Klimaschutz in ländlichen Kommunen
Der Themenaufruf stärkt Klimaschutz in ländlichen Kommunen und fördert Projekte, die Akzeptanz, Zusammenhalt und Transformation vor Ort voranbringen.
Ländliche Kommunen spielen eine zentrale Rolle, um die nationalen Klimaschutzziele zu erreichen. Der Themenaufruf setzt hier an und unterstützt Projekte, die den Klimaschutz im ländlichen Raum stärken und die Akzeptanz für notwendige Veränderungen vor Ort fördern. Ziel ist es, einen nachhaltigen Beitrag zur Transformation, zur Minderung von Treibhausgasemissionen und zum gesellschaftlichen Zusammenhalt zu leisten.
Einreichungszeitraum
Vom 01. Juli 2026 bis 15. September 2026 können antragsberechtigte Institutionen ihre Projektskizzen einreichen.
Hinweis zum elektronischen Formularsystem für Skizzen bei easy-Online
Bitte nutzen Sie folgende Auswahlmöglichkeiten:
- Ministerium/Behörde: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)
- Fördermaßnahme: Richtline zur Bundesförderung für transformative Klimaschutzprojekte (NKI)
Beratung und Kontakt
Bei Fragen zum Themenaufruf steht Ihnen das Team der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH zur Verfügung:
- Telefon: 030 72618 – 0330
- E-Mail: nki-transformative-klimaschutzprojekte@z-u-g.org
Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Themenaufruf „Klimaschutz in ländlichen Kommunen“
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Eine bundesweite Verbreitung ist gegeben, wenn die Zielgruppe im Projekt deutschlandweit angesprochen und aktiviert wird. Gleichzeitig kann eine bundesweite Verbreitung auch gegeben sein, wenn die entsprechende Zielgruppe in Breite und Tiefe angesprochen wird. Die bundesweite Sichtbarkeit bezieht sich also nicht zwangsläufig auf die geographische Ebene, sondern kann sich auch auf die Durchdringung von Zielgruppen beziehen.
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Mit dem TAN-Verfahren im Online-Antragssystem für Fördermittel des Bundes „easy-Online“ können Sie Ihre Projektskizze unkompliziert und papierlos digital einreichen.
Um sicherzustellen, dass Sie den Antrag rechtsgültig einreichen, muss das TAN-Verfahren von Ihnen als unterschriftsberechtigter Person genutzt werden. Alle Informationen zum Vorgehen finden Sie im Leitfaden.
Wenn eine andere Person das TAN-Verfahren nutzen soll, benötigt diese eine Vollmacht der unterschriftsberechtigten Person. Die Vollmacht muss entweder unterschrieben oder digital signiert sein. Sie können die Vollmacht zusammen mit dem Antrag als PDF-Dokument in „easy-Online“ hochladen.
Falls mehrere Personen einen Antrag genehmigen müssen – beispielsweise aufgrund spezifischer Anforderungen durch Satzungsregelungen – können Sie die Vollmacht später per E-Mail beim Projektträger nachreichen.