Einsatz energieeffizienter Aggregate (Einzelkomponenten) in der Trinkwasserversorgung
Nachfolgend finden Sie umfassende Informationen zur Förderung und den Voraussetzungen. Viele Fragen zur Antragstellung werden direkt beantwortet.
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Gefördert werden Energieeffizienzmaßnahmen in der Trinkwasserversorgung, das heißt die Sanierungsmaßnahmen und Neu- und Umbaumaßnahmen von Pumpen- beziehungsweise Ventilatorsystemen, die Nachrüstung von Motoren und die hydraulische Betriebsoptimierung.
Warum es sich für Sie lohnt:
- Durch den Einbau energieeffizienter Aggregate sparen Sie Strom und senken damit Betriebskosten und gleichzeitig Treibhausgasemissionen.
- Die Energieersparnis hilft Ihnen, den Wasserpreis für Ihre Kundschaft, also die Verbraucherinnen und Verbraucher, trotz steigender Kosten weitgehend stabil zu halten, sodass auch sie profitieren.
Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel 24 Monate.
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Gefördert werden beispielsweise:
- Kommunen (rechtlich unselbständige Betriebe und sonstige Einrichtungen der Kommunen sind wegen der fehlenden Rechtspersönlichkeit nicht antragsberechtigt. Kommunen können für diese einen Antrag stellen),
- rechtlich selbstständige Betriebe und sonstige Einrichtungen mit mindestens 25 Prozent kommunaler Beteiligung sowie Zweckverbände mit kommunaler Beteiligung.
Alle Antragsberechtigten finden sich unter Abschnitt 5 der Kommunalrichtlinie.
Außerdem sind Unternehmen antragsberechtigt, die das Projekt als Contractoren für eine Kommune oder einen kommunalen Zusammenschluss umsetzen. Weitere Details hierzu finden sich unter Nummer 5.3 der Kommunalrichtlinie.
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- Der Zuschuss beträgt 30 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben.
- Finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlegebieten (gemäß § 2 Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen vom 8. August 2020) können 45 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss erhalten.
- Als finanzschwach gelten Kommunen, die nachweislich an einem landesrechtlichen Hilfs- oder Haushaltssicherungsprogramm teilnehmen oder denen die Finanzschwäche durch die Kommunalaufsicht bescheinigt wird.
- Antragstellende aus Braunkohlerevieren müssen keinen gesonderten Nachweis erbringen, um von der erhöhten Förderquote zu profitieren. Hier genügt die Zuordnung über Ihre Postleitzahl. Bitte beachten Sie, dass Sie die erhöhte Förderquote explizit im easy-Online-Formular beantragen müssen (siehe „Antragsverfahren und Antragstellung“).
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Förderanträge können ganzjährig gestellt werden.
Bitte füllen Sie dazu folgende Unterlagen aus (siehe unter Links und Downloads):
- die Vorhabenbeschreibung,
- einen easy-Online-Antrag 4.2.8a) Energieeffiziente Aggregate (Einzelkomponenten) in der Trinkwasserversorgung.
Ihren Antrag können Sie online per E-Mail-Bestätigung (in easy-Online: „TAN-Verfahren“) einreichen: Nach Absenden des Antrags in easy-Online erhalten Sie an die E-Mail-Adresse, die Sie dort hinterlegt haben, eine sechsstellige Buchstaben-Zahlen-Kombination. Diesen Code müssen Sie in easy-Online innerhalb von 15 Minuten nach Eingang der E-Mail eingeben. Damit ist die Antragstellung abgeschlossen.
Alternativ können Sie den Antrag mittels qualifizierter elektronischer Signatur einreichen, wenn die antragstellende Person diese bereits nutzt. Unterzeichnen Sie den Antrag damit und reichen ihn in easy-Online ein. Damit ist die Antragstellung abgeschlossen.
Bitte beachten Sie: Beide Verfahren – die E-Mail-Bestätigung und die qualifizierte elektronische Signatur – sind nur rechtsgültig, wenn eine unterschriftsberechtigte Person die digitale Antragseinreichung bestätigt.
Reicht eine nicht unterschriftsberechtigte Person den Antrag ein oder erfordern interne Regelungen (zum Beispiel Satzungen) die Zustimmung mehrerer Personen, sind entsprechende Vollmachten einzureichen. Diese können Sie als PDF-Datei direkt in easy-Online hochladen oder bis spätestens 14 Tage nach Antragstellung per E-Mail bei der Projektträgerin nachreichen.
Hinweis: Förderanträge können Sie seit dem 01. Juni 2026 ausschließlich digital über easy-Online stellen. Sie reichen den Antrag nicht zusätzlich postalisch ein.
Für Ihren Förderantrag gelten die Anforderungen und Voraussetzungen aus dem Technischen Annex.
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- Durch die Modernisierung von Pumpen in mehreren Wasserwerken der Stadt Bamberg konnten Energie und CO2 eingespart werden. Mehr Infos zu diesem Projekt finden Sie in unserer Projektdatenbank.
- In der Nordeifel wurden drei Pumpen für die Trinkwasseraufbereitung erneuert und durch effiziente Modelle ersetzt. Durch den verbesserten Wirkungsgrad der neuen Pumpen können Strom und Kosten gespart werden. Mehr Infos zu diesem Projekt finden Sie in unserer Projektdatenbank.
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Können wir auch den Austausch von Motoren fördern lassen?
Ja, dieser Austausch ist förderfähig, solange Sie den neuen Motor mit einem Frequenzumrichter ausstatten und dieser im Vergleich zum alten Motor Energie einspart.
Ist der Einbau energieeffizienter Aggregate in Neubauten förderfähig?
Die Aggregate müssen durch den Austausch eines alten Aggregats Energie einsparen. Sie können diese jedoch in einen Neubau einbauen, wenn Sie diese Voraussetzung einhalten. Die im Förderschwerpunkt genannten Neu- und Umbaumaßnahmen beziehen sich nicht auf Aggregate, sondern auf bauliche Maßnahmen zur Energieeinsparung.
Können wir den Austausch der Reservepumpen fördern lassen?
Nein, der Austausch von Reservepumpen, die Sie zum Abfangen von Lastspitzen einsetzen, ist von der Förderung ausgenommen.
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Kommen Sie mit uns ins Gespräch über
- spezifische Fachfragen zu den Förderschwerpunkten
- zuwendungsfähige Ausgaben für Ihr Förderprojekt
- das Ausfüllen von Formularen und online-Tools
- Fristen, Termine oder unerwartete Herausforderungen im laufenden Projekt
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH