Systemische Optimierung in der Trinkwasserversorgung
Nachfolgend finden Sie umfassende Informationen zur Förderung und den Voraussetzungen. Viele Fragen zur Antragstellung werden direkt beantwortet.
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Gefördert werden Maßnahmen zur Energieeinsparung in Trinkwasserversorgungsanlagen: durch Modernisierung (Neu- und Umbau) sowie durch Betriebsoptimierung mithilfe externer Dienstleistender.
Warum es sich für Sie lohnt:
- Durch die Modernisierungsmaßnahmen reduzieren Sie – bei gleichbleibender Wasserqualität – den Energieverbrauch. So senken Sie Betriebskosten und Treibhausgasemissionen.
- Die Energieersparnis ermöglicht es Ihnen, den Wasserpreis für Ihre Kundschaft und damit die Verbraucherinnen und Verbraucher trotz steigender Kosten weitgehend stabil zu halten, sodass auch sie profitieren.
Und so funktioniert es:
- Als Vorbereitung der Maßnahme muss eine Machbarkeitsstudie durchgeführt werden, die die Anforderungen gemäß Punkt 4.1.6 erfüllt und nicht älter als zwei Jahre ist.
- Potenzialstudien, die über die Kommunalrichtlinie bis zum 31. Dezember 2022 gefördert wurden, können auch vorgelegt werden, soweit sie nicht älter als zwei Jahre sind.
Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel 36 Monate.
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Gefördert werden beispielsweise
- Kommunen (rechtlich unselbständige Betriebe und sonstige Einrichtungen der Kommunen sind wegen der fehlenden Rechtspersönlichkeit nicht antragsberechtigt. Kommunen können für diese einen Antrag stellen),
- rechtlich selbstständige Betriebe und sonstige Einrichtungen mit mindestens 25 Prozent kommunaler Beteiligung sowie Zweckverbände mit kommunaler Beteiligung.
Alle Antragsberechtigten finden sich unter Abschnitt 5 der Kommunalrichtlinie.
Außerdem sind Unternehmen antragsberechtigt, die das Projekt als Contractoren für eine Kommune oder einen kommunalen Zusammenschluss umsetzen. Weitere Details hierzu finden sich unter Nummer 5.3 der Kommunalrichtlinie.
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- Der Zuschuss beträgt 30 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben.
- Finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlegebieten (gemäß § 2 Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen vom 8. August 2020) können 45 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss erhalten.
- Als finanzschwach gelten Kommunen, die nachweislich an einem landesrechtlichen Hilfs- oder Haushaltssicherungsprogramm teilnehmen oder denen die Finanzschwäche durch die Kommunalaufsicht bescheinigt wird.
- Antragstellende aus Braunkohlerevieren müssen keinen gesonderten Nachweis erbringen, um von der erhöhten Förderquote zu profitieren. Hier genügt die Zuordnung über Ihre Postleitzahl. Bitte beachten Sie, dass Sie die erhöhte Förderquote explizit im easy-Online-Formular beantragen müssen (siehe „Antragsverfahren und Antragstellung“).
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Förderanträge können ganzjährig gestellt werden.
Bitte füllen Sie dazu folgende Unterlagen aus (siehe unter Links und Downloads):
- die Vorhabenbeschreibung,
- einen easy-Online-Antrag 4.2.8 b) Systemische Optimierung.
Zudem muss eine Machbarkeitsstudie eingereicht werden.
Ihren Antrag können Sie online per E-Mail-Bestätigung (in easy-Online: „TAN-Verfahren“) einreichen: Nach Absenden des Antrags in easy-Online erhalten Sie an die E-Mail-Adresse, die Sie dort hinterlegt haben, eine sechsstellige Buchstaben-Zahlen-Kombination. Diesen Code müssen Sie in easy-Online innerhalb von 15 Minuten nach Eingang der E-Mail eingeben. Damit ist die Antragstellung abgeschlossen.
Alternativ können Sie den Antrag mittels qualifizierter elektronischer Signatur einreichen, wenn die antragstellende Person diese bereits nutzt. Unterzeichnen Sie den Antrag damit und reichen ihn in easy-Online ein. Damit ist die Antragstellung abgeschlossen.
Bitte beachten Sie: Beide Verfahren – die E-Mail-Bestätigung und die qualifizierte elektronische Signatur – sind nur rechtsgültig, wenn eine unterschriftsberechtigte Person die digitale Antragseinreichung bestätigt.
Reicht eine nicht unterschriftsberechtigte Person den Antrag ein oder erfordern interne Regelungen (zum Beispiel Satzungen) die Zustimmung mehrerer Personen, sind entsprechende Vollmachten einzureichen. Diese können Sie als PDF-Datei direkt in easy-Online hochladen oder bis spätestens 14 Tage nach Antragstellung per E-Mail bei der Projektträgerin nachreichen.
Hinweis: Förderanträge können Sie seit dem 01. Juni 2026 ausschließlich digital über easy-Online stellen. Sie reichen den Antrag nicht zusätzlich postalisch ein.
Für Ihren Förderantrag gelten die Anforderungen und Voraussetzungen aus dem Technischen Annex.
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- In der Gemeinde Waldems wurde ein Hochbehälter für Trinkwasser gebaut. Neben der Verbesserung der Versorgungssituation ergibt sich eine Energieeinsparung von circa 40 Prozent. Mehr Infos zu diesem Projekt finden Sie in unserer Projektdatenbank.
- In der Gemeinde Breuna wurde eine effiziente neue Trinkwasserpumpstation errichtet, um weiterhin die Versorgung für die Ortsteile Oberlistingen und Niederlistingen zu sichern. Mehr Infos zu diesem Projekt finden Sie in unserer Projektdatenbank.
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Für die Beantragung ist die Einreichung einer Machbarkeitsstudie nach DWA-A 216 notwendig. Muss diese zuvor über die Kommunalrichtlinie gefördert worden sein?
Nein. Die Fördervoraussetzungen müssen aber durch eine Machbarkeitsstudie belegt werden, die nicht älter als zwei Jahre ist. Diese Machbarkeitsstudie muss jedoch nicht zuvor über die Kommunalrichtlinie gefördert worden sein, aber die Anforderungen gemäß Technischen Annex zur Kommunalrichtlinie erfüllen.
Worauf beziehen sich die 20 Prozent Einsparung des spezifischen Energieverbrauchs?
Die 20 Prozent Energieeinsparungen beziehen sich auf die Gesamtmaßnahme der Sanierung beziehungsweise Betriebsoptimierung. Sie müssen die konkreten Anlagen und Infrastrukturen betrachten, die an der Maßnahme beteiligt sind (zum Beispiel Pumpwerke und angeschlossenes Leitungsnetz). Für diese müssen Sie eine Energieeinsparung von 20 Prozent pro Kubikmeter Trinkwasser erreichen. Sie müssen nicht das gesamte Abwassernetz als Referenz nehmen.
Kommen Sie mit uns ins Gespräch über
- spezifische Fachfragen zu den Förderschwerpunkten
- zuwendungsfähige Ausgaben für Ihr Förderprojekt
- das Ausfüllen von Formularen und online-Tools
- Fristen, Termine oder unerwartete Herausforderungen im laufenden Projekt
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH