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22. Jan. 2021

Neues Jahr, bessere Fördermöglichkeiten: Nachhaltige Mobilität im Rahmen der Kommunalrichtlinie

Um Kommunen bei der Verbesserung ihrer Radinfrastruktur noch besser zu unterstützen, hat das Bundesumweltministerium (BMU) die Fördermöglichkeiten der Kommunalrichtlinie im Bereich nachhaltige Mobilität verbessert. Die Neuerungen im Überblick.

Ob und wie oft Bürger*innen ihr Auto stehen lassen und die Strecke zur Arbeit oder zum Einkaufen mit dem Fahrrad zurücklegen, liegt auch in den Händen der Kommunen. Wer es schafft, seine Infrastruktur fahrradfreundlich zu gestalten und den Umstieg aufs Rad durch gute Rahmenbedingungen zu erleichtern, sorgt nicht nur für bessere Luft- und Lebensqualität, sondern trägt auch unmittelbar zum Klimaschutz bei.

Um Kommunen künftig noch besser bei dieser Aufgabe zu unterstützen, hat das Bundesumweltministerium (BMU) die Fördermöglichkeiten der Kommunalrichtlinie im Bereich nachhaltige Mobilität zum 1. Januar 2021 an aktuelle Bedürfnisse und Entwicklungen angepasst.

Die Neuerungen beim Förderschwerpunkt „Nachhaltige Mobilität“ im Überblick:
 

  • Schließfächer mit Ladeinfrastruktur: Sowohl bei der Errichtung von sogenannten Mobilitätsstationen als auch bei neuen Fahrradabstellanlagen und Fahrradparkhäusern können sich Kommunen künftig Schließfächer mit Ladeinfrastruktur (Standardsteckdosen) für EBikes oder Pedelecs über die Kommunalrichtlinie fördern lassen.
     
  • Radabstellanlagen: Künftig muss eine Radabstellanlage, beispielsweise auf einem Schulhof, nicht mehr zwingend rund um die Uhr für die Öffentlichkeit zugänglich sein, um förderfähig zu sein: Das BMU bezuschusst neue Abstellmöglichkeiten auch dann, wenn sie für die Schulöffentlichkeit – sprich die Schüler*innen und das Lehrpersonal – nur zu den Unterrichtszeiten zugänglich sind.
     
  • Fahrradbrücken, Über- und Unterführungen: Um die Radverkehrsinfrastruktur zu verbessern, können Kommunen nun auch Fördermittel für neue bauliche Überbrückungsanlagen – kurz Fahrradbrücken – beantragen. Auch Über- und Unterführungen, mit denen der Radverkehr geleitet wird, sind förderfähig, wenn dies die günstigere Variante ist. Ob der Fußverkehr bei der Verkehrsführung berücksichtigt wird, spielt dabei keine Rolle. Voraussetzung ist allerdings, dass die Maßnahme innerhalb von 24 Monaten umsetzbar ist.
     
  • Bau von Geh- und Radwegen: Wenn Städte, Gemeinden oder Landkreise neue gemeinsame oder getrennte Geh und Radwege (inner- und außerorts) bauen, müssen sie die Kosten dafür nicht mehr einzeln aufführen, um anteilig Fördergelder zu erhalten. Vielmehr ist das Gesamtvorhaben nun förderfähig. Der Fokus sollte dabei auf dem Radwegebau liegen.
     

Noch bis Ende des Jahres von verbesserten Förderbedingungen profitieren

Von Radabstellanlagen bis Radwege: Kommunen können im Rahmen der Kommunalrichtlinie auf die finanzielle Unterstützung des BMU zählen. Im Bereich der nachhaltigen Mobilität sind Förderquoten bis zu 65 Prozent der Gesamtinvestition möglich. Finanzschwache Kommunen oder Antragsberechtigte aus Braunkohlerevieren können noch höhere Förderquoten geltend machen.

Und im Rahmen des Corona-Konjunkturpakets der Bundesregierung hat das BMU zum 1. August 2020 die Fördermöglichkeiten für alle Akteure verbessert. Alle Antragsberechtigten profitieren bis Ende 2021 von um jeweils 10 Prozentpunkte erhöhten Förderquoten und reduzierten Eigenanteilen. Eine Übersicht der Förderquoten finden Sie hier.

Ihr Weg zur fahrradfreundlichen Kommune – jetzt beraten lassen

Fragen zu diesen und weiteren Fördermöglichkeiten beantwortet das Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) kostenlos unter 030 39001-170 oder per E-Mail an skkk@klimaschutz.de.

Sie wollen ein Klimaschutzprojekt zur Verbesserung der Radinfrastruktur umzusetzen und möchten demnächst einen Antrag im Rahmen der Kommunalrichtlinie stellen? Gemeinsam mit dem Projektträger Jülich (PtJ) bietet das SK:KK am 22. März 2021 eine kostenlose Online-Sprechstunde zum Thema Radverkehr an. In der ca. 90-minütigen Online-Veranstaltung werden Antragsteller*innen Schritt für Schritt durch den Prozess geführt – von der ersten Recherche bis zum fertig ausgefüllten Förderantrag.