Beratung, Netzwerke und Analysen
Setzen Sie auf fachkundige Beratung, ein wertvolles Netzwerk und gezielte Analysen, um Ihre Klimaschutzvorhaben vor Ort voranzubringen! Nutzen Sie dafür die Förderprogramme der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI).
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Starten Sie gezielt in den kommunalen Klimaschutz! Über die Kommunalrichtlinie können Sie eine Einstiegs- und Orientierungsberatung durch fachkundige externe Dienstleister mit 70 Prozent (90 Prozent für finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren) fördern lassen.
Die Beratung hilft Ihnen, erste Schritte zu planen, Klimaschutzpotenziale zu erkennen und fundierte Entscheidungen für weitere Maßnahmen zu treffen. Bei Bedarf können auch eine Treibhausgasbilanz und eine Potenzialanalyse erstellt werden.
Antragsberechtigt sind insbesondere kleine Kommunen, Kindertagesstätten, Schulen, öffentlich-rechtliche und gemeinnützige Einrichtungen des Sozialwesens sowie Religionsgemeinschaften. Alle Antragsberechtigten finden Sie unter Nummer 5.1 der Kommunalrichtlinie.
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Vertiefen Sie Ihr Klimaschutzengagement gezielt mit einer Fokusberatung durch fachkundige externe Dienstleister. Die Fokusberatung eignet sich für Sie, wenn Sie am Anfang Ihrer Klimaschutzaktivitäten stehen. Sie unterstützt Sie dabei, konkrete Maßnahmen zu entwickeln und Schwerpunkte zu setzen.
Die Kommunalrichtlinie bezuschusst die Maßnahme mit 70 Prozent (90 Prozent für finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren).
Antragsberechtigt sind insbesondere kleine Kommunen, kommunale Unternehmen, öffentlich-rechtliche und gemeinnützige Einrichtungen des Sozialwesens sowie Religionsgemeinschaften. Alle Antragsberechtigten finden Sie unter Nummer 5.1 der Kommunalrichtlinie.
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Motivieren Sie Kinder, Jugendliche und Mitarbeitende, aktiv zum Klimaschutz beizutragen! Über die Kommunalrichtlinie wird die Einführung von Energiesparmodellen in Schulen und Kindertagesstätten in öffentlicher, gemeinnütziger oder religionsgemeinschaftlicher Trägerschaft bezuschusst. Die Förderquote liegt bei 70 Prozent (90 Prozent für finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren).
Energiesparmodelle fördern das Bewusstsein für nachhaltiges Handeln und zeigen, wie durch gemeinsames Engagement Energie, Wasser und Abfall eingespart werden können.
Antragsberechtigt sind Schulen und Kindertagesstätten in öffentlicher, gemeinnütziger oder religionsgemeinschaftlicher Trägerschaft.
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Tauschen Sie sich mit anderen kommunalen Akteuren aus, lernen Sie voneinander und entwickeln Sie gemeinsame Strategien, um Klimaschutzmaßnahmen effizienter umzusetzen. Über die Kommunalrichtlinie können Sie den Betrieb von kommunalen Netzwerken in einem ausgewählten Handlungsfeld des kommunalen Klimaschutzes mit 60 Prozent (80 Prozent für finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren) fördern lassen.
Alle Antragsberechtigten finden Sie unter Nummer 5.1 der Kommunalrichtlinie.
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Prüfen Sie gezielt, ob und wie Ihre Klimaschutzvorhaben umgesetzt werden können! Über die Kommunalrichtlinie wird die Erstellung von Machbarkeitsstudien durch fachkundige externe Dienstleister mit 50 Prozent (70 Prozent für finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren) bezuschusst.
Antragsberechtigt sind insbesondere Kommunen, kommunale Unternehmen, Unternehmen mit kommunalem Entsorgungsauftrag und Wasserwirtschaftsverbände. Alle Antragsberechtigten finden Sie unter Nummer 5.1 der Kommunalrichtlinie.
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Vertiefen Sie Ihre Klimaschutzarbeit mit einem Fokuskonzept, das gezielt eines der beiden zentralen Handlungsfelder Mobilität oder Abfallwirtschaft in den Blick nimmt. Über die Kommunalrichtlinie wird die Erstellung solcher Konzepte durch fachkundige externe Dienstleister mit 60 Prozent (80 Prozent für finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren) unterstützt.
Antragsberechtigt sind insbesondere Kommunen, kommunale Unternehmen und Unternehmen mit kommunalem Entsorgungsauftrag. Alle Antragsberechtigten finden Sie unter Nummer 5.1 der Kommunalrichtlinie.