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26. Aug. 2026

Zwei Themenaufrufe: Projektskizzen bis 15. September einreichen

Noch bis zum 15. September 2026 können antragsberechtigte Institutionen Projektskizzen für Klimaschutz in ländlichen Kommunen sowie für berufliche Bildung und die Beteiligung junger Menschen einreichen.

Mehrere Menschen halten ihre Hände in einem Kreis übereinander als Symbol des Zusammenhalts. Im Hintergrund sind Baumkronen zu erkennen.
Klimaschutz wird dort wirksam, wo Kommunen, berufliche Bildung und Beteiligung zusammenwirken.
© Chatree.l – shutterstock.com

Die Frist für die Einreichung von Projektskizzen im Rahmen zweier Themenaufrufe rückt näher. Gesucht werden Vorhaben, die Klimaschutz in ländlichen Räumen stärken oder berufliche Bildung und die Beteiligung junger Menschen miteinander verbinden.

Die Themenaufrufe sind Teil der Bundesförderung für transformative Klimaschutzprojekte der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI). Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) unterstützt damit strategische und nicht-investive Vorhaben, die Klimaschutz bundesweit verankern und zur Treibhausgasneutralität beitragen.

Frist und Verfahren

Die Projektskizzen sind über das elektronische Formularsystem 
easy-Online einzureichen. Das Förderverfahren ist zweistufig: Zunächst wird eine Projektskizze eingereicht und bewertet. Die besten Skizzen werden anschließend zur Antragstellung aufgefordert.

Zwei Themenaufrufe im Überblick

Ein Themenaufruf richtet sich auf den Klimaschutz in ländlichen Kommunen. Er unterstützt Projekte, die den Klimaschutz im ländlichen Raum stärken und die Akzeptanz für notwendige Veränderungen vor Ort fördern.

Die Vorhaben sollen zur sozial-ökologischen Transformation, zur Minderung von Treibhausgasemissionen und zum gesellschaftlichen Zusammenhalt beitragen. Im Mittelpunkt stehen Ansätze, die Klimaschutz in ländlichen Räumen verankern und Veränderungsprozesse tragfähig gestalten.

Der zweite Themenaufruf trägt den Titel „Klimaschutz im Bereich berufliche Bildung und Beteiligung junger Menschen“. Er setzt bei der beruflichen Aus- und Weiterbildung sowie bei der Beteiligung junger Menschen an.

Die berufliche Bildung trägt dazu bei, Fachkräfte für den Klimaschutz zu qualifizieren. Die Beteiligung junger Menschen bringt neue Perspektiven ein und stärkt die gesellschaftliche Mitgestaltung. Gefördert werden Projekte, die in beiden Themenfeldern wirksame Impulse setzen und nachhaltige Veränderungen anstoßen.

Förderkriterien und förderfähige Ausgaben

Für beide Themenfelder gelten die Anforderungen der Bundesförderung für transformative Klimaschutzprojekte. Die Vorhaben sollen Hürden bei der Erschließung erheblicher Treibhausgasminderungs- und Transformationspotenziale benennen und überwinden.

Für die Bewertung sind außerdem folgende Aspekte relevant:

  • bundesweite Sichtbarkeit,
  • nachvollziehbare Wirkketten,
  • messbare Ziele zur Treibhausgasminderung,
  • die Einbindung relevanter Multiplikatorinnen und Multiplikatoren sowie
  • eine Strategie zur Verstetigung der Ergebnisse nach Projektende.

Für die Umsetzung der Projekte können unter anderem folgende Ausgaben gefördert werden:

  • Ausgaben für Personal,
  • Auftragsvergaben für spezifische Dienstleistungen,
  • Öffentlichkeitsarbeit,
  • Veranstaltungen oder Dienstreisen sowie
  • Investitionen in Gegenstände, die der Erprobung und Verbreitung entwickelter Maßnahmen dienen.

Baumaßnahmen sowie reine Forschungs- und Entwicklungsprojekte werden nicht gefördert.

Antragsberechtigung vorab prüfen

Vor der Einreichung ist zu prüfen, ob die antragstellende Institution die Voraussetzungen erfüllt. Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts. Nicht antragsberechtigt sind natürliche Personen, Städte, Gemeinden, Landkreise, kommunale Zweckverbände sowie nicht rechtsfähige Eigenbetriebe.

Der Themenaufruf zu ländlichen Kommunen richtet sich inhaltlich auf Klimaschutz in diesen Räumen. Kommunen selbst können jedoch laut Programminformation keine Projektskizze einreichen. Die vollständigen Voraussetzungen sind der 
Richtlinie zur Bundesförderung für transformative Klimaschutzprojekte zu entnehmen.

Wer die Antragsberechtigung und die formalen Voraussetzungen erfüllt, sollte die verbleibende Zeit für die Fertigstellung und Prüfung der Projektskizze nutzen. Die Einreichung ist noch bis zum 15. September 2026 über easy-Online möglich.