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Förderrechner

Start

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert im Rahmen der Kälte-Klima-Richtlinie stationäre Kälte- und Klimaanlagen, sofern die Anlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln arbeiten.

Der Förderrechner berechnet die Höhe der möglichen Förderung für die Anlagen sowie deren Komponenten auf Grundlage der aktuellen Förderrichtlinie. Dazu fragt der Rechner Parameter und Werte ab, die für die Berechnung maßgeblich sind, wie zum Beispiel Art und Kälteleistung des Kälteerzeugers sowie Art und Leistung der Komponenten einer Kälte- oder Klimaanlage. Darüber hinaus kann die Förderung für thermische Speicher, die Ausführungsplanung sowie die Kombination einer Kälteanlage mit einem Regenerativenergiesystem ermittelt werden. Im letzten Schritt werden die Ergebnisse tabellarisch dargestellt.

Die Ergebnisse sind unverbindlich. Es ist daher empfehlenswert, die Förderrichtlinie sowie die Ausführungen des BAFA auf www.bafa.de (link is external) zu beachten.

Neugierig? Dann klicken Sie einfach auf Start und lassen Sie sich führen.

Wofür interessieren Sie sich?
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Gefördert werden Klimaanlagen, mit denen neu beschaffte Busse (ohne Dieselbusse) ab Werk ausgerüstet oder elektrisch betriebene Schienenfahrzeuge nach- oder umgerüstet werden. Fördervoraussetzung ist, dass das Fahrzeug im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) einschließlich des Schienenpersonennahverkehrs, im Schienenpersonenfernverkehr, im Linienfernverkehr oder im Gelegenheitsverkehr im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes betrieben wird.

Art des Kälteerzeugers
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Bitte beachten Sie!

  • Nicht gefördert werden Kälteerzeuger einschl. der zugehörigen Komponenten und Systeme (Kälteanlagen), die überwiegend der Kühlung von Verkaufskühlmöbeln dienen, sowie steckerfertige Verkaufskühlmöbel.
  • Abweichend davon können solche Kälteanlagen gefördert werden, wenn die Gesamtverkaufsfläche 250 Quadratmeter nicht übersteigt und die Kälteleistung zu weniger als 50 Prozent der Kühlung von Verkaufskühlmöbeln dient.

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Kälteerzeuger Kriterium
kW
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Bitte beachten Sie: Ab 600 kW gilt der Förderhöchstbetrag.

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kW
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Bitte beachten Sie: Ab 600 kW gilt der Förderhöchstbetrag.

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kW
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Bitte beachten Sie: Ab 600 kW gilt der Förderhöchstbetrag.

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kW
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Bitte beachten Sie: Ab 600 kW gilt der Förderhöchstbetrag.

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kW
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Bitte beachten Sie: Ab 600 kW gilt der Förderhöchstbetrag.
Einen Sonderfall stellen Gewerbekälteanlagen mit dem Kältemittel Ammoniak dar. Hier ist eine Förderung bis maximal 1000 kW möglich.

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kW
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Bitte beachten Sie: Ab 600 kW gilt der Förderhöchstbetrag.

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kW
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Bitte beachten Sie: Ab 1000 kW gilt der Förderhöchstbetrag.

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kW
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Bitte beachten Sie: Ab 600 kW gilt der Förderhöchstbetrag.

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kW
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Bitte beachten Sie: Ab 300 kW gilt der Förderhöchstbetrag.

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kW
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Bitte beachten Sie: Ab 600 kW gilt der Förderhöchstbetrag.

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kW
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Bitte beachten Sie: Ab 45 kW gilt der Förderhöchstbetrag.

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kW
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Bitte beachten Sie: Ab 45 kW gilt der Förderhöchstbetrag.

Bitte treffen Sie eine Auswahl. Bitte geben Sie eine Zahl zwischen %min und %max ein
kW
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Bitte beachten Sie: Ab 45 kW gilt der Förderhöchstbetrag.

Bitte treffen Sie eine Auswahl. Bitte geben Sie eine Zahl zwischen %min und %max ein
Komponenten und Systeme
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kW
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Bitte beachten Sie: Ab 120 kW gilt der Förderhöchstbetrag.

kW
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Bitte beachten Sie: Ab 100 kW gilt der Förderhöchstbetrag.

kW
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Bitte beachten Sie: Ab 100 kW gilt der Förderhöchstbetrag.

kW
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Bitte beachten Sie: Ab 600 kW gilt der Förderhöchstbetrag.

dm³
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Bitte beachten Sie: Ab 30000 dm³ gilt der Förderhöchstbetrag.

dm³
Bitte treffen Sie eine Auswahl. Bitte geben Sie eine Zahl größer %min ein.

Bitte beachten Sie: Ab 30000 dm³ gilt der Förderhöchstbetrag.

kWh
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Bitte beachten Sie: Ab 30000 kWh gilt der Förderhöchstbetrag.

kWh
Bitte treffen Sie eine Auswahl. Bitte geben Sie eine Zahl größer %min ein.

Bitte beachten Sie: Ab 3000 kWh gilt der Förderhöchstbetrag.

lfdm
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Bitte beachten Sie: Ab 1.000 lfdm gilt der Förderhöchstbetrag.

mm
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Bitte beachten Sie: Ab 1.000 mm gilt der Förderhöchstbetrag.

Wärmepumpenbetrieb, Abwärmenutzung, Vor- und Freikühlbetrieb
Bitte treffen Sie eine Auswahl. Bitte treffen Sie eine Auswahl.
Einbindung von Regenerativ­energieanlagen

Bitte beachten Sie: PV- und Windanlagen mit Auslegungsleistungen von mehr als 500 kW werden mit dem Betrag gefördert, der sich bei einer Auslegungsleistung von 500 kW ergibt und die Einbindung einer Solarthermieanlage ist nur in Verbindung mit Sorptionskälte- und -klimaanlagen förderfähig.

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kW
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Bitte geben Sie hier den kleineren von folgenden zwei Werten an:
 • Leistung des Regenerativenergiesystems
 oder
 • doppelte Antriebsleistung des Kälteerzeugers.
Wenn die Werte nicht verfügbar sind, geben Sie bitte die Hälfte der Kälteleistung des Kälteerzeugers an.

kW
Bitte treffen Sie eine Auswahl. Bitte geben Sie eine Zahl zwischen %min und %max ein

Bitte geben Sie hier den kleineren von folgenden zwei Werten an:
 • Leistung des Regenerativenergiesystems
 oder
 • doppelte Antriebsleistung des Kälteerzeugers.
Wenn die Werte nicht verfügbar sind, geben Sie bitte die Hälfte der Kälteleistung des Kälteerzeugers an.

Auswertung

Ihr Vorhaben könnte mit folgenden Zuschüssen gefördert werden:

Förderung Kälteerzeuger: 0,00 €
Zusatzförderung: 0,00 €
davon:
Komponenten und Systeme: 0,00 €
Wärmepumpenbetrieb, Abwärmenutzung, Vor- und Freikühlbetrieb: 0,00 €
Einbindung von Regenerativ­energieanlagen: 0,00 €
Gesamtförderung: 0,00 €
Diese Angaben sind unverbindlich. Die Förderung ist auf höchstens 200.000 Euro und maximal 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben begrenzt.
Fördervoraussetzung ist die Einhaltung der in der Richtlinie zur Förderung von Kälte- und Klimaanlagen genannten Vorgaben.
Start
Wofür interessieren Sie sich?
Art des Kälteerzeugers
Kälteerzeuger Kriterium
Komponenten und Systeme
Wärmepumpenbetrieb, Abwärmenutzung, Vor- und Freikühlbetrieb
Einbindung von Regenerativ­energieanlagen
Auswertung