Optimierte Erfassung von Deponiegasen in Siedlungsabfalldeponien
Nachfolgend finden Sie umfassende Informationen zur Förderung und den Voraussetzungen. Viele Fragen zur Antragstellung werden direkt beantwortet.
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Gefördert werden Maßnahmen zur optimierten Deponiegaserfassung von Siedlungsabfalldeponien, Deponieabschnitten sowie bei Altablagerungen, in denen vor dem 1. Juni 2005 in erheblichem Umfang biologisch abbaubare Abfälle abgelagert wurden.
Bezuschusst werden Ausgaben für:
- technische Einrichtungen und Aggregate zur verbesserten Fassung und Behandlung der Deponiegase,
- Technologien zur Verbesserung der Gasreinigung und -aufbereitung,
- Technologien zur energetischen Nutzung von Schwachgas, das der Produktion von Eigenstrom dient,
- Mess- und Regelungstechnik für die Prozesssteuerung, das Monitoring sowie die Emissionsüberwachung,
- bauliche Maßnahmen im Bereich der Deponie, sofern diese ausschließlich für die Verbesserung des Gaserfassungsprozesses der Deponie erforderlich sind und einer späteren aeroben In-situ-Stabilisierung dienen sowie
- die Ertüchtigung der bestehenden Gasbrunnen und die Errichtung für den Betrieb notwendiger, zusätzlicher Gasbrunnen.
Warum es sich für Sie lohnt:
- Durch die optimierte Erfassung und Nutzung der Deponiegase senken Sie Ihre Energiekosten und den Ausstoß von Treibhausgasen.
- Sie können die Deponie bereits für die spätere In-Situ-Stabilisierung vorbereiten.
Und so funktioniert es:
- Als Vorbereitung der Maßnahme muss eine Machbarkeitsstudie durchgeführt werden, die die Anforderungen gemäß Punkt 4.1.6 erfüllt und nicht älter als zwei Jahre ist.
- Potenzialstudien, die über die Kommunalrichtlinie bis zum 31. Dezember 2022 gefördert wurden, können auch vorgelegt werden, soweit sie nicht älter als zwei Jahre sind.
Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel 24 Monate.
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Gefördert werden beispielsweise
- Kommunen (rechtlich unselbständige Betriebe und sonstige Einrichtungen der Kommunen sind wegen der fehlenden Rechtspersönlichkeit nicht antragsberechtigt. Kommunen können für diese einen Antrag stellen),
- rechtlich selbstständige Betriebe und sonstige Einrichtungen mit mindestens 25 Prozent kommunaler Beteiligung
- sowie Zweckverbände mit kommunaler Beteiligung,
- Unternehmen, die einen kommunalen Entsorgungsauftrag übernommen haben.
Alle Antragsberechtigten finden sich unter Abschnitt 5 der Kommunalrichtlinie.
Außerdem sind Unternehmen antragsberechtigt, die das Projekt als Contractoren für eine Kommune oder einen kommunalen Zusammenschluss umsetzen. Weitere Details hierzu finden sich unter Punkt 5.3 der Kommunalrichtlinie.
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- Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben.
- Finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlegebieten (gemäß § 2 Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen vom 8. August 2020) können 65 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss erhalten.
- Als finanzschwach gelten Kommunen, die nachweislich an einem landesrechtlichen Hilfs- oder Haushaltssicherungsprogramm teilnehmen oder denen die Finanzschwäche durch die Kommunalaufsicht bescheinigt wird.
- Antragstellende aus Braunkohlerevieren müssen keinen gesonderten Nachweis erbringen, um von der erhöhten Förderquote zu profitieren. Hier genügt die Zuordnung über Ihre Postleitzahl. Bitte beachten Sie, dass Sie die erhöhte Förderquote explizit im easy-Online-Formular beantragen müssen (siehe „Antragsverfahren und Antragstellung“).
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Förderanträge können ganzjährig gestellt werden.
Bitte füllen Sie dazu folgende Unterlagen aus (siehe unter Links und Downloads):
- eine Vorhabenbeschreibung gemäß Mustervorlage,
- einen easy-Online-Antrag 4.2.6.c Optimierte Erfassung von Deponiegasen in Siedlungsabfalldeponien.
Ihren Antrag können Sie online per E-Mail-Bestätigung (in easy-Online: „TAN-Verfahren“) einreichen: Nach Absenden des Antrags in easy-Online erhalten Sie an die E-Mail-Adresse, die Sie dort hinterlegt haben, eine sechsstellige Buchstaben-Zahlen-Kombination. Diesen Code müssen Sie in easy-Online innerhalb von 15 Minuten nach Eingang der E-Mail eingeben. Damit ist die Antragstellung abgeschlossen.
Alternativ können Sie den Antrag mittels qualifizierter elektronischer Signatur einreichen, wenn die antragstellende Person diese bereits nutzt. Unterzeichnen Sie den Antrag damit und reichen ihn in easy-Online ein. Damit ist die Antragstellung abgeschlossen.
Bitte beachten Sie: Beide Verfahren – die E-Mail-Bestätigung und die qualifizierte elektronische Signatur – sind nur rechtsgültig, wenn eine unterschriftsberechtigte Person die digitale Antragseinreichung bestätigt.
Reicht eine nicht unterschriftsberechtigte Person den Antrag ein oder erfordern interne Regelungen (zum Beispiel Satzungen) die Zustimmung mehrerer Personen, sind entsprechende Vollmachten einzureichen. Diese können Sie als PDF-Datei direkt in easy-Online hochladen oder bis spätestens 14 Tage nach Antragstellung per E-Mail bei der Projektträgerin nachreichen.
Hinweis: Förderanträge können Sie seit dem 01. Juni 2026 ausschließlich digital über easy-Online stellen. Sie reichen den Antrag nicht zusätzlich postalisch ein.
Für Ihren Förderantrag gelten die Anforderungen und Voraussetzungen aus dem Technischen Annex.
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- In der Deponie Wernsdorf in Berlin konnte durch den Austausch der Fackelanlage nebst Gasreinigung, Steuerung und Analysesystem die Gasfassung und -verwertung optimiert und für die Zukunft gesichert werden. Mehr Infos zu diesem Projekt finden Sie in unserer Projektdatenbank.
- Die Abfallwirtschaft Rems-Murr hat ihre Deponiegasverwertung modernisiert – und sorgt nun mit neuer Schwachgastechnik für eine sichere, effiziente und klimafreundliche Gasbehandlung. Mehr Infos zu diesem Projekt finden Sie in unserer Projektdatenbank.
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Für die Beantragung ist die Einreichung einer Machbarkeitsstudie notwendig. Muss diese zuvor über die Kommunalrichtlinie gefördert worden sein?
Nein. Die Fördervoraussetzungen müssen aber durch eine Machbarkeitsstudie belegt werden, die nicht älter als zwei Jahre ist. Diese Machbarkeitsstudie muss jedoch nicht zuvor über die Kommunalrichtlinie gefördert worden sein, aber die Anforderungen gemäß Technischen Annex zur Kommunalrichtlinie erfüllen.
Welches Ziel muss die geförderte Maßnahme verfolgen?
Die Maßnahme muss mindestens 60 Prozent des Deponiegases für die energetische Nutzung erfassen oder die Effizienz der bestehenden Nutzung um mindestens 25 Prozent steigern. Die Maßnahme soll auch dazu beitragen, die Deponie langfristig zu stabilisieren, sodass sie weniger Methan freisetzt. Mit einer Deponiegaserfassung können Sie eine aerobe In-situ-Stabilisierung (siehe Nummer 4.2.6.d der Kommunalrichtlinie) vorbereiten.
Was sind typische Maßnahmen zur optimierten Deponiegaserfassung?
Typische investive Maßnahmen zielen darauf ab, die Gaserfassung zu verbessern und Emissionen zu reduzieren. Sie können beispielsweise:
- Gasbrunnen und Gasleitungen neu bauen oder modernisieren,
- Gassammelstationen und Gasverdichterstationen installieren,
- in Ausnahmefällen vorübergehend Abdeckungen errichten.
Ist die getrennte Erfassung qualitativ unterschiedlicher Deponiegasströme nötig?
Wenn ein Teil des Deponiegases nicht für die energetische Nutzung geeignet ist, sollten Sie die Gasströme trennen oder aufbereiten. So stellen Sie sicher, dass das Gas effizient und emissionsarm genutzt wird.
Wie berechnen wir den Methanerfassungsgrad in unserer Machbarkeitsstudie?
Der Methanerfassungsgrad gibt an, wie viel Methangas aus der Deponie erfasst wird. Um ihn zu berechnen, teilen Sie die Menge des erfassten Methans durch die Gesamtmenge an Methan, die in der Deponie entsteht. Ihre Machbarkeitsstudie muss diesen Wert sowohl für den aktuellen Zustand als auch für die geplante Optimierung der Deponiegaserfassung darstellen.
Was bedeutet „energetische Nutzung von Schwachgasen zur Produktion von Eigenstrom“?
Gemeint sind Blockheizkraftwerke (BHKW), die ausschließlich Eigenstrom für den Betrieb der Deponie erzeugen. Dies ist über die Kommunalrichtlinie förderfähig. Diese Anlagen dürfen aber nicht an das Stromnetz angeschlossen sein und keine Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erhalten. Sie müssen im Antrag bestätigen, dass dies technisch verhindert wird. Außerdem müssen Sie den Energiebedarf der Deponie darlegen und das BHKW entsprechend planen.
Kommen Sie mit uns ins Gespräch über
- spezifische Fachfragen zu den Förderschwerpunkten
- zuwendungsfähige Ausgaben für Ihr Förderprojekt
- das Ausfüllen von Formularen und online-Tools
- Fristen, Termine oder unerwartete Herausforderungen im laufenden Projekt
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH