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Kommunalrichtlinie

Bringen Sie den Klimaschutz in Ihrer Kommune nach vorn!

Mit der Richtlinie unterstützt die Bundesregierung kommunale Akteur*innen dabei, Treibhausgasemissionen nachhaltig zu senken. Die positiven Effekte gehen weit über den Schutz des Klimas hinaus: Sie steigern die Lebensqualität vor Ort und entlasten den kommunalen Haushalt durch sinkende Energiekosten. Gleichzeitig kurbeln klimafreundliche Investitionen die regionale Wertschöpfung an.

Ausgewählte Fördermöglichkeiten der Kommunalrichtlinie
© SK:KK
Programminformationen
Programmlaufzeit

01. Jan. 2022 bis 31. Dez. 2027

Einreichungsfristen

01. Jan. 2022 bis 31. Dez. 2027

In Kommunen und im kommunalen Umfeld liegen große Potenziale zur Minderung von Treibhausgasen. Mit der Kommunalrichtlinie fördert die Bundesregierung seit 2008 den kommunalen Klimaschutz im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI).

Anträge in der Kommunalrichtlinie können für strategische und investive Förderschwerpunkte von unterschiedlichen kommunalen Akteur*innen gestellt werden.

Orientierung & Förderberatung

  • Beratung zu den Fördermöglichkeiten der NKI und weiteren Förderprogrammen für kommunalen Klimaschutz
  • Info-Veranstaltungen und Beratungen vor Ort
  • Starterseminare für Zuwendungsempfänger
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Ihr Ansprechpartner
Agentur für kommunalen Klimaschutz

Antragsberatung und -begleitung

  • spezifische Fachfragen zu den Förderschwerpunkten
  • zuwendungsfähige Ausgaben für Ihr Förderprojekt
  • das Ausfüllen von Formularen und online-Tools
  • Fristen, Termine oder unerwartete Herausforderungen im laufenden Projekt
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Ihr Ansprechpartner
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH

Antworten auf häufig gestellte Fragen

Erhöhte Förderquoten

  • Finanzschwache Kommunen profitieren dauerhaft von erhöhten Förderquoten. Als finanzschwach gelten Kommunen, die an einem landesrechtlichen Hilfs- oder Haushaltssicherungsprogramm oder denen die Finanzschwäche durch die Kommunalaufsicht bescheinigt wird.

  • Antragstellende aus den Braunkohlerevieren gemäß § 2 Strukturstärkungsgesetz sind finanzschwachen Kommunen gleichgestellt, sodass auch ihnen erhöhte Förderquoten gewährt werden. Damit unterstützt die Bundesregierung die erfolgreiche Strukturentwicklung in diesen Regionen. Die Reviere im Überblick:

Das Bild zeigt eine Deutschlandkarte, in dem Braunkohlereviere farbig markiert sind sind.
Braunkohlereviere in Deutschland
© Agentur für kommunalen Klimaschutz
Logo Bike+Ride-Offensive
© Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Die Nationale Klimaschutzinitiative

Bike+Ride Offensive

Seit dem 1. März 2020 können Kommunen für den Auf- und Ausbau von Fahrradabstellanlagen in Bahnhofsnähe über die Kommunalrichtlinie einen Zuschuss von 70 Prozent erhalten. Antragstellende aus Braunkohlerevieren und finanzschwache Kommunen profitieren von einer erhöhten Förderquote von bis zu 85 Prozent. Die Bike+Ride-Offensive ist eine Kooperation mit der Deutschen Bahn.

Mehr erfahren : Bike+Ride Offensive