Beratung, Netzwerke & Analysen
Profitieren Sie von Fördermitteln zum Beispiel für externe Fach- und Prozessunterstützung, Energiesparprojekte mit pädagogischem Ansatz oder finanzieller Unterstützung für die gemeinsame Netzwerkarbeit. Folgende Fördergegenstände stehen zur Auswahl:
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Einstiegs- und Orientierungsberatung zum Klimaschutz
Gefördert wird eine Einstiegs- und Orientierungsberatung zum Klimaschutz durch fachkundige externe Dienstleister mit 70 Prozent (90 Prozent für finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren). Ziel einer Beratung kann auch die Erstellung einer Treibhausgas-Bilanz und -Potenzialanalyse sein.
Antragsberechtigt sind insbesondere kleine Kommunen, Kitas, Schulen, öffentlich- rechtliche sowie gemeinnützige Einrichtungen des Sozialwesens und Religionsgemeinschaften. Alle Antragsberechtigten finden sich unter Nummer 5.1 der Kommunalrichtlinie.
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Fokusberatung Klimaschutz
Über die Kommunalrichtlinie wird eine Fokusberatung im Bereich Klimaschutz durch externe Dienstleister für Antragstellende, die am Anfang ihrer Klimaschutzaktivitäten stehen, mit 70 Prozent (90 Prozent für finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren) gefördert.
Antragsberechtigt sind insbesondere kleine Kommunen, kommunale Unternehmen öffentlich- rechtliche sowie gemeinnützige Einrichtungen des Sozialwesens und Religionsgemeinschaften. Alle Antragsberechtigten finden sich unter Nummer 5.1 der Kommunalrichtlinie.
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Energiemanagement
Über die Kommunalrichtlinie wird die Implementierung und Erweiterung eines Energiemanagements durch eine zusätzliche Personalstelle und/oder die Beauftragung von externen Dienstleistern mit 70 Prozent (90 Prozent für finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren) gefördert.
Antragsberechtigt sind insbesondere Kommunen, kommunale Unternehmen, Hochschulen und Religionsgemeinschaften. Alle Antragsberechtigten finden sich unter Nummer 5.1 der Kommunalrichtlinie.
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Umweltmanagement
Seit 1. Mai 2024 ist eine Antragstellung für einige Fördermöglichkeiten der Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) nicht mehr möglich. Dies betrifft spezifische Förderschwerpunkte, die entweder wenig nachgefragt wurden oder bereits durch andere Förderungen abgedeckt sind.
Dies gilt auch für den Förderschwerpunkt 4.1.3 Umweltmanagementsysteme. -
Energiesparmodelle
Über die Kommunalrichtlinie wird die Einführung und Umsetzung von Energiesparmodellen, die Nutzer sowie Träger von kommunalen Einrichtungen zur aktiven Mitarbeit im Klimaschutz und zur Einsparung von Energie, Wasser und Abfall motivieren, mit 70 Prozent (90 Prozent für finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren) gefördert.
Antragsberechtigt sind insbesondere Schulen, Jugendwerkstätten sowie Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Alle Antragsberechtigten finden sich unter Nummer 5.1 der Kommunalrichtlinie.
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Kommunale Netzwerke
Über die Kommunalrichtlinie wird der Betrieb kommunaler Netzwerke mit 60 Prozent (80 Prozent für finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren) während der Netzwerkphase gefördert.
Seit 1. Mai 2024 ist eine Antragstellung für einige Fördermöglichkeiten der Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) nicht mehr möglich. Dies betrifft spezifische Förderschwerpunkte, die entweder wenig nachgefragt wurden oder bereits durch andere Förderungen abgedeckt sind.
Dies gilt auch für den Förderschwerpunkt 4.1.5 a) Aufbau und Betrieb kommunaler Netzwerke - Gewinnungsphase. -
Machbarkeitsstudien
Über die Kommunalrichtlinie wird die Erstellung von Machbarkeitsstudien durch externe Dienstleister mit 50 Prozent (70 Prozent für finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren) gefördert.
Antragsberechtigt sind insbesondere Kommunen, kommunale Unternehmen, Unternehmen mit kommunalem Entsorgungsauftrag sowie Wasserwirtschaftsverbände. Alle Antragsberechtigten finden sich unter Nummer 5.1 der Kommunalrichtlinie.
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Erstellung von Fokuskonzepten
Über die Kommunalrichtlinie wird die Erstellung von Fokuskonzepten durch fachkundige externe Dienstleister mit 60 Prozent (80 Prozent für finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren) gefördert.
Dieses bezieht sich auf eines der folgenden Themen:
- Mobilität
- Abfallwirtschaft
Antragsberechtigt sind insbesondere Kommunen, kommunale Unternehmen sowie Unternehmen mit kommunalem Entsorgungsauftrag. Alle Antragsberechtigten finden sich unter Nummer 5.1 der Kommunalrichtlinie.
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