Aerobe In-situ-Stabilisierung von Siedlungsabfalldeponien
Nachfolgend finden Sie umfassende Informationen zur Förderung und den Voraussetzungen. Viele Fragen zur Antragstellung werden direkt beantwortet.
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Gefördert werden Maßnahmen zur aeroben In-situ-Stabilisierung von Siedlungsabfalldeponien, Deponieabschnitten sowie bei Altablagerungen, in denen vor dem 1. Juni 2005 in erheblichem Umfang biologisch abbaubare Abfälle abgelagert wurden.
Bezuschusst werden Ausgaben für:
- technische Einrichtungen und Aggregate für die Belüftung des Deponiekörpers und/oder eine gezielte Infiltration von Wasser,
- technische Einrichtungen und Aggregate zur Fassung und Behandlung der Prozessluft,
- Mess- und Regelungstechnik für die Prozesssteuerung, für das Monitoring sowie die Emissionsüberwachung,
- Hilfsaggregat(e), mit denen unter Nutzung von gegebenenfalls im ersten Projektjahr noch zur Verfügung stehenden Deponiegases Strom zur Eigennutzung erzeugt werden kann, mit dem Ziel der Treibhausgasneutralität der Maßnahme,
- bauliche Maßnahmen im Bereich der Deponie, sofern diese ausschließlich für die Verbesserung des Gaserfassungsprozesses der Deponie erforderlich sind und einer späteren aeroben In-situ-Stabilisierung dienen sowie
- die Ertüchtigung der bestehenden Gasbrunnen und die Errichtung für den Betrieb notwendiger, zusätzlicher Gasbrunnen.
Warum es sich für Sie lohnt:
- Eine aerobe In-situ-Stabilisierung sorgt dafür, dass die Deponie schneller abgewickelt wird und dabei weniger Emissionen entstehen. Dadurch reduzieren sich die Kosten und die Dauer von Nachsorgemaßnahmen auf Ihrer Deponie.
Und so funktioniert es:
- Als Vorbereitung der Maßnahme muss eine Machbarkeitsstudie durchgeführt werden, die die Anforderungen gemäß Punkt 4.1.6 erfüllt und nicht älter als zwei Jahre ist.
- Potenzialstudien, die über die Kommunalrichtlinie bis zum 31. Dezember 2022 gefördert wurden, können auch vorgelegt werden, soweit sie nicht älter als zwei Jahre sind.
Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel 18 Monate.
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Gefördert werden beispielsweise
- Kommunen (rechtlich unselbständige Betriebe und sonstige Einrichtungen der Kommunen sind wegen der fehlenden Rechtspersönlichkeit nicht antragsberechtigt. Kommunen können für diese einen Antrag stellen),
- rechtlich selbstständige Betriebe und sonstige Einrichtungen mit mindestens 25 Prozent kommunaler Beteiligung
- sowie Zweckverbände mit kommunaler Beteiligung,
- Unternehmen, die einen kommunalen Entsorgungsauftrag übernommen haben.
Alle Antragsberechtigten finden sich unter Abschnitt 5 der Kommunalrichtlinie.
Außerdem sind Unternehmen antragsberechtigt, die das Projekt als Contractoren für eine Kommune oder einen kommunalen Zusammenschluss umsetzen. Weitere Details hierzu finden sich unter Nummer 5.3 der Kommunalrichtlinie.
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- Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben.
- Finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlegebieten (gemäß § 2 Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen vom 8. August 2020) können 65 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss erhalten.
- Als finanzschwach gelten Kommunen, die nachweislich an einem landesrechtlichen Hilfs- oder Haushaltssicherungsprogramm teilnehmen oder denen die Finanzschwäche durch die Kommunalaufsicht bescheinigt wird.
- Antragstellende aus Braunkohlerevieren müssen keinen gesonderten Nachweis erbringen, um von der erhöhten Förderquote zu profitieren. Hier genügt die Zuordnung über Ihre Postleitzahl. Bitte beachten Sie, dass Sie die erhöhte Förderquote explizit im easy-Online-Formular beantragen müssen (siehe „Antragsverfahren und Antragstellung“).
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Förderanträge können ganzjährig gestellt werden.
Bitte füllen Sie dazu folgende Unterlagen aus (siehe unter Links und Downloads):
- eine Vorhabenbeschreibung gemäß Mustervorlage,
- einen easy-Online-Antrag 4.2.6.d Aerobe In-situ-Stabilisierung von Siedlungsabfalldeponien.
Ihren Antrag können Sie online per E-Mail-Bestätigung (in easy-Online: „TAN-Verfahren“) einreichen: Nach Absenden des Antrags in easy-Online erhalten Sie an die E-Mail-Adresse, die Sie dort hinterlegt haben, eine sechsstellige Buchstaben-Zahlen-Kombination. Diesen Code müssen Sie in easy-Online innerhalb von 15 Minuten nach Eingang der E-Mail eingeben. Damit ist die Antragstellung abgeschlossen.
Alternativ können Sie den Antrag mittels qualifizierter elektronischer Signatur einreichen, wenn die antragstellende Person diese bereits nutzt. Unterzeichnen Sie den Antrag damit und reichen ihn in easy-Online ein. Damit ist die Antragstellung abgeschlossen.
Bitte beachten Sie: Beide Verfahren – die E-Mail-Bestätigung und die qualifizierte elektronische Signatur – sind nur rechtsgültig, wenn eine unterschriftsberechtigte Person die digitale Antragseinreichung bestätigt.
Reicht eine nicht unterschriftsberechtigte Person den Antrag ein oder erfordern interne Regelungen (zum Beispiel Satzungen) die Zustimmung mehrerer Personen, sind entsprechende Vollmachten einzureichen. Diese können Sie als PDF-Datei direkt in easy-Online hochladen oder bis spätestens 14 Tage nach Antragstellung per E-Mail bei der Projektträgerin nachreichen.
Hinweis: Förderanträge können Sie seit dem 01. Juni 2026 ausschließlich digital über easy-Online stellen. Sie reichen den Antrag nicht zusätzlich postalisch ein.
Für Ihren Förderantrag gelten die Anforderungen und Voraussetzungen aus dem Technischen Annex.
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- In der Siedlungsabfalldeponie Lottstetten konnte durch die Einführung einer aeroben In-situ-Stabilisierung eine Reduktion der Methanemissionen um 97 Prozent erreicht werden. Mehr Infos zu diesem Projekt finden Sie in unserer Projektdatenbank.
- Auf der Siedlungsabfalldeponie Erbenschwang I des Landkreises Weilheim-Schongau wurde eine Schwachgasanlage installiert. So konnte der Erfassungsgrad der Deponie erhöht und Treibhausgase eingespart werden. Mehr Infos zu diesem Projekt finden Sie in unserer Projektdatenbank.
- Eine Potenzialstudie legte den Grundstein für die technische Modernisierung der Deponie Rehestädt: von instandgesetzten Gasbrunnen bis zur neuen Schwachgasfackelanlage, die heute für stark reduzierte Emissionen sorgt. Mehr Infos zu diesem Projekt finden Sie in unserer Projektdatenbank.
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Für die Beantragung ist die Einreichung einer Machbarkeitsstudie notwendig. Muss diese über die Kommunalrichtlinie gefördert worden sein?
Nein. Die Fördervoraussetzungen müssen aber durch eine Machbarkeitsstudie belegt werden, die nicht älter als zwei Jahre ist. Diese Machbarkeitsstudie muss jedoch nicht zuvor über die Kommunalrichtlinie gefördert worden sein, aber die Anforderungen gemäß Technischen Annex zur Kommunalrichtlinie erfüllen.
Was sind typische Maßnahmen der aeroben In-situ-Stabilisierung?
Bei der aeroben In-situ-Stabilisierung leiten Sie Luft, oft kombiniert mit Wasser, in den Deponiekörper ein. Dadurch bauen sich der organische Restanteil im Deponiekörper schneller und kontrolliert ab. Dies verkürzt die Nachsorgezeit der Deponie und reduziert Treibhausgasemissionen. Maßnahmen können umfassen:
- den Bau oder die Verbesserung von Gasbrunnen und Gasleitungen,
- die Installation von Gassammelstationen und Gasverdichterstationen,
- die Einrichtung von Schwachgasbehandlungsanlagen.
Neben diesen typischen technischen Einrichtungen und Aggregaten können Sie alternativ ein Methanoxidationsfeld errichten, um biologische Stabilisierungsmaßnahmen umzusetzen.
Welche Voraussetzungen muss die Deponie erfüllen?
Die Methanbildung muss soweit abgeklungen sein, dass eine energetische Nutzung des Deponiegases nicht mehr möglich ist. Zudem darf im Deponiekörper der Anteil an biologisch abbaubarer organischer Substanz (oTS) von maximal zwölf Kilogramm pro Tonne nicht überschritten werden.
Wie hoch muss die Treibhausgaseinsparung sein?
Die geförderten Maßnahmen müssen Sie mindestens 50 Prozent der Treibhausgasemissionen einsparen, die ohne die Umsetzung von Maßnahmen über den prognostizierten Zeitraum entstanden wären.
Welche Belüftungsverfahren kommen zum Einsatz?
Sie können Verfahren der Saug- oder Druckbelüftung anwenden oder beide kombinieren. Die gefasste Abluft muss über eine Reinigungsanlage behandelt werden, die dem aktuellen Stand der Technik entspricht.
Ist auch der Bau einer endgültigen Oberflächenabdichtung als investive Maßnahme förderfähig, wenn sie dabei hilft, die Methanemissionen zu reduzieren?
Nein, der Bau einer endgültigen Oberflächenabdichtung ist nicht förderfähig, da es sich hierbei um eine gesetzlich vorgeschriebene Maßnahme handelt.
Welche Nachweise müssen wir erbringen?
Sie müssen nachweisen, dass Ihre Maßnahmen den Anforderungen aus Paragraph 25 Absatz 4 der Deponieverordnung entsprechen. Dies erfolgt durch einen Genehmigungsbescheid der zuständigen Genehmigungs- und Überwachungsbehörde, der die Erlaubnis für die beabsichtigte Stabilisierung bestätigt. Während der In-situ-Stabilisierung müssen Sie mittels Monitoring alle erforderlichen Parameter wie Temperatur und Kohlenmonoxidgehalt nachhalten. Diese Nachweise belegen den erfolgreichen Stabilisierungsprozess und die sichere Betriebsführung.
Kommen Sie mit uns ins Gespräch über
- spezifische Fachfragen zu den Förderschwerpunkten
- zuwendungsfähige Ausgaben für Ihr Förderprojekt
- das Ausfüllen von Formularen und online-Tools
- Fristen, Termine oder unerwartete Herausforderungen im laufenden Projekt
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH