300 Millionen Euro gefördert. Die geförderten Anlagen können Energieeinsparungen von rund 40 Prozent erzielen.

Die Förderung wird letztmalig bis zum 31. Dezember 2026 verlängert. 

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