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12. März 2026

Kläranlagen: Klimaschutzförderung jetzt auch für Neubauten

Die Kommunalrichtlinie ermöglicht Betreibern von Kläranlagen, Klimaschutzmaßnahmen in (Ersatz-)Neubauten umzusetzen, um die Energieeffizienz verbessern. Möglich ist das sowohl an bestehenden als auch an neuen Standorten.

Luftaufnahme einer Kläranlage mit runden und eckigen Becken, umgeben von Rasenflächen. In der linkenEcke durchschneidet ein Wasserlauf das Bild. Rechts oben sind einige Bäume zu sehen.
Symbolfoto einer Kläranlage
© Shutterstock | Mariusz Szczygiel

Mit Fördergeldern über die Kommunalrichtlinie im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) ist jetzt noch mehr Klimaschutz in Kläranlagen möglich. Ausgewählte Klimaschutzmaßnahmen sind ab sofort nicht mehr nur an bestehenden, sondern auch an neuen Standorten förderfähig. Bedingung dafür ist, dass sich mit der Stilllegung der Altanlage nachweislich Treibhausgasemissionen einsparen lassen. Die neuen Fördermöglichkeiten geben Betreibern mehr Spielraum bei der Modernisierung von Kläranlagen. 

Förderfähige Maßnahmen im Überblick

Folgende Maßnahmen werden im Rahmen der Kommunalrichtlinie nun auch für neue Standorte bezuschusst:

4.2.7. a) Klärschlammverwertung im Verbund

4.2.7 b) Errichtung einer Vorklärung und Umstellung der Klärschlammbehandlung auf Faulung

4.2.7 c) Einsatz effizienter Querschnittstechnologien (nur Dämmung sowie Optimierung der Abwasserförderung)

4.2.7 d) Umstellung auf Schlammtrocknung mit erneuerbaren Energien

4.2.7 e) emissionsfreie Lagerung von Faulschlamm

Weitere Fördervoraussetzungen

Darüber hinaus gilt:

  • Der Neubau einer Kläranlage ohne bestehende Altanlage wird nicht bezuschusst.
  • Wird eine Altanlage nur teilweise stillgelegt, können Fördermittel für einen Ersatzneubau beantragt werden. Antragstellende müssen dann belegen, dass die Treibhausgaseinsparungen dauerhaft sind. Eine Möglichkeit dafür ist, dass der Betreiber der Kläranlage einzelne Becken oder veraltete Verfahrensschritte dauerhaft außer Betrieb setzt.

Alle weiteren Fördervoraussetzungen bleiben unverändert. Damit Kläranlagenbetreiber von der Förderung profitieren können, ist beispielsweise im Vorfeld weiterhin eine Machbarkeitsstudie zu erstellen.

Das Beratungsangebot der ZUG

Kommunen und andere Betreiber von Kläranlagen, die einen Förderantrag über die Kommunalrichtlinie stellen wollen, werden von den Beraterinnen und Beratern der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH durch den gesamten Antragsprozess begleitet – von ersten Fragen bis zum fertigen Antrag. Auf Wunsch gehen die Beraterinnen und Berater den Förderantrag gemeinsam mit den Antragstellern vor Einreichung auch Schritt für Schritt durch.

Weiterführende Informationen
Richtlinie zur Bundesförderung kommunaler Klimaschutz (Kommunalrichtlinie)

pdf | 608.87 KB

Technischer Annex der Kommunalrichtlinie: inhaltliche und technische Mindestanforderungen

pdf | 318.30 KB