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13. Okt. 2021

FAQ zum bevorstehenden Projektträgerwechsel

Die bisher vom Projektträger Jülich (PtJ) geführte Projektträgerschaft wird zum 01. Januar 2022 auf die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft gGmbH übertragen. Welche Gründe das hat, was sich konkret ändert und welche Aufgaben ein Projektträger genau übernimmt, erfahren Sie hier.

Das Bild zeigt ein Blätterdach
Blätterdach
© ZUG gGmbH

Wer ist die ZUG?

Die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH ist eine bundeseigene gemeinnützige Gesellschaft, die vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit im September 2017 gegründet wurde. Sie unterstützt das Ministerium bei der Umsetzung und Betreuung von Förderprogrammen und Projekten. An den Standorten Berlin, Cottbus und Bonn arbeiten über 330 Mitarbeiter*innen an der Schnittstelle zwischen Umweltpolitik und förderpolitischen Maßnahmen.

Durch flexible Organisationsstrukturen und fachübergreifendes Arbeiten nutzt die ZUG Synergien bei der Planung und Durchführung von Fördermaßnahmen und baut diese weiter aus. Die ZUG berät Durchführende von BMU-Förderprogrammen und -projekten und unterstützt sie vielseitig bei ihren Aktivitäten.

Was ändert sich durch den Wechsel?

Zwar stellt der Wechsel viele Menschen hinter den Kulissen vor große Herausforderungen, für die Projekte und Zuwendungsempfänger*innen ändert sich jedoch, mit Ausnahme von Telefonnummern und E-Mail Adressen, im Regelfall nichts. Denn mit dem Wechsel der Projektträgerschaft wechselt größtenteils auch das Personal vom PtJ zur ZUG. Somit bleiben die Ansprechpersonen erhalten.

Welche Gründe hat der Wechsel?

Der Wechsel der Projektträgerschaft der Nationalen Klimaschutz soll zu einer Bündelung von Kompetenzen führen. So betreut die ZUG bereits verschiedene Förderprogramme des Bundesumweltministeriums mit unterschiedlichen Schwerpunktthemen. Die sich daraus ergebenen Syniergieeffekte sollen zukünftig noch besser genutzt und weiterentwickelt werden. Weiterhin können durch den engen Kontakt von Projektträger und Bundesumweltministerium Vergaben schneller und einfacher erfolgen.

Die Entscheidung ist nicht als eine gegen den PtJ, sondern vielmehr als solche für die ZUG zu verstehen. Die NKI war und ist stets zufrieden mit der sehr guten Betreuung durch den PtJ. Deshalb werden die meisten Mitarbeiter*innen des PtJ von der ZUG übernommen.

Welche Förderprogramme sind betroffen?

Die ZUG wird ab 2022 folgende Förderaufrufe betreuen:

Was macht ein Projektträger genau?

Die Hauptaufgabe eines Projektträgers ist, als Dienstleister Fördermaßnahmen zu betreuen. Dies geschieht zum einen unter wissenschaftlich-technischen Aspekten, zum anderen beschäftigt sich ein Projektträger mit der administrativen Abwicklung der Projektförderung. Die Aufgaben können von der Bekanntmachung eines Förderprogramms über die Beratung der Antragstellenden bis hin zur Schlussabrechnung der Vorhaben reichen. Dabei übernimmt der Projektträger den notwendigen Schriftverkehr, die Organisation der wissenschaftlichen Begleitung und die Evaluation der Projekte. Außerdem geben die Projektträger weitere Beratungs- und Unterstützungsleistungen. Diese umfassen die notwendige kommunikative Verbreitung der Förderbedingungen und Ergebnisse, die Verbreitung von Fachinformationen für die Öffentlichkeit sowie den fachlichen Erfahrungsaustausch.

Wie lauten die neuen Kontaktdaten?

Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
Stresemannstraße 69
10963 Berlin

Kommunalrichtlinie: 
Klima-Infoline: 030 - 700 181-880 (Mo bis Do von 8.00 bis 17.00 Uhr, Fr von 8.00 bis 15.00 Uhr)
E-Mail: nki-kommunalrichtlinie@z-u-g.org

Mikro-Depot Richtlinie:
Telefon: 030 - 700 181-971
E-Mail: nki-micro-depot@z-u-g.org

Klimaschutz durch Radverkehr:
Telefon: 030 - 700 181-972
E-Mail: nki-radverkehr@z-u-g.org

Kommunale Klimaschutzmodellprojekte:
Telefon: 030 - 700 181-973
E-Mail: nki-modellprojekte@z-u-g.org

Innovative Klimaschutzprojekte:
Telefon: 030 - 700 181-974
E-Mail: nki-innovative-klimaschutzprojekte@z-u-g.org

Klimaschutz im Alltag:
Telefon: 030 - 700 181-975
E-Mail: nki-klimaschutz-alltag@z-u-g.org

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