Beleuchtung & Geräte
Lassen Sie sich Energieeffizienz fördern. Zum Beispiel beim Austausch alter Elektrogeräte, beim Einbau von Rechenzentren oder neuer Beleuchtung.
-
Über die Kommunalrichtlinie wird der Einbau hocheffizienter Beleuchtungstechnik bei der Sanierung von Außen- und Straßenbeleuchtungsanlagen sowie von Beleuchtungstechnik bei Lichtsignalanlagen einschließlich der Steuer- und Regelungstechnik mit 20 Prozent (25 Prozent für finanzschwache Kommunen) gefördert.
Antragsberechtigt sind Kommunen, kommunale Unternehmen, Kitas, Schulen, Jugendwerkstätten, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Hochschulen, Religionsgemeinschaften, Vereine, kulturelle Einrichtungen sowie Werkstätten für Menschen mit Behinderung.
-
Über die Kommunalrichtlinie wird der Einbau hocheffizienter Beleuchtung in Verbindung mit einer nutzungsgerechten Steuer- und Regelungstechnik bei der Sanierung von Innen- und Hallenbeleuchtungsanlagen mit 25 Prozent (30 Prozent für finanzschwache Kommunen) gefördert.
Antragsberechtigt sind Kommunen, kommunale Unternehmen, Kitas, Schulen, Jugendwerkstätten, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Hochschulen, Religionsgemeinschaften, Vereine, kulturelle Einrichtungen sowie Werkstätten für Menschen mit Behinderung.
-
Über die Kommunalrichtlinie werden Investitionen und Optimierungsdienstleistungen, die die Energie- und Ressourceneffizienz eines Rechenzentrums deutlich erhöhen mit 40 Prozent (50 Prozent für finanzschwache Kommunen) gefördert.
Antragsberechtigt sind Kommunen, kommunale Unternehmen, Kitas, Schulen, Jugendwerkstätten, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Hochschulen, Religionsgemeinschaften, Vereine, kulturelle Einrichtungen sowie Werkstätten für Menschen mit Behinderung.
-
Über die Kommunalrichtlinie wird der Austausch von Elektrogeräten zur Erwärmung, Kühlung und Reinigung in Schul- und Lehrküchen, Fach- und Technikräumen sowie in Kindertagesstätten durch Geräte der höchsten Effizienzklasse mit 40 Prozent (50 Prozent für finanzschwache Kommunen) gefördert.
Antragsberechtigt sind Kommunen, kommunale Unternehmen, Kitas, Schulen, Jugendwerkstätten, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Hochschulen, Religionsgemeinschaften, Vereine, kulturelle Einrichtungen sowie Werkstätten für Menschen mit Behinderung.