Aufbau von Strukturen zur Sammlung von Garten- und Grünabfällen aus dem privaten, kommunalen und gewerblichen Bereich
Nachfolgend finden Sie umfassende Informationen zur Förderung und den Voraussetzungen. Viele Fragen zur Antragstellung werden direkt beantwortet.
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Gefördert werden neue dezentrale Sammelstellen für Garten- und Grünabfälle aus dem privaten, kommunalen und gewerblichen Bereich.
Bezuschusst werden Ausgaben für:
- die Errichtung einer befestigten Sammelstelle mit einer gebundenen Decke und einer Erfassung von Regenwasser,
- die Anschaffung von Sammelcontainern und zugehörige Brücken
- sowie begleitende Öffentlichkeitsarbeit, beispielsweise mit Flyern, Anzeigen oder Informationen auf Webseiten, um die neuen Sammelstellen bekannt zu machen.
Warum es sich für Sie lohnt:
- Durch zusätzliche Sammelpunkte erleichtern Sie es Bürgerinnen und Bürgern, Grünabfälle richtig zu entsorgen.
- Die Grünabfälle werden kompostiert und können anschließend als Erden und Substrate verwertet werden.
Und so funktioniert es:
- Als Vorbereitung der Maßnahme erstellen Sie ein Konzept („Strategiepapier“), in dem Sie die genauen Standorte, deren technische Ausstattung und späteren Betrieb planen. Bitte beachten Sie, dass die gesammelten Garten- und Grünabfälle grundsätzlich nur für eine Kompostierung verwendet werden können und daher an eine Kompostierungsanlage übergeben werden müssen.
Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel 18 Monate.
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Gefördert werden beispielsweise
- Kommunen (rechtlich unselbständige Betriebe und sonstige Einrichtungen der Kommunen sind wegen der fehlenden Rechtspersönlichkeit nicht antragsberechtigt. Kommunen können für diese einen Antrag stellen),
- rechtlich selbstständige Betriebe und sonstige Einrichtungen mit mindestens 25 Prozent kommunaler Beteiligung sowie Zweckverbände mit kommunaler Beteiligung,
- Öffentliche, gemeinnützige, mildtätige und religionsgemeinschaftliche Einrichtungen – mit Ausnahme des Bundes – in den Bereichen Erziehung, vorschulische, schulische oder hochschulische Bildung, Kinder- und Jugendhilfe, Gesundheit, Kultur, Pflege, Betreuung, Unterbringung sowie sozialer Hilfe – jeweils für die entsprechenden Einrichtungen,
- gemeinnützige und mildtätige Vereine für die von ihnen betriebenen Einrichtungen,
- Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Stiftungen.
Alle Antragsberechtigten finden sich unter Abschnitt 5 der Kommunalrichtlinie.
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- Der Zuschuss beträgt 40 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben.
- Finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlegebieten (gemäß § 2 Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen vom 8. August 2020) können 55 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss erhalten.
- Als finanzschwach gelten Kommunen, die nachweislich an einem landesrechtlichen Hilfs- oder Haushaltssicherungsprogramm teilnehmen oder denen die Finanzschwäche durch die Kommunalaufsicht bescheinigt wird.
- Antragstellende aus Braunkohlerevieren müssen keinen gesonderten Nachweis erbringen, um von der erhöhten Förderquote zu profitieren. Hier genügt die Zuordnung über den Ort des Antragstellers. Bitte beachten Sie, dass Sie die erhöhte Förderquote explizit im easy-Online-Formular beantragen müssen (siehe „Antragsverfahren und Antragstellung“).
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Förderanträge können ganzjährig gestellt werden.
Bitte füllen Sie dazu folgende Unterlagen aus (siehe unter Links und Downloads):
- eine Vorhabenbeschreibung gemäß Mustervorlage,
- einen easy-Online-Antrag 4.2.6.a Aufbau von Strukturen zur Sammlung von Garten- und Grünabfällen aus dem privaten, kommunalen und gewerblichen Bereich.
Ihren Antrag können Sie online per E-Mail-Bestätigung (in easy-Online: „TAN-Verfahren“) einreichen: Nach Absenden des Antrags in easy-Online erhalten Sie an die E-Mail-Adresse, die Sie dort hinterlegt haben, eine sechsstellige Buchstaben-Zahlen-Kombination. Diesen Code müssen Sie in easy-Online innerhalb von 15 Minuten nach Eingang der E-Mail eingeben. Damit ist die Antragstellung abgeschlossen.
Alternativ können Sie den Antrag mittels qualifizierter elektronischer Signatur einreichen, wenn die antragstellende Person diese bereits nutzt. Unterzeichnen Sie den Antrag damit und reichen ihn in easy-Online ein. Damit ist die Antragstellung abgeschlossen.
Bitte beachten Sie: Beide Verfahren – die E-Mail-Bestätigung und die qualifizierte elektronische Signatur – sind nur rechtsgültig, wenn eine unterschriftsberechtigte Person die digitale Antragseinreichung bestätigt.
Reicht eine nicht unterschriftsberechtigte Person den Antrag ein oder erfordern interne Regelungen (zum Beispiel Satzungen) die Zustimmung mehrerer Personen, sind entsprechende Vollmachten einzureichen. Diese können Sie als PDF-Datei direkt in easy-Online hochladen oder bis spätestens 14 Tage nach Antragstellung per E-Mail bei der Projektträgerin nachreichen.
Hinweis: Förderanträge können Sie seit dem 01. Juni 2026 ausschließlich digital über easy-Online stellen. Sie reichen den Antrag nicht zusätzlich postalisch ein.
Für Ihren Förderantrag gelten die Anforderungen und Voraussetzungen aus dem Technischen Annex.
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- Mit dem Neubau einer qualifizierten Grünannahmestelle in Bonn-Beuel hat die bonnorange AöR einen wichtigen Schritt für eine moderne und klimafreundliche Grüngutsammlung umgesetzt. Mehr Infos zu diesem Projekt finden Sie in unserer Projektdatenbank.
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Ist es möglich, Fördermittel für die reine Befestigung oder Erweiterung einer bereits bestehenden Sammelstelle zu erhalten?
Nein, das ist nicht möglich. Fördergelder im Rahmen der Kommunalrichtlinie werden nur für die Errichtung neuer, zusätzlicher Sammelstellen gewährt.
Ist die Errichtung einer Sammelstelle auf dem Gelände einer Kompostierungsanlage oder einer anderen Entsorgungs- und Verwertungsanlage förderfähig?
Nein, eine Förderung ist in diesem Fall ausgeschlossen. Neue Sammelplätze für Garten- und Grünabfälle dürfen nicht auf dem Gelände eines Entsorgungszentrums, einer Abfallbehandlungsanlage, Kompostierwerkes, Abfallsammelstelle oder ähnlicher Einrichtungen entstehen. Ziel der Förderung ist, neue Sammelstellen zu schaffen, die der Gemeinschaft eine einfache und bequeme Grüngutentsorgung ermöglichen, um das Material einer Verwertung zuzuführen und nicht beispielsweise im Garten zu verbrennen.
Welche Ausgaben sind im Rahmen der Kommunalrichtlinie nicht förderfähig?
Nicht förderfähig sind Grundstückskosten, Planungsleistungen, Baunebenkosten, Finanzierungskosten sowie Ausgaben für Begrünungen und Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.
Können wir das nachträgliche Sammeln von Regenwasser bei einer bestehenden Sammelstelle fördern lassen?
Nein, das nachträgliche Sammeln von Regenwasser gehört nicht zu den förderfähigen Maßnahmen dieses Förderschwerpunkts.
Werden Zuschüsse gewährt, wenn eine Sammelstelle auf behördliche Anordnung errichtet wird?
Nein, in diesen Fällen ist eine Förderung über die Kommunalrichtlinie nicht möglich.
Welche Anforderungen gelten für den Untergrund einer Sammelstelle?
Der Untergrund muss befestigt und mit schwerem Gerät befahrbar sein, zum Beispiel indem er asphaltiert oder gepflastert ist. Dies stellt sicher, dass Garten- und Grünabfälle problemlos abtransportiert werden können. Bei einer Asphaltierung müssen grundsätzlich mindestens 40 Prozent des Materials aus wiedergewonnenem Asphaltfräsgut bestehen.
Zählen Sammelcontainer als „Sammelstelle“ im Sinne der Kommunalrichtlinie, und sind sie förderfähig?
Ja, neue Sammelcontainer können über die Kommunalrichtlinie gefördert werden, wenn sie in Wohnquartieren, Kleingartenanlagen oder einem ähnlichen Umfeld aufgestellt werden. Der Untergrund des Containers muss befestigt und mit schwerem Gerät befahrbar sein, damit die Garten- und Grünabfälle abtransportiert werden können.
Muss das gesammelte Grüngut abtransportiert werden?
Ja, das Grüngut muss abtransportiert werden. Gefördert werden ausschließlich Sammelstellen, keine Lagerplätze. Der Abtransport soll sicherstellen, dass das Grüngut kompostiert und verwertet wird, wodurch wertvolle Erden entstehen.
Kommen Sie mit uns ins Gespräch über
- spezifische Fachfragen zu den Förderschwerpunkten
- zuwendungsfähige Ausgaben für Ihr Förderprojekt
- das Ausfüllen von Formularen und online-Tools
- Fristen, Termine oder unerwartete Herausforderungen im laufenden Projekt
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH