Erstellung von Fokuskonzepten
Nachfolgend finden Sie umfassende Informationen zur Förderung und den Voraussetzungen. Viele Fragen zur Antragstellung werden direkt beantwortet.
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Gefördert wird die Erstellung von Fokuskonzepten durch fachkundige externe Dienstleistende für die Sektoren:
- Mobilität
- und Abfallwirtschaft.
Das Fokuskonzept zeigt auf, welche technischen und wirtschaftlichen Potenziale zur Minderung von Treibhausgasen bestehen und legt kurz- (bis drei Jahre), mittel- (drei bis sieben Jahre) und langfristige (mehr als sieben Jahre) Ziele und Maßnahmen zur Minderung der Treibhausgasemissionen fest. Die Inhalte des Fokuskonzeptes sollen konkret auf die lokalen Besonderheiten des Antragstellers eingehen. Sie tragen außerdem dem Prinzip der Nachhaltigkeit Rechnung, das heißt der ökologischen, sozialen und ökonomischen Ausgewogenheit.
Bezuschusst werden Ausgaben für:
- fachkundige externe Dienstleistende zur
- Konzepterstellung,
- Organisation und Durchführung der Beteiligung von Akteuren,
- begleitende Öffentlichkeitsarbeit.
Warum es sich für Sie lohnt:
- Fokuskonzepte helfen Ihnen, den Klimaschutz als Querschnittsaufgabe nachhaltig in den jeweiligen Sektoren und zuständigen Verwaltungsbereichen zu verankern.
- Mithilfe des Konzepts wird deutlich, wie Treibhausgaseinsparungen erzielt und wie die Akteure die nötigen Maßnahmen adressieren und umsetzen können. Das Fokuskonzept bietet so einen „Fahrplan“ und eine Argumentationsgrundlage, um die nötigen Veränderungen einzuleiten.
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Gefördert werden beispielsweise
- Kommunen
- sowie weitere Akteure im kommunalen Umfeld mit komplexen Verwaltungs- und Wirtschaftsstrukturen, die durch ein Fokuskonzept erhebliches Energie- und Treibhausgaseinsparpotenzial in den einzelnen Sektoren erzielen können.
Alle Antragsberechtigten finden sich unter Abschnitt 5 der Kommunalrichtlinie.
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- Der Zuschuss beträgt 60 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben.
- Finanzschwache Kommunen und Antragsteller aus Braunkohlegebieten (gemäß § 2 Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen vom 8. August 2020) können 80 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss erhalten.
- Als finanzschwach gelten Kommunen, die nachweislich an einem landesrechtlichen Hilfs- oder Haushaltssicherungsprogramm teilnehmen oder denen die Finanzschwäche durch die Kommunalaufsicht bescheinigt wird.
- Antragsteller aus Braunkohlerevieren müssen keinen gesonderten Nachweis erbringen, um von der erhöhten Förderquote zu profitieren. Hier genügt die Zuordnung über Ihre Postleitzahl. Bitte beantragen Sie die erhöhte Förderquote explizit im easy-Online-Formular (siehe „Antragsverfahren und Antragstellung“).
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Förderanträge können ganzjährig gestellt werden.
Bitte füllen Sie dazu folgende Unterlagen aus (siehe unter Links & Downloads):
- eine Vorhabenbeschreibung gemäß Mustervorlage,
- einen easy-Online-Antrag 4.1.10 a) Erstellung von Fokuskonzepten.
Ihren Antrag können Sie online per E-Mail-Bestätigung (in easy-Online: „TAN-Verfahren“) einreichen: Nach Absenden des Antrags in easy-Online erhalten Sie an die E-Mail-Adresse, die Sie dort hinterlegt haben, eine sechsstellige Buchstaben-Zahlen-Kombination. Diesen Code müssen Sie in easy-Online innerhalb von 15 Minuten nach Eingang der E-Mail eingeben. Damit ist die Antragstellung abgeschlossen.
Alternativ können Sie den Antrag mittels qualifizierter elektronischer Signatur einreichen, wenn die antragstellende Person diese bereits nutzt. Unterzeichnen Sie den Antrag damit und reichen ihn in easy-Online ein. Damit ist die Antragstellung abgeschlossen.
Bitte beachten Sie: Beide Verfahren – die E-Mail-Bestätigung und die qualifizierte elektronische Signatur – sind nur rechtsgültig, wenn eine unterschriftsberechtigte Person die digitale Antragseinreichung bestätigt.
Reicht eine nicht unterschriftsberechtigte Person den Antrag ein oder erfordern interne Regelungen (zum Beispiel Satzungen) die Zustimmung mehrerer Personen, sind entsprechende Vollmachten einzureichen. Diese können Sie als PDF-Datei direkt in easy-Online hochladen oder bis spätestens 14 Tage nach Antragstellung per E-Mail bei der Projektträgerin nachreichen.
