Kommunalrichtlinie: Erste Projekte profitieren von schnelleren Bewilligungen
Für neue Anträge in der Kommunalrichtlinie gilt seit Februar eine Bearbeitungszeit von fünf Monaten. Aktuelle Projektbeispiele zeigen: Dieses Ziel wird in verschiedenen Förderschwerpunkten bereits jetzt erreicht – häufig sogar deutlich früher.
Damit Kommunen Klimaschutzprojekte schneller umsetzen können, kündigte die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) im Februar eine verringerte Bearbeitungsdauer von in der Regel fünf Monaten für Neuanträge über die Kommunalrichtlinie an. Mehrere Projektbeispiele aus den Bereichen Außen- und Innenbeleuchtung sowie klimafreundliche Mobilität zeigen, dass die angestrebten Bearbeitungszeiten in unterschiedlichen Förderschwerpunkten bereits jetzt erreicht und zum Teil deutlich unterschritten werden.
Für Kommunen und andere kommunale Antragstellende ist das eine spürbare Verbesserung – und ein wichtiges Signal: Sie bekommen mehr Planungssicherheit für Ihre Projekte, können Investitionen in den Klimaschutz schneller auf den Weg bringen und damit die Lebensqualität für die Menschen vor Ort verbessern.
Außenbeleuchtung: Cottbus und Lauchhammer setzen auf LED-Technik
Das Beispiel der Stadt Cottbus/Chósebuz zeigt, dass auch große Vorhaben von den verkürzten Bearbeitungszeiten profitieren. Der Antrag für die Sanierung der Straßenbeleuchtung wurde in weniger als zwei Monaten bewilligt. Mit Fördermitteln von rund 2,17 Millionen Euro ist das Vorhaben ein wichtiges Großprojekt.
Geplant ist die Sanierung von 148 Straßenlaternen durch die Umstellung auf energieeffiziente LED. Dadurch soll der Stromverbrauch um fast 70 Prozent sinken, was den kommunalen Haushalt spürbar entlastet. Über die angesetzte Lebensdauer der Anlagen von 20 Jahren plant Cottbus/Chósebuz, mehr als 13.000 Tonnen CO2 einzusparen.
Auch die Stadt Lauchhammer in Brandenburg setzt auf energieeffiziente Beleuchtung: Im Stadtgebiet sollen 147 Leuchten auf LED-Technik umgerüstet werden. Die Förderzusage erhielt die Kommune sogar weniger als einen Monat nach Antragstellung.
Ergänzend zur Sanierung der Straßenbeleuchtung werden in Lauchhammer eine bedarfsgerechte Dimm- und Steuerungstechnik installiert sowie die Lichtverteilung optimiert. Insgesamt soll durch die Maßnahmen der Stromverbrauch um 80 Prozent sinken.
Mobilität: Neue Fahrradständer für Schulen im Landkreis Lüneburg
Auch im Förderschwerpunkt nachhaltige Mobilität zeigt sich, wie schnell in der Kommunalrichtlinie inzwischen über eine Förderung entschieden wird: Bereits rund sechs Wochen nach Antragstellung erhielt der Landkreis Lüneburg in Niedersachsen den Förderbescheid für neue Radabstellanlagen an zwei berufsbildenden Schulen. Insgesamt entstehen vor Ort 112 Fahrradstellplätze und zusätzliche Abstellmöglichkeiten für Tretroller. Das Vorhaben schafft für Schülerinnen und Schüler bessere Bedingungen, um mit dem Fahrrad zur Schule zu kommen, und stärkt damit klimafreundliche Mobilität.
Innenbeleuchtung: Gute Lernbedingungen an Schule in Künzelsau
Ebenfalls nur sechs Wochen lagen zwischen Antrag und Bewilligung bei der Erneuerung der Innenbeleuchtung der Erich-Kästner-Schule im baden-württembergischen Künzelsau. Ab Juli wird dort die bestehende Beleuchtung durch neue LED-Leuchten ersetzt. Erwartet wird eine Reduktion des Stromverbrauchs von 63 Prozent.
Intensiviertes Beratungsangebot für Antragsteller
Interessierte Kommunen und kommunale Akteure, die ebenfalls einen Förderantrag über die Kommunalrichtlinie stellen wollen, können auf Wunsch von festen Ansprechpersonen bei der ZUG durch den gesamten Antragsprozess begleitet werden. Die Beraterinnen und Berater gehen den Förderantrag auf Wunsch gemeinsam mit den Antragstellern vor der Einreichung Schritt für Schritt durch. Damit können offene Fragen frühzeitig geklärt und formale Fehler vermieden werden.
Seit 2008 unterstützt das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) kommunale Klimaschutzprojekte über die Kommunalrichtlinie der NKI.
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