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Aufbau und Betrieb kommunaler Netzwerke - Netzwerkphase

Nachfolgend finden Sie umfassende Informationen: Lesen Sie alles Wissenswerte zum Inhalt der Förderung und den Voraussetzungen - viele Fragen zur Antragstellung werden direkt beantwortet:

  • Was wird gefördert?

    Gefördert werden der Aufbau, der Betrieb und die Begleitung eines Klimaschutz-Netzwerks zu einem Handlungsfeld des kommunalen Klimaschutzes.
    Bezuschusst werden Ausgaben für:

    • den*die Netzwerkmanager*in, der*die das Netzwerk fachlich-inhaltlich begleitet – etwa auch bei der Auftakt- und Abschlussveranstaltung sowie den dreimonatlich stattfinden Netzwerktreffen,
    • den Einsatz von Berater*innen, 
    • die Moderation der Netzwerktreffen,
    • Honorare von Referent*innen für Netzwerktreffen und gegebenenfalls zur Weiterbildung und Schulung der Netzwerkteilnehmenden
    • sowie einzelne Sachausgaben.

    Warum es sich für Sie lohnt:

    • Kommunale Netzwerke schaffen für ihre Teilnehmenden Möglichkeiten, um Kräfte zu bündeln, Handlungsoptionen zu identifizieren und den Erfahrungstausch untereinander zu intensivieren.
  • Wer wird gefördert?

    Gefördert werden

    • Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse,
    • kommunale Betriebe mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung sowie Zweckverbände mit kommunaler Beteiligung,
    • Bildungsträger und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe,
    • öffentliche, religionsgemeinschaftliche oder gemeinnützige Kultur-, Gesundheits- und Sozialeinrichtungen,
    • gemeinnützige (Sport-) Vereine,
    • Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus und ihre Stiftungen,
    • sowie Unternehmen.

    Alle Antragsberechtigten finden sich unter Nummer 5.1 und 5.2 a) der Kommunalrichtlinie.

    Netzwerke, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind, können die Förderung als kommunaler Zusammenschluss beantragen. In allen anderen Konstellationen erfolgt die Förderung als Verbundprojekt, bei dem alle Netzwerkteilnehmenden je eigene Anträge einreichen.

  • Förderquoten
    • Der Zuschuss beträgt 60 % der förderfähigen Gesamtausgaben.
    • Finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlegebieten (gemäß § 2 Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen vom 8. August 2020) können 80 % der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss erhalten.
      • Als finanzschwach gelten Kommunen, die nachweislich an einem landesrechtlichen Hilfs- oder Haushaltssicherungsprogramm teilnehmen oder denen die Finanzschwäche durch die Kommunalaufsicht bescheinigt wird.
      • Antragstellende aus Braunkohlerevieren müssen keinen gesonderten Nachweis erbringen, um von der erhöhten Förderquote zu profitieren. Hier genügt die Zuordnung über Ihre Postleitzahl. Bitte beachten Sie, dass Sie die erhöhte Förderquote explizit im easy-Online-Formular (siehe „Antragsverfahren und Antragstellung“) beantragen müssen.
    • Der Zuschuss liegt bei maximal 40.000 Euro pro Netzwerkteilnehmer*in sowie bei maximal 1.500 Euro pro Netzwerkteilnehmer*in für die begleitende Öffentlichkeitsarbeit.
  • Antragsverfahren und Antragstellung

    Förderanträge können Sie das ganze Jahr über stellen.

    Bitte füllen Sie dazu folgende Unterlagen aus (siehe Links & Downloads):

    • eine Vorhabenbeschreibung gemäß Mustervorlage gemäß Mustervorlage,
    • einen easy-Online-Antrag 4.1.5 b) Netzwerkphase,
    • die Kooperationsvereinbarung der Netzwerkteilnehmenden gemäß Mustervorlage.

    Reichen Sie den Antrag einschließlich der Vorhabenbeschreibung und der Kooperationsvereinbarung über easy-Online ein. Wenn Sie über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen, ist Ihre Antragstellung damit abgeschlossen.

    Sofern Sie nicht über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen, drucken Sie bitte alle Unterlagen nach dem Absenden aus, lassen sie durch die bevollmächtigten Personen unterzeichnen und senden sie innerhalb von zwei Wochen postalisch an:

    Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
    Stresemannstraße 69
    10963 Berlin

    Für den von Ihnen beantragten Förderschwerpunkt gelten die im Technischen Annex (siehe Links & Downloads) festgelegten Anforderungen und Voraussetzungen - bitte beachten Sie diese bei der Antragstellung.

  • Antworten auf häufig gestellte Fragen

    Ist die Förderung einer vorherigen Gewinnungsphase Voraussetzung, um Zuschüsse für eine Netzwerkphase gemäß 4.1.5 b) der Kommunalrichtlinie zu beantragen?
    Nein, Sie können auch ohne vorherige Gewinnungsphase einen Antrag im Förderschwerpunkt „4.1.5 b) Netzwerkphase“ stellen.

    Sind Netzwerke möglich, in denen ausschließlich Teilnehmende mitwirken, die nicht Kommunen sind oder keinen kommunalen Anteil aufweisen?
    Netzwerke mit rein privatwirtschaftlichen Teilnehmenden sind gemäß der Kommunalrichtlinie grundsätzlich zuwendungsfähig. Wichtig ist jedoch, dass ein inhaltlicher Bezug zu einem kommunalen Handlungsfeld des Klimaschutzes vorliegt.

    Welche Aufgaben übernimmt der*die Netzwerkmanager*in?
    Der*die Netzwerkmanager*in ist verantwortlich für den Aufbau des Netzwerks sowie die Organisation der Netzwerkarbeit. Er*sie unterstützt die Teilnehmenden beim Vergabeverfahren zur Auswahl des*der Berater*in sowie gegebenenfalls des*der Moderator*in, organisiert die Betreuung der Teilnehmenden durch den*die Berater*in und unterbreitet ihnen Vorschläge für Themen, die im Rahmen des Netzwerks betrachtet werden.

    Welche Aufgaben hat ein*e Berater*in?
    Ein*e fachliche Berater*in unterstützt die Netzwerkteilnehmenden bei der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen. So wird die fachliche Begleitung der Netzwerkarbeit gesichert. Der*die Berater*in erarbeitet mit dem*der Netzwerkmanager*in jährliche Berichte zur Tätigkeit des Netzwerks, führt das Monitoring des Netzwerks durch und ist dafür verantwortlich, dass die Ziele des Netzwerks erreicht werden. Der*die Berater*in muss die Netzwerkteilnehmenden hersteller-, anbieter- und vertriebsneutral beraten.

    Welche Aufgaben fallen im Rahmen der Moderation von Netzwerktreffen an?
    Die Person, die die Moderation übernimmt, ist für die inhaltliche Vorbereitung, Leitung und Durchführung der Netzwerktreffen verantwortlich. Übernimmt der*die Netzwerkmanager*in zusätzlich die Funktion der Moderation, sind die in diesem Rahmen anfallenden Ausgaben ebenfalls förderfähig, aber für beide Funktionen getrennt auszuweisen.

    Können in der Netzwerkphase bereits Maßnahmen umgesetzt und über die Förderung abgerechnet werden?
    Zu Beginn der Netzwerkarbeit sollen gemeinsame Ziele definiert, sinnvolle Maßnahmen daraus abgeleitet und die Erreichung der Ziele regelmäßig überprüft werden. Entsprechend werden über die Kommunalrichtlinie Ausgaben bezuschusst, die einen breiten Erfahrungsaustausch und die koordinierende Arbeit eines*einer Netzwerkmanager*in ermöglichen. Die Umsetzung der einzelnen Ziele, beispielsweise im Rahmen einer Kampagne, ist im Rahmen der Kommunalrichtlinie nicht förderfähig. Ziel des Netzwerks soll es vielmehr sein, zusammen verschiedene Möglichkeiten der gemeinsamen Umsetzung zu eruieren.

    Wie wird die Zusammenarbeit im Netzwerk geregelt?
    Im Bewilligungszeitraum der Netzwerkphase muss ein Netzwerk einen Beschluss der „Gemeinsamen Erklärung des Netzwerkmanagements und den Netzwerkteilnehmern in der Netzwerkphase“ beim Projektträger einreichen. Hier wird eine Vereinbarung beispielsweise über die Dauer, die Teilnehmer*innen und weitere essentielle Dinge der Netzwerkarbeit getroffen.

Kommen Sie mit uns ins Gespräch über

  • spezifische Fachfragen zu den Förderschwerpunkten
  • zuwendungsfähige Ausgaben für Ihr Förderprojekt
  • das Ausfüllen von Formularen und online-Tools
  • Fristen, Termine oder unerwartete Herausforderungen im laufenden Projekt
Ihr Ansprechpartner
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
  • Links & Downloads
    Vorhabenbeschreibung Netzwerke Netzwerkphase

    pdf | 767.35 KB

    Gemeinsame Erklärung Kommunale Netzwerke

    pdf | 854.22 KB

    Vorlage Kooperationsvereinbarung

    pdf | 759.64 KB

    Kommunalrichtlinie

    pdf | 540.78 KB

    Technischer Annex

    pdf | 375.36 KB