Hinweis: Förderanträge können Sie seit dem 01. Juni 2026 ausschließlich digital über easy-Online stellen. Sie reichen den Antrag nicht zusätzlich postalisch ein.
Für Ihren Förderantrag gelten die Anforderungen und Voraussetzungen aus dem Technischen Annex.
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- Mit einem Fokuskonzept hat die Stadt Werlte ihren Verkehr untersucht – mit dem Ziel, die Infrastruktur gezielt zu verbessern und den Weg für eine umweltfreundlichere Mobilität zu ebnen. Mehr Infos zu diesem Projekt finden Sie in unserer Projektdatenbank.
- Mit einem Fokuskonzept Mobilität möchte die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg den Umweltverbund stärken und motorisierten Individualverkehr reduzieren. Mehr Infos zu diesem Projekt finden Sie in unserer Projektdatenbank.
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Können wir nach Förderung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes zusätzlich Fördermittel für ein Fokuskonzept und seine Umsetzung beantragen?
Ja, für jedes Handlungsfeld gemäß Nummer 4.1.10 a) können Sie die Erstellung eines Fokuskonzeptes fördern lassen. Die begleitende Umsetzung eines Fokuskonzepts nach 4.1.10 b) kann jedoch nur einmal, das heißt nur für ein Handlungsfeld, gefördert werden.
Ist eine Förderung möglich, wenn es für ein Handlungsfeld bereits ein Fokuskonzept gibt?
Nein, eine Förderung ist nur für Antragsteller möglich, die noch kein Fokus- oder Klimaschutzteilkonzept für das beantragte Handlungsfeld erstellt haben. Bei kreisangehörigen Städten und Gemeinden gilt: Sie können nur dann eine Förderung beantragen, wenn sie noch nicht an einem Fokus- oder Klimaschutzteilkonzept des Landkreises für das beantragte Handlungsfeld beteiligt waren.
Können wir, wenn wir bereits ein Teilkonzept oder Fokuskonzept in einem Handlungsfeld erstellt und umgesetzt haben, einen Antrag für ein Fokuskonzept in einem anderen Handlungsfeld stellen?
Ja, in diesem Fall ist es möglich, Fördermittel für ein Fokuskonzept in einem anderen Handlungsfeld zu beantragen. Die Umsetzung eines Fokuskonzepts durch ein gefördertes Klimaschutzmanagement ist allerdings nur einmalig zuwendungsfähig. Ein Antrag im Förderschwerpunkt 4.1.10 b) ist daher nicht mehr möglich.
Warum können wir nur Fokuskonzepte für die Sektoren Verkehr und Abfall fördern lassen?
Die Sektoren Verkehr und Abfall sind Handlungsbereiche mit zentralen kommunalen Eingriffs- und Steuerungsmöglichkeiten. Die Förderung über die Kommunalrichtlinie soll Kommunen deshalb sensibilisieren und befähigen, in diesen Bereichen aktiv zu werden.
Sind die Erstellung und Umsetzung eines Radverkehrskonzepts förderfähig?
Nein, ein Mobilitätskonzept, das nur einen Verkehrsträger betrachtet – in diesem Fall Radverkehr – ist nicht zuwendungsfähig. Bei Fokuskonzepten Mobilität handelt es sich um umfassende Konzepte, die alle wesentlichen Verkehrsmittel und Verkehrsursachen vor Ort betrachten, zum Beispiel Fuß- und Radverkehr, ÖPNV, Car-Sharing-Angebote (Gemeinschaftsauto-Angebote) oder motorisierten Individualverkehr (MIV).
Ist ein Fokuskonzept Mobilität förderfähig, wenn in der Vergangenheit bereits ein Teilkonzept Mobilität gefördert wurde?
Ja, ein Fokuskonzept Mobilität ist dann förderfähig, wenn in einem in der Vergangenheit über die Kommunalrichtlinie geförderten Teilkonzept Mobilität nicht alle wichtigen Verkehrsmittel und Verursacher berücksichtigt wurden – zum Beispiel, weil es in dem Teilkonzept nur um den Fußverkehr ging.
Bitte beachten Sie: Wurden in dem in der Vergangenheit geförderten Teilkonzept Mobilität alle wichtigen Verkehrsmittel und Verursacher einbezogen, ist die Förderung eines Fokuskonzepts Mobilität über die Kommunalrichtlinie nicht möglich.
Kommen Sie mit uns ins Gespräch über
- spezifische Fachfragen zu den Förderschwerpunkten
- zuwendungsfähige Ausgaben für Ihr Förderprojekt
- das Ausfüllen von Formularen und online-Tools
- Fristen, Termine oder unerwartete Herausforderungen im laufenden Projekt
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH