Systemische Optimierung in der Trinkwasserversorgung
Nachfolgend finden Sie umfassende Informationen: Lesen Sie alles Wissenswerte zum Inhalt der Förderung und den Voraussetzungen - viele Fragen zur Antragstellung werden direkt beantwortet:
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Was wird gefördert?
Gefördert werden Maßnahmen zur Energieeinsparung in Trinkwasserversorgungsanlagen: zum einen durch Modernisierung (Neu- und Umbau), zum anderen durch eine Betriebsoptimierung mithilfe externer Dienstleister.
Warum es sich für Sie lohnt:
- Durch die Modernisierungsmaßnahmen reduzieren Sie – bei gleichbleibender Wasserqualität – den Energieverbrauch. So senken Sie Betriebskosten und Treibhausgasemissionen.
- Die Energieersparnis ermöglicht es Ihnen, den Wasserpreis für Ihre Kundschaft und damit die Verbraucher und Verbraucherinnen – trotz steigender Kosten – relativ konstant zu halten, sodass auch sie profitieren.
Und so geht’s:
- Als Vorbereitung der Maßnahme muss eine Machbarkeitsstudie durchgeführt werden, die die Anforderungen gemäß 4.1.6 erfüllt und nicht älter als zwei Jahre ist.
- Potenzialstudien, die über die Kommunalrichtlinie bis zum 31.12.2022 gefördert wurden, können auch vorgelegt werden, soweit sie nicht älter als zwei Jahre sind.
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Wer wird gefördert?
Gefördert werden beispielsweise
- Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse
- sowie kommunale Betriebe mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung und Zweckverbände mit kommunaler Beteiligung.
Alle Antragsberechtigten finden sich unter Nummer 5.1 der Kommunalrichtlinie.
Außerdem sind Unternehmen antragsberechtigt, die das Projekt als Contractoren für eine Kommune oder einen kommunalen Zusammenschluss umsetzen. Weitere Details hierzu finden sich unter Nummer 5.3 der Kommunalrichtlinie.
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Förderquoten
- Der Zuschuss beträgt 30 % der förderfähigen Gesamtausgaben.
- Finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlegebieten (gemäß § 2 Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen vom 8. August 2020) können 45 % der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss erhalten.
- Als finanzschwach gelten Kommunen, die nachweislich an einem landesrechtlichen Hilfs- oder Haushaltssicherungsprogramm teilnehmen oder denen die Finanzschwäche durch die Kommunalaufsicht bescheinigt wird.
- Antragstellende aus Braunkohlerevieren müssen keinen gesonderten Nachweis erbringen, um von der erhöhten Förderquote zu profitieren. Hier genügt die Zuordnung über Ihre Postleitzahl. Bitte beachten Sie, dass Sie die erhöhte Förderquote explizit im easy-Online-Formular (siehe „Antragsverfahren und Antragstellung“) beantragen müssen.
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Antragsverfahren und Antragstellung
Förderanträge können Sie das ganze Jahr über stellen.
Bitte füllen Sie dazu folgende Unterlagen aus (siehe Links & Downloads):
- das Berechnungsformular,
- einen easy-Online-Antrag 4.2.8b) Systemische Optimierung.
Zudem muss eine Machbarkeitsstudie eingereicht werden.
Reichen Sie den Antrag einschließlich der Berechnungsformulare (als Excel-Dateien) und der Machbarkeitsstudie über easy-Online ein. Wenn Sie über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen, ist Ihre Antragstellung damit abgeschlossen.
Sofern Sie nicht über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen, drucken Sie bitte alle Unterlagen nach dem Absenden aus, lassen sie durch die bevollmächtigten Personen unterzeichnen und senden sie innerhalb von zwei Wochen postalisch an:
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
Stresemannstraße 69
10963 BerlinFür den von Ihnen beantragten Förderschwerpunkt gelten die im Technischen Annex (siehe Links & Downloads) festgelegten Anforderungen und Voraussetzungen - bitte beachten Sie diese bei der Antragstellung.
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Antworten auf häufig gestellte Fragen
Muss eine Potentialstudie/Machbarkeitsstudie zuvor über die Kommunalrichtlinie gefördert worden sein?
Nein. Für die Förderung von investiven Maßnahmen für den Förderbereich 4.2.8 b) Systemische Optimierung in der Trinkwasserversorgung müssen die Fördervoraussetzungen durch eine Machbarkeitsstudie belegt werden, die nicht älter als 2 Jahre ist. Diese Machbarkeitsstudie muss jedoch nicht zuvor über die Kommunalrichtlinie gefördert worden sein, aber die Anforderungen gemäß Technischem Annex zur Kommunalrichtlinie erfüllen.Worauf bezieht sich die 20 % Einsparung des spezifischen Energieverbrauchs?
Die 20 % Energieeinsparungen beziehen sich auf die Gesamtmaßnahme der Sanierung bzw. Betriebsoptimierung. Es müssen also die konkreten Anlagen und Infrastrukturen betrachtet werden, welche mit an der Maßnahme beteiligt sind (z.B. Pumpwerke und angeschlossenes Leitungsnetz) und darauf müssen die 20 % Energieeinsparung pro m³ Trinkwasser erreicht werden. Es muss nicht das gesamte Abwassernetz als Referenz genommen werden.
Kommen Sie mit uns ins Gespräch über
- spezifische Fachfragen zu den Förderschwerpunkten
- zuwendungsfähige Ausgaben für Ihr Förderprojekt
- das Ausfüllen von Formularen und online-Tools
- Fristen, Termine oder unerwartete Herausforderungen im laufenden Projekt
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH