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Errichtung von Radabstellanlagen im Rahmen der Bike+Ride-Offensive

Nachfolgend finden Sie umfassende Informationen: Lesen Sie alles Wissenswerte zum Inhalt der Förderung und den Voraussetzungen - viele Fragen zur Antragstellung werden direkt beantwortet:

  • Was wird gefördert?

    Gefördert wird die Errichtung von Radabstellanlagen, das heißt nicht-bewegliche Anlagen oder bauliche Einrichtungen zum Abstellen von Fahrrädern. Die Anlagen müssen sich innerhalb eines Radius von 100 Metern von einem Bahnhof oder einem Haltepunkt einer Bahnanlage befinden.

    Förderfähig sind außerdem netzautarke Photovoltaikanlagen mit Stromspeicher (sogenannte Inselanlagen), die für die Anlagentechnik benötigt werden, etwa für die Beleuchtung oder gegebenenfalls auch den Betrieb des Zugangssystems.

    Im gleichen Kontext werden auch die Überdachung von Radabstellanlagen inklusive Beleuchtung und Netzanschluss, Abstellanlagen für Tretroller, Schließfächer mit Standardsteckdosen sowie SB-Servicestationen gefördert.

    Bezuschusst werden Ausgaben für

    • Vorbereitungen der Baustelle, zum Beispiel die Beräumung und das Herrichten der Fläche,
    • Tiefbauarbeiten, Pflasterarbeiten und die weitere Umgestaltung des Straßenraumes inklusive der Zuwegung – soweit diese für die Errichtung der Radabstellanlagen erforderlich sind,
    • Radabstellanlagen, etwa Anlehnbügel, Reihenparker oder Doppelstockparker
    • sowie Sammelschließanlagen ab einer Größenordnung von zehn Stellplätzen, inklusive Netzanschluss.

    Warum es sich für Sie lohnt:

    • Eine durch Fahrradständer verbesserte Radinfrastruktur macht das Fahrradfahren unter anderem für Pendelnde attraktiver und erleichtert den Umstieg aufs Rad.
    • Indem Sie das Angebot für eine klimafreundliche Mobilität ausbauen, können Sie dazu beitragen, das motorisierte Verkehrsaufkommen zu reduzieren und Treibhausgasemissionen einzusparen.
  • Wer wird gefördert?

    Gefördert werden beispielsweise

    • Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse,
    • kommunale Betriebe mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung sowie Zweckverbände mit kommunaler Beteiligung,
    • Bildungsträger und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe,
    • Hochschulen,
    • öffentliche, religionsgemeinschaftliche oder gemeinnützige Kultur-, Gesundheits- und Sozialeinrichtungen,
    • gemeinnützige (Sport-) Vereine,
    • Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus und ihre Stiftungen.

    Alle Antragsberechtigten finden sich unter Nummer 5.1 der Kommunalrichtlinie.

  • Förderquoten
    • Der Zuschuss beträgt 70 % der förderfähigen Gesamtausgaben.
    • Finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlegebieten (gemäß § 2 Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen vom 8. August 2020) können 85 % der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss erhalten.
      • Als finanzschwach gelten Kommunen, die nachweislich an einem landesrechtlichen Hilfs- oder Haushaltssicherungsprogramm teilnehmen oder denen die Finanzschwäche durch die Kommunalaufsicht bescheinigt wird.
      • Antragstellende aus Braunkohlerevieren müssen keinen gesonderten Nachweis erbringen, um von der erhöhten Förderquote zu profitieren. Hier genügt die Zuordnung über Ihre Postleitzahl. Bitte beachten Sie, dass Sie die erhöhte Förderquote explizit im easy-Online-Formular (siehe „Antragsverfahren und Antragstellung“) beantragen müssen.
  • Antragsverfahren und Antragstellung

    Förderanträge können Sie das ganze Jahr über stellen.

    Bitte füllen Sie dazu folgende Unterlagen aus (siehe Links & Downloads):

    • eine Vorhabenbeschreibung 4.2.5 d) Radabstellanlagen B+R Offensive gemäß Mustervorlage,
    • einen easy-Online-Antrag 4.2.5 Maßnahmen zur Förderung klimafreundlicher Mobilität,
    • Skizzen, Pläne oder Fotos des umzugestaltenden Bereichs,
    • gegebenenfalls eine zusätzliche tabellarische Ausgabenkalkulation, zum Beispiel nach DIN 276.

