Kommunen bringen den Klimaschutz nach vorn
Die NKI unterstützt mit der Kommunalrichtlinie Städte, Gemeinden und Landkreise beim Klimaschutz. Auch kommunale Unternehmen, soziale oder kulturelle Organisationen sowie Sportvereine können Anträge stellen. Die Förderung zielt darauf ab, den Klimaschutz vor Ort zu stärken und den Erfahrungsaustausch untereinander zu intensivieren. Die Förderschwerpunkte decken ein breites Spektrum ab: Unterstützt werden Beratungsleistungen, die Erstellung von Klimaschutzkonzepten, Personal für das Klimaschutzmanagement und investive Maßnahmen, wie z.B. die Umstellung von Beleuchtungsanlagen auf LED, Investitionen für eine nachhaltige Mobilität, bspw. durch Maßnahmen zur Stärkung des Radverkehrs, oder in die Sanierung von Kläranlagen und die Trinkwasserversorgung.
Von 2008 bis Ende 2019 hat die NKI im Rahmen der Kommunalrichtlinie rund 16.650 Projekte in mehr als 3.650 Kommunen mit rund 715 Millionen Euro unterstützt. Es wurden so zusätzlich Investitionen in Höhe von rund 1,2 Milliarden Euro ausgelöst.
Kommunalrichtlinie – Anzahl bewilligter Projekte nach Art (2008-2019)

© Bundesumweltministerium
Kommunalrichtlinie - Anzahl bewilligte Projekte nach Bundesländern (2008-2019)
© Bundesumweltministerium
Innovationen für den Klimaschutz
Seit 2008 fördert die NKI Innovative Klimaschutzprojekte zur Beratung und Information, zum Kapazitätsaufbau und Erfahrungsaustausch, zur Vernetzung und Qualifizierung im Klimaschutz. Die Projekte heben vorhandene Potenziale zur Minderung von Treibhausgasemissionen und beseitigen Hemmnisse in den Zielgruppen Wirtschaft, Kommunen, Verbraucher und Bildung.
Der erfolgreiche Förderaufruf für Innovative Klimaschutzprojekte geht im Jahr 2020 bereits in die neunte Runde. Auch in diesem Jahr sollen wieder neue Lösungsansätze für den Klimaschutz identifiziert werden. Dazu gehören unter anderem Projekte, die Akteure einzelner Branchen konkret für den Klimaschutz sensibilisieren oder den Know-how-Transfer zwischen Kommunen fördern.
Innovative Klimaschutzprojekte – Mittelabfluss nach Bereichen in Millionen Euro (2008-2019)
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Energie sparen beim Kühlen
Mit der Kälte-Klima-Richtlinie fördert das Bundesumweltministerium im Rahmen der NKI Maßnahmen zum Klimaschutz an Kälte- und Klimaanlagen. Hiervon profitieren beispielsweise Betreiber von Supermärkten, von Klimaanlagen in Verwaltungsgebäuden oder von Krankenhäusern, aber auch Bäcker, Metzger und andere Gewerke, die Kühlräume oder zu kühlende Produktionsräume bzw. Produktionsanlagen betreiben. Die geförderten Anlagen verbrauchen durch die Verwendung hocheffizienter Komponenten und Systeme erheblich weniger Energie und verursachen dadurch deutlich geringere CO2-Emissionen aus der Stromerzeugung. Zudem werden durch den Einsatz nicht-halogenierter Kältemittel die direkten Treibhausgasemissionen verringert. Seit Beginn des Jahres 2019 werden erstmals auch Fahrzeug-Klimaanlagen in Bussen und Bahnen gefördert, wenn diese CO2 als Kältemittel einsetzen.
Von 2008 bis Ende 2019 wurden mehr als 3.000 Kälte- und Klimaanlagen in Unternehmen und Wohnhäusern mit rund 200 Millionen Euro gefördert.
Kälte-Klima-Richtlinie: Anteil der geförderten Anlagen nach Branchen (2008-2019)
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