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13. Okt. 2021

Förderung für klimafreundliche Deponien

Mit rund einer Million Euro unterstützt die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) in Waldshut zwei Deponien für Siedlungsabfälle, deren Belüftung kaum noch Treibhausgase entweichen lässt. Dafür erhielt der Landkreis einen Förderscheck.

Das Bild zeigt Wiesen und Bäume vor einem Alpenpanorama.
© Landkreis Waldshut

Von September 2021 bis Februar 2023 werden die Deponien Lottstetten und Lachengraben im Rahmen einer sogenannten „aeroben in-situ Stabilisierung“ klimafreundlich ertüchtigt. Konkret werden die beiden stillgelegten Siedlungsabfalldeponien saugbelüftet. Dabei werden die Bedingungen im Deponiekörper durch Frischluftzufuhr so verändert, dass die anaeroben Abbauprozesse in aerobe überführt werden und weniger klimaschädliches Deponiegas anfällt. In den nächsten 25 Jahren können dadurch etwa 94 Prozent der Treibhausgasemissionen in Lachengraben und 72 Prozent in Lottstetten eingespart werden. Das Bundesumweltministerium unterstützt die Projekte mit insgesamt rund einer Million Euro.

Rita Schwarzelühr-Sutter, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, hat die Klimaschutzaktivitäten des Landkreises Waldshut gewürdigt:

„Der Abfallsektor spielt im Klimaschutz eine wichtige Rolle, sowohl auf Bundesebene als auch in den Gemeinden. Wir unterstützen daher Kommunen in ihren Klimaschutzaktivitäten bereits seit vielen Jahren. Ich freue mich sehr, dass der Landkreis Waldshut die Fördermöglichkeiten der Nationalen Klimaschutzinitiative nutzt, um die Deponien Lottstetten und Lachengraben klimafreundlich umzurüsten. Waldshut trägt somit zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele bei.“

Vielseitige Möglichkeiten, verbesserte Bedingungen

Seit 2008 fördert und initiiert das Bundesumweltministerium über die NKI in ganz Deutschland Klimaschutzprojekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Im Zeitraum 2008 bis 2020 wurden bereits etwa 35.900 Projekte mit einem Fördervolumen von rund 1,22 Milliarden Euro durchgeführt. Kommunen profitieren ebenso wie Verbraucher*innen und Unternehmen.

Im Zuge des Klimaschutz-Sofortprogramms 2022 der Bundesregierung gelten noch bis Dezember 2022 verbesserte Förderbedingungen, da Förderquoten erhöht, Eigenanteile gesenkt und die Förderbedingungen für finanzschwache Kommunen optimiert wurden. Anträge für die Kommunalrichtlinie können ganzjährig gestellt werden.

Lassen Sie sich persönlich beraten

Bei Fragen zu den Fördermöglichkeiten der Kommunalrichtlinie hilft Ihnen das Team des Service- und Kompetenzzentrums: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) gerne weiter – telefonisch unter 030 39001-170 und unter skkk@klimaschutz.de. Fragen zur Antragstellung und konkreten Förderanträgen beantwortet der Projektträger Jülich (PtJ) unter 030 20199-577 sowie per E-Mail an ptj-ksi@fz-juelich.de.

Am 22. November 2021 findet eine kostenlose Online-Sprechstunde zur Klimaschutzförderung in Siedlungsabfalldeponien statt. Die Expert*innen von SK:KK und PtJ vermitteln die wichtigsten Informationen, zeigen Anleitungen zu Tools und Formularen und geben hilfreiche Praxistipps für die erfolgreiche Antragstellung im Rahmen der KRL. Jetzt anmelden