    Reichen Sie den Antrag einschließlich der Vorhabenbeschreibung (als PDF-Datei) über easy-Online, das Förderportal für die Beantragung von Bundesfördermitteln, ein. Die ZUG hat hierzu eine hilfreiche Videoanleitung erstellt.

    Wenn Sie über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen, ist Ihre Antragstellung damit abgeschlossen. Sofern Sie nicht über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen, gibt es zwei Möglichkeiten, Ihren Antrag einzureichen:

    1. TAN-Verfahren:

    Wir empfehlen die Einreichung Ihres Antrags über das TAN-Verfahren in easy-Online für eine einfache und papierlose Abwicklung. Die Nutzung des TAN-Verfahrens durch die unterschriftsberechtigte Person gewährleistet die Rechtsgültigkeit Ihres Antrags. Falls eine nicht-unterschriftsberechtigte Person das TAN-Verfahren nutzt oder mehrere Genehmigungen erforderlich sind, laden Sie bitte eine unterschriebene Vollmacht als PDF mit Ihrem Antrag hoch. Sollten Sie das Hochladen versehentlich vergessen, können Sie die Vollmacht jederzeit per E-Mail beim Projektträger nachreichen. Weitere Informationen zum TAN-Verfahren finden Sie hier.

    2. Postalische Einreichung:

    Sie können Ihren Antrag auch postalisch einreichen. Drucken Sie dafür bitte alle Unterlagen nach dem Absenden in easy-Online aus, lassen sie diese durch die bevollmächtigte(n) Person(en) unterzeichnen und senden Sie alle Unterlagen innerhalb von zwei Wochen postalisch an:

    Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
    Stresemannstraße 69
    10963 Berlin

    Für den von Ihnen beantragten Förderschwerpunkt gelten die im Technischen Annex festgelegten Anforderungen und Voraussetzungen - bitte beachten Sie diese bei der Antragstellung.

  • Antworten auf häufig gestellte Fragen

    Welche Ausgaben können im Rahmen der Kommunalrichtlinie nicht bezuschusst werden?
    Über die Kommunalrichtlinie nicht förderfähig sind Grundstückskosten, Planungsleistungen, Baunebenkosten, Finanzierungskosten, mobile Radabstellanlagen sowie Ausgaben, die über eine Standardausstattung hinaus gehen.

    Ist auch die Überdachung einer Radabstellanlage über die Kommunalrichtlinie förderfähig?
    Ja. Eine Überdachung kann zusätzlich zu der beantragten Radabstellanlage gefördert werden. Bitte beachten Sie jedoch, dass die nachträgliche Errichtung eines Daches für eine bereits bestehende Radabstellanlage nicht bezuschusst wird.

    Kann auch der Ersatz vorhandener Radabstellanlagen gefördert werden?
    Der Ersatz vorhandener Radabstellanlagen kann nur dann gefördert werden, wenn die vorhandenen Anlagen nachweislich nicht mehr den Anforderungen der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) (siehe Hinweise zum Fahrradparken) oder der DIN 79008-1:2016-05 entsprechen.

    Welche Voraussetzungen müssen die Radabstellanlagen erfüllen? 
    Es müssten ortsfeste bauliche Anlagen sein oder Bauwerke, die dem Abstellen von Fahrrädern dienen.

    Welche Eigenschaften müssen die Fahrradparkhäuser aufweisen?
    Im Sinne der Richtlinie gelten Gebäude und umschlossene Räume mit mehr als 70 Stellplätzen für Fahrräder als Fahrradparkhäuser.

Kommen Sie mit uns ins Gespräch über

  • spezifische Fachfragen zu den Förderschwerpunkten
  • zuwendungsfähige Ausgaben für Ihr Förderprojekt
  • das Ausfüllen von Formularen und online-Tools
  • Fristen, Termine oder unerwartete Herausforderungen im laufenden Projekt
Ihr Ansprechpartner
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH