Fokuskonzepte und Umsetzungsmanagement
Gefördert wird die Erstellung von Fokuskonzepten durch fachkundige, externe Dienstleister für bestimmte Handlungsfelder. Förderfähig ist außerdem ein Klimaschutzmanagement für die Umsetzung von Maßnahmen aus einem Fokuskonzept, einem Klimaschutzteilkonzept oder einem Integrierten Klimaschutzkonzept (gemäß Übergangsregelung nach KRL 2019). Der Förderschwerpunkt gliedert sich wie folgt:
- Detailberatung zur Kommunalrichtlinie
- Unterstützung bei der Antragstellung
- Vermittlung zu Seminaren und Antragspaten
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH