Steuerungsinstrumente für den Klimaschutz
Diese strategischen Instrumente werden von der Agentur für kommunalen Klimaschutz (Agentur) gemeinsam mit dem Institut für Energie- und Umweltforschung (ifeu) erstellt. Sie bieten Musterformulierungen, Anleitungen und Praxisbeispiele.
In der Bauleitplanung können konkrete Festsetzungen den Klimaschutz unterstützen. Dieses Instrument liefert Musterfestsetzungen und Musterformulierungen für Bebauungspläne und Beschlussvorlagen sowie Praxisbeispiele für die Umsetzung vor Ort.
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Eine Stellplatzsatzung ist eine lokale Bauvorschrift, die auf Basis der Landesbauordnungen (LBO) bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben wie Neubauten, Umbauten oder Nutzungsänderungen angewendet wird. Dieses Instrument liefert Musterformulierungen für Stellplatzsatzungen sowie Praxisbeispiele für die Umsetzung vor Ort.
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Städtebauliche Verträge können helfen, Klimaschutz strategisch in der Stadtplanung zu verankern. Dieses Instrument liefert Musterformulierungen für Umwelt-Paragraphen und Beschlussvorlagen sowie Praxisbeispiele für die Umsetzung vor Ort.
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Abwasser fällt in urbanen Räumen ständig an und kann als erneuerbare Energiequelle genutzt werden: für die Wärme- und Kälteversorgung. Dieses Instrument liefert Musterformulierungen für die Ausschreibung einer Machbarkeitsstudie sowie Praxisbeispiele für die Umsetzung vor Ort.
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Ziel städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen ist es, Missstände durch planmäßiges und aufei-nander abgestimmtes Vorgehen – im Sinne des öffentlichen Interesses – zu beseitigen. Eine Ausarbeitung der Agentur für kommunalen Klimaschutz und des Instituts für Energie- und Umweltforschung (ifeu) liefert Musterleistungsverzeichnis für vorbereitende Untersuchungen sowie Gründe für den Einsatz einer städtebaulichen Sanierung.
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Indem bei Beschaffung und Vergabe Kriterien aufgenommen werden, die Auswirkungen auf die Klimabilanz haben, können Kommunen aktiv zum Klimaschutz beitragen. Eine Ausarbeitung der Agentur für kommunalen Klimaschutz und des Instituts für Energie- und Umweltforschung (ifeu) liefert Musterformulierungen für Ausschreibungen in der Gemeinschaftsverpflegung sowie Praxisbeispiele für die Umsetzung vor Ort.
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Die novellierte Straßenverkehrsordnung (StVO) eröffnet Kommunen zusätzliche Möglichkeiten, Tempo 30 auch ohne Nachweis einer besonderen Gefahrenlage anzuordnen. Eine neue Ausarbeitung der Agentur für kommunalen Klimaschutz und des Instituts für Energie- und Umweltforschung (ifeu) liefert rechtliche Grundlagen für das Tempo 30 sowie ein Fallbeispiel für die Umsetzung vor Ort.
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