Sanierung von Beckenwasserpumpen
Nachfolgend finden Sie umfassende Informationen zur Förderung und den Voraussetzungen. Viele Fragen zur Antragstellung werden direkt beantwortet.
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Gefördert wird der Austausch nicht regelbarer Pumpen gegen regelbare, hocheffiziente Pumpen für das Beckenwasser.
Bezuschusst werden Ausgaben für:
- Beckenwasserpumpen
- sowie Frequenzumrichter.
Warum es sich für Sie lohnt:
- Durch den Einbau hocheffizienter Pumpen sparen Sie Strom und senken damit Betriebskosten und gleichzeitig Treibhausgasemissionen.
Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel zwölf Monate.
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Gefördert werden beispielsweise
- Kommunen (rechtlich unselbständige Betriebe und sonstige Einrichtungen der Kommunen sind wegen der fehlenden Rechtspersönlichkeit nicht antragsberechtigt. Kommunen können für diese einen Antrag stellen),
- rechtlich selbstständige Betriebe und sonstige Einrichtungen mit mindestens 25 Prozent kommunaler Beteiligung sowie Zweckverbände mit kommunaler Beteiligung,
- Öffentliche, gemeinnützige, mildtätige und religionsgemeinschaftliche Einrichtungen – mit Ausnahme des Bundes – in den Bereichen Erziehung, vorschulische, schulische oder hochschulische Bildung, Kinder- und Jugendhilfe, Gesundheit, Kultur, Pflege, Betreuung, Unterbringung sowie sozialer Hilfe – jeweils für die entsprechenden Einrichtungen,
- gemeinnützige und mildtätige Vereine für die von ihnen betriebenen Einrichtungen,
- Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Stiftungen.
Alle Antragsberechtigten finden sich unter Abschnitt 5 der Kommunalrichtlinie.
Außerdem sind Unternehmen antragsberechtigt, die das Projekt als Contractoren für eine Kommune oder einen kommunalen Zusammenschluss umsetzen. Weitere Details hierzu finden sich unter Nummer 5.3 der Kommunalrichtlinie.
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- Der Zuschuss beträgt 40 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben.
- Finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlegebieten (gemäß § 2 Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen vom 8. August 2020) können 55 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss erhalten.
- Als finanzschwach gelten Kommunen, die nachweislich an einem landesrechtlichen Hilfs- oder Haushaltssicherungsprogramm teilnehmen oder denen die Finanzschwäche durch die Kommunalaufsicht bescheinigt wird.
- Antragstellende aus Braunkohlerevieren müssen keinen gesonderten Nachweis erbringen, um von der erhöhten Förderquote zu profitieren. Hier genügt die Zuordnung über Ihre Postleitzahl. Bitte beachten Sie, dass Sie die erhöhte Förderquote explizit im easy-Online-Formular beantragen müssen (siehe „Antragsverfahren und Antragstellung“).
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Förderanträge können ganzjährig gestellt werden.
Bitte füllen Sie dazu folgende Unterlagen aus (siehe unter Links und Downloads):
- eine Vorhabenbeschreibung gemäß Mustervorlage,
- einen easy-Online-Antrag „4.2.10 Austausch nicht regelbarer Pumpen gegen regelbare Hocheffizienzpumpen für das Beckenwasser“.
Ihren Antrag können Sie online per E-Mail-Bestätigung (in easy-Online: „TAN-Verfahren“) einreichen: Nach Absenden des Antrags in easy-Online erhalten Sie an die E-Mail-Adresse, die Sie dort hinterlegt haben, eine sechsstellige Buchstaben-Zahlen-Kombination. Diesen Code müssen Sie in easy-Online innerhalb von 15 Minuten nach Eingang der E-Mail eingeben. Damit ist die Antragstellung abgeschlossen.
Alternativ können Sie den Antrag mittels qualifizierter elektronischer Signatur einreichen, wenn die antragstellende Person diese bereits nutzt. Unterzeichnen Sie den Antrag damit und reichen ihn in easy-Online ein. Damit ist die Antragstellung abgeschlossen.
Bitte beachten Sie: Beide Verfahren – die E-Mail-Bestätigung und die qualifizierte elektronische Signatur – sind nur rechtsgültig, wenn eine unterschriftsberechtigte Person die digitale Antragseinreichung bestätigt.
Reicht eine nicht unterschriftsberechtigte Person den Antrag ein oder erfordern interne Regelungen (zum Beispiel Satzungen) die Zustimmung mehrerer Personen, sind entsprechende Vollmachten einzureichen. Diese können Sie als PDF-Datei direkt in easy-Online hochladen oder bis spätestens 14 Tage nach Antragstellung per E-Mail bei der Projektträgerin nachreichen.
Hinweis: Förderanträge können Sie seit dem 01. Juni 2026 ausschließlich digital über easy-Online stellen. Sie reichen den Antrag nicht zusätzlich postalisch ein.
Für Ihren Förderantrag gelten die Anforderungen und Voraussetzungen aus dem Technischen Annex.
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- Im Freibad der Samtgemeinde Hollenstedt wurden vorhandene Beckenwasserpumpen gegen neue regelbare Hocheffizienzpumpen ausgetauscht, wodurch Strom und Kosten gespart werden. Mehr Infos zu diesem Projekt finden Sie in unserer Projektdatenbank.
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Welche Kriterien müssen Beckenpumpen erfüllen, um förderfähig zu sein?
Gefördert wird der Austausch von nicht regelbaren Beckenpumpen. Die zu installierenden Hocheffizienzpumpen müssen mit einem Frequenzumrichter ausgerüstet sein. Die Motoren müssen mindestens der Effizienzklasse IE2 entsprechen. Die zu tauschenden Pumpen müssen funktionstüchtig und betriebsbereit sein.
In welchen Typen von Becken kann der Austausch von Pumpen durchgeführt werden?
Es wird der Austausch von Hocheffizienzpumpen in Wasserbecken für die Nutzung durch Menschen (Schwimmbäder, Therapiebecken), in Tiergehegen und Aquarien gefördert. Der Austausch von Pumpen für Wasserbecken öffentlicher Anlagen (beispielsweise Springbrunnen), zur Forschung oder in der Regenwasserbewirtschaftung wird im Rahmen der Antragsprüfung gesondert betrachtet. In diesen Fällen muss hinreichend erläutert werden, inwiefern ein zusätzlicher Frequenzumrichter für den Betrieb der Anlage zwingend erforderlich ist.
Bei der Betrachtung möglicher Anwendungen beziehungsweise Fördergegenstände im Förderschwerpunkt 4.2.10 ist zu berücksichtigen, dass die Becken sich weder im Abwasser- noch Trinkwassernetz befinden dürfen. Diese werden durch die Förderschwerpunkte 4.2.7 und 4.2.8 adressiert.Welche Maßnahmen werden nicht gefördert?
Sämtliche Ingenieursdienstleistungen, zum Beispiel Planungsleistungen sowie Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen, werden nicht gefördert.
Kommen Sie mit uns ins Gespräch über
- spezifische Fachfragen zu den Förderschwerpunkten
- zuwendungsfähige Ausgaben für Ihr Förderprojekt
- das Ausfüllen von Formularen und online-Tools
- Fristen, Termine oder unerwartete Herausforderungen im laufenden Projekt
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH