Anwendung innovativer Verfahrenstechnik
Nachfolgend finden Sie umfassende Informationen zur Förderung und den Voraussetzungen. Viele Fragen zur Antragstellung werden direkt beantwortet.
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Gefördert werden innovative Maßnahmen, die die Energieeffizienz in der biologischen Stufe der Kläranlage verbessern. Die biologische Stufe ist der wichtigste Bestandteil der Kläranlage – durch verschiedene Betriebsweisen liegen gerade hier hohe energetische Potenziale. Verfahrenstechniken, die die biologische Stufe energetisch verbessern oder in der angeschlossenen Schlammstabilisierung entlasten, sind deshalb förderfähig. Wichtig ist jedoch, dass die Reinigungsleistung der Kläranlage durch die neue Verfahrenstechnik nicht eingeschränkt wird.
Bezuschusst werden Ausgaben für:
- Leitungen und Pumpen für die Nebenstrecke bei einer Deammonifikation von Schlammwasser,
- effizientere Belüftungssysteme, optimierte Leitungsführung und Maßnahmen, die den Druckluftbedarf für die Belebung senken,
- vergleichbare hocheffiziente Verfahrenskombinationen, die mindestens 25 Prozent der Energie für die Belebungsbecken einsparen,
- sowie Ausgaben in Zusammenhang mit einer kontinuierlichen Stickstoffelemination oder einem sequenziell beschickten Reaktor (SBR-Anlage) zur Stickstoffelimination im Schlammwasser vor der Rückführung in die biologische Abwasserreinigung.
Warum es sich für Sie lohnt:
- Neue und innovative Verfahren zur Abwasserreinigung verbrauchen im Vergleich zu bestehenden Systemen erheblich weniger Energie – so senken Sie ganz einfach Ihre Betriebskosten.
- Bei gleichbleibender Reinigungsleistung reduzieren Sie den Energiebedarf und somit auch Ihre Treibhausgasemissionen.
Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel 36 Monate.
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Gefördert werden beispielsweise
- Kommunen (rechtlich unselbständige Betriebe und sonstige Einrichtungen der Kommunen sind wegen der fehlenden Rechtspersönlichkeit nicht antragsberechtigt. Kommunen können für diese einen Antrag stellen),
- rechtlich selbstständige Betriebe und sonstige Einrichtungen mit mindestens 25 Prozent kommunaler Beteiligung
- sowie Zweckverbände mit kommunaler Beteiligung,
- öffentlich-rechtlich organisierte Wasserwirtschaftsverbände.
Alle Antragsberechtigten finden sich unter Abschnitt 5 der Kommunalrichtlinie.
Außerdem sind Unternehmen antragsberechtigt, die das Projekt als Contractoren für eine Kommune oder einen kommunalen Zusammenschluss umsetzen. Weitere Details hierzu finden sich unter Nummer 5.3 der Kommunalrichtlinie.
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- Der Zuschuss beträgt 30 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben.
- Finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlegebieten (gemäß § 2 Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen vom 8. August 2020) können 45 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss erhalten.
- Als finanzschwach gelten Kommunen, die nachweislich an einem landesrechtlichen Hilfs- oder Haushaltssicherungsprogramm teilnehmen oder denen die Finanzschwäche durch die Kommunalaufsicht bescheinigt wird.
- Antragstellende aus Braunkohlerevieren müssen keinen gesonderten Nachweis erbringen, um von der erhöhten Förderquote zu profitieren. Hier genügt die Zuordnung über Ihre Postleitzahl. Bitte beachten Sie, dass Sie die erhöhte Förderquote explizit im easy-Online-Formular beantragen müssen (siehe „Antragsverfahren und Antragstellung“).
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Förderanträge können ganzjährig gestellt werden.
Bitte füllen Sie dazu folgende Unterlagen aus (siehe unter Links und Downloads):
- eine Vorhabenbeschreibung gemäß Mustervorlage,
- einen easy-Online-Antrag 4.2.7 f Maßnahmen zur Förderung von klimafreundlicher Abwasserbewirtschaftung – Anwendung innovativer Verfahrenstechnik.
Zudem muss eine Machbarkeitsstudie eingereicht werden.
Ihren Antrag können Sie online per E-Mail-Bestätigung (in easy-Online: „TAN-Verfahren“) einreichen: Nach Absenden des Antrags in easy-Online erhalten Sie an die E-Mail-Adresse, die Sie dort hinterlegt haben, eine sechsstellige Buchstaben-Zahlen-Kombination. Diesen Code müssen Sie in easy-Online innerhalb von 15 Minuten nach Eingang der E-Mail eingeben. Damit ist die Antragstellung abgeschlossen.
Alternativ können Sie den Antrag mittels qualifizierter elektronischer Signatur einreichen, wenn die antragstellende Person diese bereits nutzt. Unterzeichnen Sie den Antrag damit und reichen ihn in easy-Online ein. Damit ist die Antragstellung abgeschlossen.
Bitte beachten Sie: Beide Verfahren – die E-Mail-Bestätigung und die qualifizierte elektronische Signatur – sind nur rechtsgültig, wenn eine unterschriftsberechtigte Person die digitale Antragseinreichung bestätigt.
Reicht eine nicht unterschriftsberechtigte Person den Antrag ein oder erfordern interne Regelungen (zum Beispiel Satzungen) die Zustimmung mehrerer Personen, sind entsprechende Vollmachten einzureichen. Diese können Sie als PDF-Datei direkt in easy-Online hochladen oder bis spätestens 14 Tage nach Antragstellung per E-Mail bei der Projektträgerin nachreichen.
Hinweis: Förderanträge können Sie seit dem 01. Juni 2026 ausschließlich digital über easy-Online stellen. Sie reichen den Antrag nicht zusätzlich postalisch ein.
Für Ihren Förderantrag gelten die Anforderungen und Voraussetzungen aus dem Technischen Annex.
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- Durch die Erweiterung der Kläranlage Ahrensburg um eine separate Prozesswasserbehandlung (Deammonifikation) werden Betriebskosten und Treibhausgasemissionen gesenkt. Mehr Infos zu diesem Projekt finden Sie in unserer Projektdatenbank.
- Mit neuer Belüftungstechnik wurde die fast 40 Jahre alte Kläranlage in Husum modernisiert und spart so rund 25 Prozent Energie ein. Mehr Infos zu diesem Projekt finden Sie in unserer Projektdatenbank.
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Ist eine Machbarkeitsstudie/Studie nach DWA-A 216 notwendig für den Austausch der Belüfterplatten, die effizientere Anordnung der Belüftungssysteme im Becken, die optimierte Leistungsführung oder ähnliche Maßnahmen, die den Druckluftbedarf für die Belebungsbecken dauerhaft senken?
Ja, hierfür muss eine Machbarkeitsstudie vorliegen. Diese soll quantitativ oder zumindest qualitativ abschätzen, wie viel Energie Sie durch die Maßnahmen zur Senkung des Druckluftbedarfs einsparen können. Bei Belüfterplatten können Sie beispielsweise durch ihre Form, Feinporigkeit oder geringere Druckverluste den Druckluftbedarf senken.
Für die Beantragung ist die Einreichung einer Machbarkeitsstudie nach Nummer 4.1.6 der Kommunalrichtlinie notwendig. Muss diese zuvor über die Kommunalrichtlinie gefördert worden sein?
Nein. Als Vorbereitung der Maßnahme muss eine Machbarkeitsstudie durchgeführt werden, die die Anforderungen gemäß Nummer 4.1.6 erfüllt und nicht älter als zwei Jahre ist. Alternativ ist die Einreichung einer eigens erstellten Studie nach DWA-A 216 möglich, sofern diese Studie die gleichen oder übertreffende Ziele einhält.
Ist ein Neubau von Anlagen beziehungsweise Anlagenteilen förderfähig?
Der Neubau einer Kläranlage ist unter diesem Förderschwerpunkt nicht förderfähig.
Können wir bei Optimierungen des Belüftungssystems auch neue Drucklufterzeuger (Kompressoren) mitfördern lassen?
Grundsätzlich müssen Sie die Drucklufterzeuger separat gemäß Nummer 4.2.7 c) „Einsatz effizienter Querschnittstechnologien“ beantragen.
Wenn Sie jedoch auf ein neues Belebungsverfahren umstellen, beispielsweise von vorgeschalteter zu intermittierender Denitrifikation, können Sie die Ausgaben für neue Drucklufterzeuger im Förderschwerpunkt 4.2.7 f) fördern lassen und müssen dies nicht in einem separat beantragen. Voraussetzung ist, dass die neuen Drucklufterzeuger direkt für den Betrieb des neuen Verfahrens notwendig sind.
Was bedeutet „Schlammstabilisierung“?
Die an die biologische Stufe der Kläranlage anknüpfende, manchmal auch simultan erfolgende, Schlammstabilisierung trägt unter Einfluss von Sauerstoff (aerob) oder Ausschluss von Sauerstoff (anaerob) dazu bei, die Abbauprozesse im Klärschlamm weiter zu minimieren. So machen Sie Faulungsgase energetisch nutzbar. Da während dieses Prozesses hochbelastetes Schlammwasser entsteht, welches in die biologische Stufe zurückgeführt wird, können Verfahren zur Deammonifikation die Rückbelastung minimieren und somit Energie im Belebungsbecken einsparen.
Können wir eine energetische Sanierung der mechanischen Reinigungsstufe (Rechen, Sandfang, Fettfang et cetera) fördern lassen?
Nein, die Anwendung innovativer Verfahren beschränkt sich auf die Energieeinsparung in den Belebungsbecken der Kläranlage beziehungsweise bei sequentiell beschickten Reaktor-Anlagen (SBR-Anlagen) oder Deammonifikation auf die biologische Abwasserreinigung. Vorhaben für die mechanische Reinigungsstufe sind nicht zuwendungsfähig. Sie können jedoch Zuschüsse für Motoren, Gebläse oder von Motoren angetriebene Arbeitsmaschinen über den Förderschwerpunkt 4.2.7 c) beantragen.
Sind Vakuumentgasung, Ammoniak-Strippung oder chemische Phosphorelimination über die Kommunalrichtlinie zuwendungsfähig?
Nein, es werden keine Vorhaben gefördert, die nicht zur Energieeinsparung der Kläranlage beitragen, oder bestehende Systeme ersetzen oder zu einer energetischen Entlastung anderer, bereits bestehender Systeme führen (siehe Deammonifikation).
Was muss eine Verfahrenskombination erfüllen, um als innovativ beziehungsweise hocheffizient zu gelten?
Bitte beachten Sie hierfür die förderfähigen Maßnahmen des Förderschwerpunkts. Die Einsparung von Energie oder Treibhausgasen muss sich immer auf die Belebungsbecken der Kläranlage beziehen und mindestens 25 Prozent der Energie für die Belebungsbecken einsparen. Sie müssen dies durch eine Machbarkeitsstudie nach DWA-A 216, oder eine separate Berechnung nachweisen.
Kommen Sie mit uns ins Gespräch über
- spezifische Fachfragen zu den Förderschwerpunkten
- zuwendungsfähige Ausgaben für Ihr Förderprojekt
- das Ausfüllen von Formularen und online-Tools
- Fristen, Termine oder unerwartete Herausforderungen im laufenden Projekt
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH