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Mikro-Depot-Richtlinie

Förderung von Investitionen in die modellhafte Errichtung von Mikro-Depots zur klimafreundlichen Gestaltung der gewerblichen Nahmobilität.

Mit der Richtlinie unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz die klimafreundliche Gestaltung der Lieferverkehre. Gefördert werden Investitionen zur Nutzbarmachung von Räumen und Flächen in großer Nähe zum Endkunden, um die letzte Meile der Lieferung durch emissionsfreie Fahrzeuge, wie Lastenräder, zu ermöglichen. „Letzte Meile“ meint den finalen Transport von Sendungen zum Bestimmungsort.

Ausgewählte Fördermöglichkeiten der Mikro-Depot-Richtlinie
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Programminformationen
Programmlaufzeit

01. März 2021 bis 15. Feb. 2023

Einreichungsfristen

01. März 2021 bis 31. Mai 2021
01. März 2022 bis 31. Mai 2022

Mit dem Klimaschutzplan 2050 hat die Bundesregierung 2016 die Grundlagen und Leitlinien für die weitere Identifikation und Ausgestaltung der jeweiligen Klimaschutzstrategien in den verschiedenen Handlungsfeldern beschlossen. Das im Oktober 2019 von der Bundesregierung beschlossene Klimaschutzprogramm 2030 setzt den Klimaschutzplan mit konkreten Maßnahmen unter anderem auch im Verkehrssektor um.

Ein wichtiger Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele kann im Bereich des gewerblichen Verkehrs durch den Einsatz von Mikro-Depots geleistet werden. Aufgrund des stark wachsenden Online-Handels bestehen für die Kurier-, Express- und Paketdienstleister (KEP) besondere Potenziale für eine klimafreundliche Ausgestaltung der Lieferverkehre, wenn Umschlagprozesse (Kommissionierung und Beladung) in kleinen, dezentral verteilten Depots in möglichst großer Nähe zu den Endkunden erfolgen, die beispielsweise den Einsatz von emissionsfreien Fahrzeugen, wie Lastenrädern, wirtschaftlich attraktiv machen. Zusätzlich bestehen insbesondere in urbanen und suburbanen Bereichen weitere verkehrsgekoppelte Nachhaltigkeitsvorteile, wie z. B. Feinstaub- und Stickoxidminderung sowie die Reduzierung der Lärmemissionen.

Ziel dieser Richtlinie ist die klimafreundliche Gestaltung der gewerblichen Nahmobilität, indem Investitionen in die regional-modellhafte Errichtung von sogenannten Mikro-Depots gefördert werden.

  • Wer wird gefördert?

    Antragsberechtigt sind private Unternehmen und Unternehmen mit kommunaler Beteiligung unabhängig von ihrer Rechtsform, die den Betrieb eines Mikro-Depots zum Zwecke der eigenen Auslieferung von Waren beabsichtigen oder die selbst keine Waren aus dem Mikro-Depot ausliefern, aber Dritten geeignete Flächen oder Räumlichkeiten für die Nutzung als Mikro-Depot als Betreibende kostenlos oder entgeltlich zur Verfügung stellen.

    Antragstellende müssen als Eigentümer und Eigentümerinnen, Mietende / Pachtende oder im Wege eines Gestattungsvertrags über die zur Errichtung erforderlichen Flächen der Mikro-Depots rechtlich und tatsächlich verfügen können und dies nachweisen.

    Die Kooperation von mehreren Antragstellenden in Verbünden ist ausdrücklich erwünscht.
    Nicht antragsberechtigt sind natürliche Personen.

  • Was wird gefördert?

    Gefördert werden infrastrukturelle Investitionen, die eine modellhafte Nutzbarmachung von Flächen und Räumen zum Ziel haben, um dort den Betrieb von Mikro-Depots zur Abwicklung von KEP-Verkehren „auf der letzten Meile“, auch branchen- und anbieterübergreifend, zu ermöglichen. Unter der „letzten Meile“ wird der Transport der Sendungen vom letzten Umschlagplatz zum Bestimmungsort (Endkundschaft) verstanden.

    Ein Mikro-Depot ist im Sinne dieser Richtlinie ein Raum, in dem logistische Umschlagprozesse zur Abwicklung der letzten Meile mit Hilfe von lokal emissionsfreien Fahrzeugen vorgenommen werden. Dies bedeutet konkret, dass nach dem Umschlag im Mikro-Depot ausschließlich lokal emissionsfreie Fahrzeuge (wie Lastenkarren, Lastenräder, elektrische Fahrzeuge o.ä.) zur Abwicklung der Lieferungen genutzt werden dürfen. Die Belieferung der Mikro-Depots vom Zentrallager aus ("Feeder-Verkehre") darf hingegen auch mit konventionellen Fahrzeugen erfolgen. Eine emissionsfreie Belieferung im Feeder-Verkehr wird jedoch begrüßt.

    Kategorien der zuwendungsfähigen Maßnahmen entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie.

    Nicht zuwendungsfähig sind Ausgaben für Prototypen, gebrauchte Anlagen, Eigenbauanlagen, die Instandsetzung/-haltung bestehender Anlagen und laufende Ausgaben.

    Mit einem Antrag kann die Einrichtung von mehreren Mikro-Depots beantragt werden.

  • Wie wird gefördert?

    Bei der Förderung nach Maßgabe dieser Richtlinie handelt es sich um eine Projektförderung. Die Förderung wird grundsätzlich über einen Zeitraum von maximal 24 Monaten als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege einer Anteilsfinanzierung gewährt.

    Bemessungsgrundlage für Zuwendungen sind grundsätzlich die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben.

    Die Höhe der Zuwendung ist grundsätzlich auf einen Wert von bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben begrenzt. Die Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben muss so bemessen sein, dass sich eine Mindestzuwendung in Höhe von 20.000 Euro ergibt. Bei Verbundvorhaben gilt diese Mindestsumme für das Verbundprojekt insgesamt.

  • Wie läuft das Antragsverfahren ab?

    Das Antragsverfahren für die Förderung ist zweistufig.

    In der ersten Stufe sind Projektskizzen einzureichen. Für die Erstellung der Projektskizze ist die verbindliche Gliederung aus der Richtlinie zu verwenden sowie das ausgefüllte Berechnungsformular zur Ermittlung der Treibhausgasminderung mit einzureichen. Hierfür können Sie die unten unter „Weiterführende Links & Downloads“  bereitgestellten Dateien verwenden.

    Sofern die formellen Voraussetzungen an die Skizze erfüllt sind, erfolgt im Wettbewerbsverfahren zwischen allen eingegangenen Skizzen eine Bewertung der Skizze auf Grundlage der in der Richtlinie dargestellten Bewertungskriterien.

    Die Einreichenden der Skizzen, die für eine Förderung in Betracht kommen, werden in der zweiten Stufe zur Stellung eines förmlichen Förderantrags aufgefordert. Über die Bewilligung einer Förderung entscheidet das BMWK auf Basis des förmlichen Förderantrags.

    Zur Erstellung der Projektskizzen und förmlichen Förderanträge ist das elektronische Formularsystem des Bundes „easy-Online“ zu benutzen.

    Für das Auswahlverfahren werden Projektskizzen berücksichtigt, die in den Jahren 2021 bis 2022 jeweils im Zeitraum vom 1. März bis zum 31. Mai eingereicht werden. Weitere Auswahlverfahren können durch gesonderte Bekanntmachungen veröffentlicht werden.

    Skizzen die nicht fristgerecht eingehen, unvollständig sind oder die vorgegebenen Gliederungspunkte nicht beinhalten, werden im Bewertungsverfahren nicht berücksichtigt.

    Zur Fristwahrung genügt die elektronische Übersendung der Skizze. Eine rechtsverbindlich unterschriebene Papierversion der Skizze einschließlich aller Anlagen ist jeweils spätestens bis zum 15. Juni des Jahres (Posteingang) nachzureichen.

Kommen Sie mit uns ins Gespräch über

  • spezifische Fachfragen zum Förderaufruf sowie zur inhaltlichen Ausgestaltung Ihres geplanten Projekts
  • allgemeine Fragen zu den Zuwendungsvoraussetzungen und Förderbedingungen
  • die Anforderungen an eine Projektskizze
  • zuwendungsfähige Ausgaben für Ihr Förderprojekt
  • das Ausfüllen von Formularen
  • Fristen und allgemeine Nachfragen zum Antragsprozess
Ihr Ansprechpartner
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
  • Links & Downloads
    Richtlinie Mikro-Depots

    pdf | 286.96 KB

    Muster Skizzengliederung Mikro Depots

    docx | 28.61 KB

    Berechnung der THG-Minderung für Depots in der Mikro-Depot-RL

    xlsx | 147.78 KB

    Berechnung der THG-Minderung für Lieferanten in der Mikrodepot-RL

    xlsx | 147.78 KB

    Bekanntmachung zur Änderung der Richtlinie

    pdf | 62.83 KB